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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.1996 - 2 W 55/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5674
OLG Düsseldorf, 28.10.1996 - 2 W 55/96 (https://dejure.org/1996,5674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1996 - 2 W 55/96 (https://dejure.org/1996,5674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 2 W 55/96 (https://dejure.org/1996,5674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; ZPO § 93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1064
  • WRP 1997, 471
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • LG Hamburg, 19.03.2004 - 308 O 58/04

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Beantragung einer einstweiligen …

    In wettbewerbsrechtlichen wie auch in urheberrechtlichen Unterlassungsfällen besteht eine solche Veranlassung zur Erhebung der Klage bzw. zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung regelmäßig erst, wenn der Beklagte bzw. Antragsgegner auf eine Abmahnung nicht oder negativ reagiert (z.B. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 m.w.N.).

    Bei der Geltendmachung derartiger Unterlassungsansprüche ist die Abmahnung daher nur dann entbehrlich, wenn sie aus der Sicht des Klägers bzw. Antragstellers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabs unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 m.w.N.).

    Eine Abmahnung bleibt daher nur dann erforderlich, wenn der Kläger bzw. Antragsteller aufgrund besonderer hinzutretender Umstände des Einzelfalls vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass der Verletzer bereits einer außergerichtlichen Unterlassungsaufforderung nachkommen werde (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064).

    Die Gefahr der Warenbeseitigung schied nicht schon wegen der Person des Antragsgegners aus (vgl. z.B. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064: Abmahnung sei nicht entbehrlich bei Verletzung durch die öffentliche Hand).

    Zwar mag eine Abmahnung erforderlich sein, wenn z.B. dem Verletzer keine realistische Möglichkeit bleibt, die betroffenen Waren innerhalb der Abmahnungsfrist beiseite zu schaffen, etwa bei schwer zu transportierender oder erst aus Filialgeschäften zurückzurufender Ware (so z.B. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064, 1065).

    Liegen dagegen solche besonderen Umstände nicht vor, sondern handelt es sich vielmehr um sog. flüchtige Ware, d.h. um eine solche, die man ganz leicht entfernen und beseitigen konnte (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064, 1065 für einen Ohrstecker, der in einem einzelnen Schmuckgeschäft verkauft wird), so darf der Kläger bzw. Antragsteller nach der Lebenserfahrung grundsätzlich davon ausgehen, dass der Verletzer, wenn er zunächst abgemahnt wird, sei es auch nur kurzfristig, die Ware beiseite schafft oder andere Vernebelungsaktionen trifft, um einen wirtschaftlichen Schaden, der mit einer Sicherstellung verbunden sein kann, zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

  • OLG Schleswig, 04.04.2000 - 6 W 7/00

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes

    In der zulässigen Beschränkung des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung auf die Kostengrundentscheidung (sogenannter Kostenwiderspruch) unter gleichzeitigem Verzicht auf die Rechte aus § 924, 926 und 927 ZPO liegt ein Fall, der einem sofortigen Anerkenntnis vergleichbar ist (…vgl. OLG Schleswig, GRUR 1986, S. 840; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, S. 1064).

    Zwar verkennt das Landgericht nicht, dass ein Verletzer regelmäßig erst dann Veranlassung zur Klage gibt, wenn er wegen des angegriffenen Wettbewerbsverstoßes zuvor abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wurde und darauf nicht oder negativ reagiert (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, S. 1064).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich dem Verletzten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe der Eindruck aufdrängen musste, der Verletzer werde sich einer Abmahnung ohnehin nicht unterwerfen, sondern auf die grundsätzliche Abmahnpflicht des Verletzten bauen, um ohne die Gefahr, mit einem teuren gerichtlichen Verfahren überzogen zu werden, mindestens eine gewisse Zeit wettbewerbswidrig handeln zu können (…vgl. OLG Düsseldorf DB 1985, S. 1076; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997 S. 1064 ).

    Im Regelfall ist jedenfalls eine Abmahnung unter Zuhilfenahme moderner Telekommunikationsmittel, verbunden mit einer sehr kurzen Fristsetzung, zumutbar und sogar geboten (…vgl. OLG Dresden, NJWE-Wettbewerbsrecht, 1999, S. 16, 17;… KG Kammergericht NJW 1993, S. 3336 ; OLG München Betriebsberater 1987 S. 1494; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, S. 1064 ;… Pastor/Ahrens-Deutsch, a. a. O., Kapitel 9 Rdnr. 2;…Teplitzky a. a. O., Kapitel 41 RdNr. 33).

  • LG Düsseldorf, 30.09.2011 - 4b O 184/10

    Escitalopram II

    Es handele sich auch um keine "flüchtigen Waren" im Sinne der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.10.1996, Az. 2 W 55/96).

    Von einem derartigen Sachverhalt wird ausgegangen, wenn die in Verwahrung zu nehmende Sache aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer Mobilität ohne weiteres beiseite geschafft und dadurch dem Zugriff des Gläubigers entzogen werden kann (OLG Düsseldorf, WRP 1997, 471, 472 - Ohrstecker).

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist hierbei, worauf die Antragstellerin zu Recht verweist, der Zeitpunkt der Antragstellung, mithin eine ex-ante- und nicht - wie die Antragsgegnerin meint -eine ex-post-Betrachtung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1064).

    Die Präparate sind von ihrer Größe her nicht wesentlich größer als Ohrstecker, welche Gegenstand der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.1996, Az. 2 W 55/96, waren.

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12

    Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung …

    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (…Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).

  • LG Düsseldorf, 16.03.2010 - 4a O 238/09

    Infrarotthermometer

    Die Abmahnung könnte dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile den vorhandenen angegriffenen Warenbestand beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf Vernichtung der Ware zu unterlaufen (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29 - Cerebro Card; GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064;… Hefermehl/Bornkamm, UWG 28. Aufl.: § 12 Rn 1.48 m.w.N.).

    Maßgeblich ist, ob die Umstände des konkreten Einzelfalls geeignet sind, bei dem Berechtigten die ernste Besorgnis zu begründen, dass der Unterlassungsschuldner sich bei einer vorherigen Abmahnung um schnelle Beseitigung eines etwa vorhandenen Warenbestandes bemühen werde (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064).

  • OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 7 W 40/06

    Einstweilige Verfügung: Ausschluss des Einwandes fehlender Veranlassung zur …

    Hierbei handelt es sich um Sequestrationsansprüche, die zusammen mit wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen geltend gemacht werden, bei denen eine vorherige Abmahnung regelmäßig gefordert wird (vgl. etwa OLG Frankfurt, Magazindienst 2006, 60 f.; OLG Braunschweig GRUR-RR 2005, 103; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1064; LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 191).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2003 - 4a O 373/02

    Widerspruch gegen die Kostenfestsetzung des Beschlusses einer einstweiligen …

    Rn. 36 Eine Abmahnung ist allerdings entbehrlich, wenn sie aus der Sicht des Antragstellers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im jeweiligen Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, WRP 1997, 471, 472 -Ohrstecker; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1998, 271, 271).

    Rn. 37 Geht es nicht nur um die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs-, sondern auch um die Durchsetzung von Sequestrationsansprüchen auf wettbewerbs-, oder - wie hier - markenrechtlicher Grundlage, so ist eine vorherige Abmahnung zur Abwendung der Kostensanktion nach § 93 ZPO nur dann erforderlich, wenn für den Antragsteller konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die die zu vermutende Gefahr des Beiseiteschaffens der Waren und/oder anderer Vernebelungsaktionen ausnahmsweise ausschließen (OLG Düsseldorf, WRP 1997, 471, 472 -Ohrstecker).

  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 223/03

    Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung zur Abwendung der Kostensanktion nach …

    Rn. 35 Eine Abmahnung ist allerdings entbehrlich, wenn sie aus der Sicht des Antragstellers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im jeweiligen Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, WRP 1997, 471, 472 -Ohrstecker; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1998, 271, 271).

    Rn. 36 Geht es nicht nur um die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs-, sondern auch um die Durchsetzung von Sequestrationsansprüchen auf wettbewerbs-, oder - wie hier - markenrechtlicher Grundlage, so ist eine vorherige Abmahnung zur Abwendung der Kostensanktion nach § 93 ZPO nur dann erforderlich, wenn für den Antragsteller konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die die zu vermutende Gefahr des Beiseiteschaffens der Waren und/oder anderer Vernebelungsaktionen ausnahmsweise ausschließen (OLG Düsseldorf, WRP 1997, 471, 472 -Ohrstecker).

  • LG Düsseldorf, 10.11.2016 - 4b O 82/16

    Verfahrenskosten

    Die Abmahnung könnte dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile den vorhandenen angegriffenen Warenbestand beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf Vernichtung der Ware zu unterlaufen (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29 - Cerebro Card; GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064;… Köhler/Bornkamm, UWG 34. Aufl.: § 12 Rn 1.48 m.w.N.).

    Maßgeblich ist, ob die Umstände des konkreten Einzelfalls geeignet sind, bei dem Berechtigten die ernste Besorgnis zu begründen, dass der Unterlassungsschuldner sich bei einer vorherigen Abmahnung um schnelle Beseitigung eines etwa vorhandenen Warenbestandes bemühen werde (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064).

  • OLG Braunschweig, 06.12.2004 - 2 W 237/04

    Bestehen eines Abmahnerfordernisses im einstweiligen Verfügungsverfahren bei …

    Rn. 3 Es besteht hier kein Anlass, die Rechtsprechung des Senats zu dieser Frage zu überprüfen, denn auch wenn man der Gegenansicht (vgl. z.B. OLG Düsseldorf WRP 1997, 471ff = NJW-RR 1064) folgt, dass eine Abmahnung nur dann erforderlich sei, wenn für den Gläubiger konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass keine Gefahr des Beiseiteschaffens der Waren besteht, war hier eine Abmahnung erforderlich.
  • KG, 25.04.2008 - 5 W 39/06

    Markenrechtliches Abmahnerfordernis trotz Sequestrationsantrags

  • LG Düsseldorf, 24.03.2011 - 4b O 249/10

    Escitalopram

  • LG Mannheim, 03.03.2006 - 2 O 29/06

    Einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung: Entbehrlichkeit einer vorherigen …

  • LG Düsseldorf, 15.10.2024 - 4b O 94/23

    Wärmetherapiegerät

  • LG Düsseldorf, 16.06.2011 - 4a O 274/10

    Pramipexol

  • LG Düsseldorf, 19.03.2020 - 4b O 62/19

    Kostenwiderspruch

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