Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertreiben einer Korrekturflüssigkeit unter der Bezeichnung "Liquid Paper" - Irreführende Werbebehauptungen - Anspruch auf Ersatz des Schadens aus der Zuwiderhandlung - Dreiteilung des Schadens in vorprozessuale Abmahnkosten, Marktverwirrungsschaden und entgangenen ...
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Papierfundstellen
- NJW 1982, 2774
- GRUR 1982, 489
- WRP 1982, 518
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80
Das Berufungsgericht ist allerdings rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der Verletzer dem Geschädigten nicht nur die auf Umsatzschmälerungen beruhenden Gewinneinbußen, sondern auch denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der durch eine etwaige Minderung des geschäftlichen Ansehens oder durch eine Marktverwirrung entstanden sein kann (RG GRUR 1935, 175, 180; BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus-Urus - 1957, 222, 223 - Sultan - 1961, 535, 538 - Arko - 1966, 92, 95 - Bleistiftabsätze -).Der Bundesgerichtshof hat zwar diesen Ausgangspunkt für die Errechnung eines Marktverwirrungsschadensersatzes in seinem (nicht veröffentlichten) Urteil vom 2.10.1959 - I ZR 1/58 - Lungenautomatik - (auf Seite 20 des Urteilsabdrucks) als rechtlich unbedenklich angesehen; (vgl. weiter auch BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus-Urus - und GRUR 1965, 313, 315 - Umsatzauskunft -).
- BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80
Er hat die Voraussetzungen eines solchen Ersatzanspruches Jedoch in späteren Entscheidungen dahin präzisiert, daß grundsätzlich ein erkennbarer Bezug der aufklärenden Werbemaßnahme zur Verletzungshandlung erforderlich sei (BGHZ 70, 39, 44 f - Alkoholtest - BGH GRUR 1979, 804, 806 - Falschmeldung -), auf den allenfalls ganz ausnahmsweise, nämlich dann verzichtet werden könne, wenn eine Richtigstellung schädigender Äußerungen auf der Ebene rationaler Argumente nicht mehr möglich sei (BGHZ 70, 39, 45 - Alkoholtest -). - BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 23/63
Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80
Der Bundesgerichtshof hat zwar diesen Ausgangspunkt für die Errechnung eines Marktverwirrungsschadensersatzes in seinem (nicht veröffentlichten) Urteil vom 2.10.1959 - I ZR 1/58 - Lungenautomatik - (auf Seite 20 des Urteilsabdrucks) als rechtlich unbedenklich angesehen; (vgl. weiter auch BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus-Urus - und GRUR 1965, 313, 315 - Umsatzauskunft -). - BGH, 06.04.1979 - I ZR 94/77
Schadensersatz wegen Verletzung eines Ausstattungsrechts und Eingriffs in einen …
Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80
Er hat die Voraussetzungen eines solchen Ersatzanspruches Jedoch in späteren Entscheidungen dahin präzisiert, daß grundsätzlich ein erkennbarer Bezug der aufklärenden Werbemaßnahme zur Verletzungshandlung erforderlich sei (BGHZ 70, 39, 44 f - Alkoholtest - BGH GRUR 1979, 804, 806 - Falschmeldung -), auf den allenfalls ganz ausnahmsweise, nämlich dann verzichtet werden könne, wenn eine Richtigstellung schädigender Äußerungen auf der Ebene rationaler Argumente nicht mehr möglich sei (BGHZ 70, 39, 45 - Alkoholtest -). - BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80
Der Bundesgerichtshof hat zwar diesen Ausgangspunkt für die Errechnung eines Marktverwirrungsschadensersatzes in seinem (nicht veröffentlichten) Urteil vom 2.10.1959 - I ZR 1/58 - Lungenautomatik - (auf Seite 20 des Urteilsabdrucks) als rechtlich unbedenklich angesehen; (vgl. weiter auch BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus-Urus - und GRUR 1965, 313, 315 - Umsatzauskunft -).
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Dies könnte ggf. um die Möglichkeit eigener Ersatzansprüche im Rahmen der §§ 249 ff. BGB z.B. für Restitutionsaufwendungen zum Schutz der Persönlichkeit ergänzt werden (…zu diesem bisher in der Praxis oft wenig bedeutsamen Bereich des Schadensrechts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 14 Rn. 73 ff.;… siehe auch Staudinger/Hager, BGB, 2017, § 823 Rn. C 291 f zu Anzeigenkampagnen usw.;… siehe zu Urteilsveröffentlichungsansprüchen und Anzeigenkampagnen bei schädigender Immaterialgüterrechtsverletzung als allgemeines Problem zudem Raue, Die dreifache Schadensberechnung, 2017, S. 351 f., 356 ff.; allgemein auch BGH v. 15.11.1977 - VI ZR 101/76 -, BGHZ 70, 39 - Alkoholtest; v. 04.03.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489 - Korrekturflüssigkeit und OGH v. 15.10.2002 - 4 Ob 174/02w, ÖBl. 2003, 31 - BOSS-Zigaretten; zu Klarstellungen bei sog. Doppelgängerwerbung etwa auch Pietzko, AfP 1988, 209, 219 m.w.N.). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Im Fall einer begründeten Abmahnung ist der Schuldner dann - abgesehen von möglichen weitergehenden Schadensersatzansprüchen - im allgemeinen nur mit den Abmahnkosten belastet, die er dem Gläubiger unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGHZ 52, 393, 399 f. - Fotowettbewerb) oder als Schadensersatz (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489 = WRP 1982, 518 - Korrekturflüssigkeit) schuldet. - BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05
Schmiermittel
Desgleichen ist es nicht zu beanstanden, dass die Klägerin bei der Berechnung des Schadens den Gewinn zugrunde gelegt hat, den sie üblicherweise bei der Veräußerung der Schmierstoffe erzielt (vgl. BGH GRUR 1993, 757, 759 - Kollektion Holiday, insoweit in BGHZ 122, 262 nicht abgedruckt; BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489, 490 = WRP 1982, 518 - Korrekturflüssigkeit).
- OLG Koblenz, 08.07.2025 - 9 U 443/25
Vorliegen von irreführenden Spitzenstellungsangaben bei einer Werbung für …
Es entspricht nämlich der Lebenserfahrung, dass durch die in Rede stehenden Behauptungen das geschäftliche Ansehen der Verfügungsklägerin beeinträchtigt worden ist; denn die unrichtigen Werbeaussagen stellen gegenüber der Vielzahl ihrer Adressaten sowohl die Marktposition der Verfügungsklägerin als auch ihre Fähigkeit in Frage, denjenigen der Verfügungsbeklagten hinsichtlich Effizienz und Einfachheit zumindest gleichwertige Lernmanagement-Systeme anzubieten (vgl. insoweit auch BGH, NJW 1982, 2774, 2774 - Korrekturflüssigkeit).Es entspricht nämlich der Lebenserfahrung, dass durch die in Rede stehenden Behauptungen das geschäftliche Ansehen der Verfügungsklägerin beeinträchtigt worden ist; denn die unrichtigen Werbeaussagen stellen gegenüber der Vielzahl ihrer Adressaten sowohl die Marktposition der Verfügungsklägerin als auch ihre Fähigkeit in Frage, denjenigen der Verfügungsbeklagten hinsichtlich Effizienz und Einfachheit zumindest gleichwertige Lernmanagement-Systeme anzubieten (vgl. insoweit auch BGH, NJW 1982, 2774, 2774 - Korrekturflüssigkeit).
- BGH, 23.11.2006 - I ZR 276/03
Abmahnaktion
a) Unter der Geltung des am 8. Juli 2004 außer Kraft getretenen früheren Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, nach dessen Bestimmungen sich auch die Frage der Begründetheit der vorliegenden Klage beurteilt, war es in der Rechtsprechung und im Schrifttum weithin anerkannt, dass dem abmahnenden Wettbewerber wegen des für die Abmahnung Aufgewendeten ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn der Beklagte die unlautere Wettbewerbshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hatte (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489 = WRP 1982, 518 - Korrekturflüssigkeit;… Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1014 = WRP 1991, 19 - Pressehaftung I; BGHZ 115, 210 ff. - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung;… zur instanzgerichtlichen Rechtsprechung und zum Schrifttum vgl. die Nachweise bei Scharen in Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., Kap. 18 Fn. 19 f. sowie in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 11 Fn. 36). - BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92
Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis - …
Zur Klarstellung ist jedoch auf folgendes hinzuweisen: § 86 Abs. 1 VwGO verbietet es, bei Ermittlungen des Schadenszeitpunkts Beweisanträge der Klägerin durch Unterstellungen zu ihren Lasten zu übergehen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 - VersR 1973, 939 (940), vom 4. März 1982 - I ZR 19/80 - NJW 1982, 2774 (2775) [BGH 04.03.1982 - I ZR 19/80] und vom 21. Januar 1988 - IX ZR 252/86 - NJW-RR 1988, 1206 (1209) [BGH 21.01.1988 - IX ZR 252/86]), zumal für die Höhe des schadensmindernden Abzugs "neu für alt" der Schädiger - d.h. die Beklagte - die materielle Beweislast trägt. - OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach …
Rn. 35 Zwar umfasst der nach § 97 Abs. 2 UrhG bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung geschuldete Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch vorgerichtliche Anwaltskosten (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Wettbewerbsrecht BGH GRUR 1982, 489-491 = NJW 1982, 2774-2775 - Korrekturflüssigkeit - ; GRUR 2002, 357-360 = NJW 2002, 1494-1497 - Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung;… vgl. auch: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 1.87 ff). - BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R
Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch …
Zum Schaden in diesem Sinne werden auch die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Abmahnung gerechnet, die dem Verletzten zur Vermeidung von Prozeßkosten obliegt (BGH LM Nr. 188 zu § 3 UWG = GRUR 1982, 489;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl 1996, Einl UWG RdNr 553); als verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlage hierfür kommen außerdem die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (BGHZ 115, 210, 212 = GRUR 1992, 176, 178 mwN). - OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
Anforderungen an die Darlegung des durch eine Markenverletzung entgangenen …
Dabei sind an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzungsgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 1993, 55, 59 - Tchibo/Rolex II), andererseits darf das Gericht auch nicht mit Unterstellungen arbeiten (BGH, GRUR 1982, 489, 490 - Korrekturflüssigkeit). - OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 72/02
Zur Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs wegen wettbewerbswidrigem …
Die Umsatzentwicklung beim Verletzer kann allenfalls Anhaltspunkt, nicht aber alleinige Berechnungsgrundlage sein (BGH GRUR 1982, 489, 490). - OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines Geschmacksmusters
- OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98
Erforderlichkeit einer Gegen-Anzeige als Maßnahme der Schadensbeseitigung
- OLG Köln, 05.12.2008 - 6 U 140/08
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