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   KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,669
KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18 (https://dejure.org/2018,669)
KG, Entscheidung vom 11.01.2018 - 5 W 6/18 (https://dejure.org/2018,669)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 5 W 6/18 (https://dejure.org/2018,669)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG, § 7 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bestimmtheit eines Verbotsantrags gegen E-Mail-Werbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur konkreten Formulierung eines Verbotsantrages gegen E-Mail-Spam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der hinreichenden Bestimmtheit eines Verbotsantrags

  • kanzlei.biz

    Verbotsantrag auf Zusendung von Spam muss hinreichend bestimmt sein

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbe-Mail - mögliche Präzision des Unterlassungsbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 3
    Voraussetzungen der hinreichenden Bestimmtheit eines Verbotsantrags

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Verfahrensrecht: Bestimmtheit eines Verbotsantrags wegen Zusendung von E-Mail-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Verbotsantrag gegen E-Mail-Werbung zu unbestimmt

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Verbotsantrag auf Zusendung von Spam muss konkret genug sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot gegen E-Mail-Werbung muss hinreichend konkretisiert sein, andernfalls unwirksam

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verbotsantrag bei E-Mail-Spam muss hinreichend konkret sein

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Verbotsantrag gegen Spam Mail muss hinreichend konkretisiert sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 487
  • MDR 2018, 725
  • NJ 2018, 118
  • MMR 2018, 474
  • K&R 2018, 190
  • WRP 2018, 350
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

    Auszug aus KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18
    Nach besagter Vorschrift darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH, Urt. v. 05.10.2017 - I ZR 184/16 - Betriebspsychologe, Rn. 10).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

    Auszug aus KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18
    So genügt beispielsweise ein Klageantrag, der sich gegen die Veröffentlichung von Beiträgen durch Presseunternehmen wendet, "die inhaltlich Werbung sind", nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO, da darin nicht die Elemente zum Ausdruck kommen, die einen in zulässiger Weise gestalteten redaktionellen Beitrag von einer unzulässigen getarnten Werbung unterscheiden (BGH GRUR 1993, 565 - Faltenglätter).
  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14

    Unterlassungserklärung mit einer E-Mail-Adresse und Bestätigungsmail im

    Auszug aus KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18
    Dort drehte sich der Streit jeweils um andere Dinge und nicht um das (dort außer Streit stehende) Vorliegen von Werbung (vgl. BGH GRUR 2017, 748; OLG Celle WRP 2014, 1218; OLG Naumburg, K&R 2007, 274, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Auszug aus KG, 11.01.2018 - 5 W 6/18
    Dort drehte sich der Streit jeweils um andere Dinge und nicht um das (dort außer Streit stehende) Vorliegen von Werbung (vgl. BGH GRUR 2017, 748; OLG Celle WRP 2014, 1218; OLG Naumburg, K&R 2007, 274, juris Rn. 11).
  • KG, 26.06.2018 - 5 W 115/18

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels

    Zwar weckt der - auf keine Verletzungsform Bezug nehmende - Verbotstitel wegen seiner auslegungsbedürftigen und sich vorliegend im Streit befindlichen Begriffe "im geschäftlichen Verkehr" und "zu werben" Bedenken hinsichtlich einer hinreichenden Bestimmtheit (vgl. etwa Senat, WRP 2018, 350 ).
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