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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,236
BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72 (https://dejure.org/1972,236)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1972 - I ZR 19/72 (https://dejure.org/1972,236)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1972 - I ZR 19/72 (https://dejure.org/1972,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 30
  • GRUR 1973, 208
  • DB 1972, 2250
  • WRP 1973, 23
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem …

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume); an deren Beseitigung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium); dabei kommt es in den Fällen des § 1 3 Abs. 3 UWG auf die Person und das Verhalten so wohl des Geschäftsherrn als auch des Beauftragten an (BGH GRUR 1964, 263, 269 - Unterkunde; 1965, 155 - Werbefahrer).

    Die bloße, ungesicherte Erklärung der Beklagten, sich an das Verbot halten und eine entsprechende Weisung der Werbungtrei benden achten zu wollen, genügte noch nicht, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (…BGH aaO; ferner BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume; 1970, 558, 559 - Sanatorium).

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume); an deren Beseitigung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium); dabei kommt es in den Fällen des § 1 3 Abs. 3 UWG auf die Person und das Verhalten so wohl des Geschäftsherrn als auch des Beauftragten an (BGH GRUR 1964, 263, 269 - Unterkunde; 1965, 155 - Werbefahrer).

    Die bloße, ungesicherte Erklärung der Beklagten, sich an das Verbot halten und eine entsprechende Weisung der Werbungtrei benden achten zu wollen, genügte noch nicht, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (…BGH aaO; ferner BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume; 1970, 558, 559 - Sanatorium).

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Die Rechtsprechung hat daher auch keine Bedenken getragen, ungeachtet der Unternehmerhaftung aus § 13 Abs. 3 UWG auch eine entsprechende Unterlassungsklage gegen den Beauftragten zuzulassen (vgl. etwa BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne: Klage gegen eine Einkaufsgenossenschaft, die für die als Genossen angeschlossenen Einzelhändler die Werbung vorbereitet hatte; 1957, 352 - Taeschner II: Klage gegen den Spediteur wegen einer ein Kennzeichnungsrecht verletzenden Warendurchfuhr; ferner 1957, 342 - Underberg).

    Hierzu hätte es viel mehr einer strafgesicherten Unterlassungsverpflichtung bedurft, die im vorliegenden Sonderfall davon hätte abhängig gemacht werden können, daß das Verbot gegen die Werbungtreibende endgültigen Bestand habe (vgl. BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; 1957, 352, 354 - Taeschner II; 1964, 82, 86 - Lesering).

  • BGH, 08.11.1963 - Ib ZR 25/62

    Unterkunde

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Sie wird daher regelmäßig als deren Beauftragte im Sinn des § 13 Abs. 3 UWG anzusehen sein, zumal der Begriff der Beauftragten weit aus zulegen ist und auch an sich selbständige Unternehmen erfaßt, deren einschlägige Tätigkeit - wie hier - dem bestimmenden Einfluß des Geschäftsherrn unter liegt (BGHZ 28, 1, 10, 12 - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1964, 263, 266, 267 - Unterkunde).

    Bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume); an deren Beseitigung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium); dabei kommt es in den Fällen des § 1 3 Abs. 3 UWG auf die Person und das Verhalten so wohl des Geschäftsherrn als auch des Beauftragten an (BGH GRUR 1964, 263, 269 - Unterkunde; 1965, 155 - Werbefahrer).

  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64

    Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer …

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Dabei macht es insoweit keinen Unterschied, ob gegen die einstweilige Verfügung noch kein Widerspruch eingelegt worden ist oder ob die einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt worden ist (BGH GRUR 67, 611, 612 - Jägermeister).

    Insoweit hat das Landgericht verkannt, daß der gegen die Werbungtreibende erwirkte Titel nicht einmal dieser gegenüber die Wiederholungsgefahr ausschließt, da es sich um einen vorläufigen, im Weg der einstweiligen Verfügung erwirkten Titel handelt und nichts darüber vorgetragen worden ist, daß sich die Werbungtreibende diesem Verbot als endgültig unterworfen hat (BGH GRUR 1967, 611, 612 - Jägermeister).

  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Sie wird daher regelmäßig als deren Beauftragte im Sinn des § 13 Abs. 3 UWG anzusehen sein, zumal der Begriff der Beauftragten weit aus zulegen ist und auch an sich selbständige Unternehmen erfaßt, deren einschlägige Tätigkeit - wie hier - dem bestimmenden Einfluß des Geschäftsherrn unter liegt (BGHZ 28, 1, 10, 12 - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1964, 263, 266, 267 - Unterkunde).

    Die Bestimmung des § 13 Abs. 3 UWG soll zwar verhindern, daß sich der Geschäftsherr, dem die Wettbewerbshandlungen zugute kommen, hinter von ihm abhängige Dritte verstecken kann (BGHZ 28, 1, 10 - Buchgemeinschaft II).

  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Die Gefahr von Wiederholungen der beanstandeten Wettbewerbshandlung gehört dagegen zur materiell rechtlichen Klagebegründung, da das gegen künftige Verletzungen gerichtete Unterlassungsbegehren materiell-rechtlich nur dann Erfolg haben kann, wenn auch in der Zukunft entsprechende Verletzungen zu besorgen sind; beim Fehlen einer solchen Wiederholungsgefahr ist daher die Klage als unbegründet ab zuweisen (BGH GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflaschen; I960, 500, 504 - Plagiatsvorwurf; 1962, 34, 35 - Torsana).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Hierzu hätte es viel mehr einer strafgesicherten Unterlassungsverpflichtung bedurft, die im vorliegenden Sonderfall davon hätte abhängig gemacht werden können, daß das Verbot gegen die Werbungtreibende endgültigen Bestand habe (vgl. BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; 1957, 352, 354 - Taeschner II; 1964, 82, 86 - Lesering).
  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61

    Unterschied zwischen "Buchgemeinschaften" und "Leseringen" - Unterlassung des …

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Hierzu hätte es viel mehr einer strafgesicherten Unterlassungsverpflichtung bedurft, die im vorliegenden Sonderfall davon hätte abhängig gemacht werden können, daß das Verbot gegen die Werbungtreibende endgültigen Bestand habe (vgl. BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; 1957, 352, 354 - Taeschner II; 1964, 82, 86 - Lesering).
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57

    Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
    Das Rechtsschutzinteresse ergibt sich regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiell-rechtlichen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist; bei fehlendem Rechtsschutzinteresse ist daher die Klage als unzulässig und nicht als unbegründet abzuweisen (BGHZ 28, 203, 207, 208 - Berliner Eisbein; BGH GRUR I960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb I; 1972, 180, 183 - Cheri).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69

    Vergütung der Werbeagenturen

  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

  • RG, 25.01.1927 - II 210/26

    Zulässigkeit des Rechtswegs; Unlauterer Wettbewerb

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 27/22

    Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner

    Rn. 30 Der Streitfall unterscheidet sich danach von der Beauftragung einer Werbeagentur, die in der Regel als Beauftragte im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG anzusehen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208 [juris Rn. 17] = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin).
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Nach dem Zweck der Vorschrift soll verhindert werden, daß der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängige Dritte verstecken kann (RGZ 151, 287, 292 - Alpina; BGHZ 28, 1, 10 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II;… BGH, Urt. v. 8.11.1963 - Ib ZR 25/62, GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde; Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin;… Urt. v. 31.5.1990 - I ZR 228/88, GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag).

    Beide Ansprüche stehen grundsätzlich nebeneinander und können unabhängig voneinander geltend gemacht werden (vgl. BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    a) Das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage folgt regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; BGH 22. September 1972 - I ZR 19/72 - MDR 1973, 30).
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