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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,546
BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94 (https://dejure.org/1997,546)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - I ZR 246/94 (https://dejure.org/1997,546)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - I ZR 246/94 (https://dejure.org/1997,546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Farbkombination der Telekom als Kennzeichen für ein regionales Telefonbuch - Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes vor Irreführung - Individualisierende Kennzeichnungskraft von Farben und Farbzusammenstellungen - Beweiskraft eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 4 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Satz 2; UWG § 1, § 3
    "grau/magenta"; Irreführende Verwendung einer Herkunftskennzeichnung; Kennzeichenschutz kraft Verkehrsgeltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2379
  • MDR 1997, 1048
  • GRUR 1997, 754
  • afp 1997, 841
  • WRP 1997, 748
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der …

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    Gerade bei Farbkombinationen, denen von Haus aus keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt und die eine solche nur durch Verkehrsdurchsetzung gewinnen können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an den hierfür erforderlichen Bekanntheitsgrad mit Rücksicht auf das Freihaltebedürfnis des Verkehrs strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 375 = WRP 1968, 18 - Maggi;… Urt. v. 31.1.1991 - I ZR 71/89, GRUR 1992, 48, 50 - frei öl).

    Eine Auslegung des § 1 UWG, die daraus hinausliefe, schon Annäherungen und eine damit verbundene Schädigung als wettbewerbsrechtlich unzulässig anzusehen, verstieße gegen die Systematik des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts (Hefermehl, GRUR 1968, 378, 379 in Anm. zu BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).

    Im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 = WRP 1968, 18 - Maggi;… Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 192 = WRP 1968, 369 - halazon;… vgl. auch Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 = WRP 1984, 194 - ARO-STAR).

    Gerade ein wirtschaftlich schwächeres und wenig bekanntes Unternehmen, wie das der Beklagten zu 3, sieht sich angesichts der genannten Übereinstimmungen bei der Wahl der Kennzeichnung, die sich das marktbeherrschende Unternehmen für seine Waren und Dienstleistungen gewählt hat, dem kaum widerlegbaren Vorwurf ausgesetzt, es zumindest auf mittelbare Verwechslungen oder auf die unlautere Ausbeutung des Rufs des bekannten Unternehmens anzulegen (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 377 - Maggi).

  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads; …

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    Gerade bei Farbkombinationen, denen von Haus aus keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt und die eine solche nur durch Verkehrsdurchsetzung gewinnen können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an den hierfür erforderlichen Bekanntheitsgrad mit Rücksicht auf das Freihaltebedürfnis des Verkehrs strenge Maßstäbe anzulegen (…BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 375 = WRP 1968, 18 - Maggi; Urt. v. 31.1.1991 - I ZR 71/89, GRUR 1992, 48, 50 - frei öl).

    In der Regel wird dabei ein Bekanntheitsgrad vorausgesetzt, der jenseits der 50 %-Grenze liegt (vgl. BGH GRUR 1992, 48, 50 - frei öl).

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den …

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    In einem solchen Fall besteht nicht nur ein Individualschutz zugunsten des Inhabers des verletzten Kennzeichenrechts, sondern ein darüber hinausgehender allgemeiner wettbewerbsrechtlicher Schutz gemäß § 3 UWG (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 270 - White Horse;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 3 UWG Rdn. 261).

    Verbindet nämlich der Verkehr mit der herkunftshinweisenden Bezeichnung - hier einer Farbkombination - eine besondere Gütevorstellung, so ist nicht nur das Individualinteresse des Inhabers des Kennzeichenrechts, sondern auch das Allgemeininteresse verletzt (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 270 - White Horse;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O.;… Köhler/Piper, UWG, § 3 Rdn. 255).

  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem …

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    Die Grenzen eines kraft Benutzung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, die im Interesse der Rechtssicherheit an einem bestimmten Ausmaß der errungenen Verkehrsbekanntheit, eben der Verkehrsgeltung im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG, gezogen worden sind, sollen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (BGHZ 19, 23, 27 f. - Magirus; BGH, Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 191 = WRP 1968, 369 - halazon).

    Im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (…BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 = WRP 1968, 18 - Maggi; Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 192 = WRP 1968, 369 - halazon;… vgl. auch Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 = WRP 1984, 194 - ARO-STAR).

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    In der Urteilsformel kann vielmehr auf den Gegenstand des Verbotsausspruchs als Anlage Bezug genommen werden, insbesondere wenn er schwer zu beschreiben ist (vgl. BGHZ 94, 276, 291 [BGH 09.05.1985 - I ZR 52/83] - Inkassoprogramm).
  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    Die Beklagten wollten sich auf diese Weise auch den mit den Telefonverzeichnissen der Klägerin zu 2 allgemein verbundenen Ruf einer weiten Verbreitung zunutze machen, der durch die Bekanntheit dieser Telefonbücher als gleichsam "amtliches Auskunftswerk" mit regelmäßiger Aktualisierung begründet ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 5.12.1996 - I ZR 157/94, WRP 1997, 310, 312 - Yellow Phone).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    Die Grenzen eines kraft Benutzung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, die im Interesse der Rechtssicherheit an einem bestimmten Ausmaß der errungenen Verkehrsbekanntheit, eben der Verkehrsgeltung im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG, gezogen worden sind, sollen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (BGHZ 19, 23, 27 f. - Magirus;… BGH, Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 191 = WRP 1968, 369 - halazon).
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes - …

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    Im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (…BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 = WRP 1968, 18 - Maggi;… Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 192 = WRP 1968, 369 - halazon; vgl. auch Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 = WRP 1984, 194 - ARO-STAR).
  • BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51

    GUZ - DUZ

    Auszug aus BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94
    Das Berufungsgericht hat indes keine Feststellungen dazu getroffen, daß die Klägerinnen Kennzeichenschutz an der streitigen Farbkombination durch Benutzung als Ausstattung im Sinne von § 25 WZG (nunmehr § 4 Nr. 2 MarkenG) oder als eines der Ausstattung nahekommenden besonderen Geschäftsabzeichens (vgl. BGHZ 4, 167, 168 - DUZ) im Sinne des § 16 Abs. 3 UWG (nunmehr § 5 Abs. 2 Satz 2 MarkenG) erworben gehabt hätten.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Es ist deshalb in der Rechtsprechung anerkannt, daß in Sonderfällen in der gerichtlichen Entscheidung auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden kann (vgl. BGHZ 94, 276, 291 f. - Inkasso-Programm; 112, 264, 268 - Betriebssystem; BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 246/94, GRUR 1997, 754 = WRP 1997, 748 - grau/magenta; Beschl. v. 14.2.1989 - X ZB 8/87, GRUR 1989, 494, 495 - Schrägliegeeinrichtung;… vgl. weiter Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 313 Rdn. 12;… MünchKommZPO/Musielak, § 313 Rdn. 9;… GroßkommUWG/Jacobs, Vor § 13 D Rdn. 115, 117;… a.A. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 313 Rdn. 19;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 57 Rdn. 5 f.;… Pastor/Ahrens/Jestaedt, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 39 Rdn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Für die Anerkennung einer Benutzungsmarke an einem Zeichen, das in einer Farbe ohne räumliche Begrenzung besteht, ist deshalb grundsätzlich ein höherer Grad an Verkehrsgeltung zu fordern als bei normal kennzeichnungskräftigen Zeichen, bei denen kein besonderes Freihalteinteresse gegeben ist (vgl. dazu auch - noch zu § 25 WZG - BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 246/94, GRUR 1997, 754, 755 = WRP 1997, 748 - grau/magenta, m.w.N.;… vgl. weiter Ströbele/Hacker aaO § 4 Rdn. 51 f.;… Ingerl/Rohnke aaO § 4 Rdn. 21;… v. Schultz, Markenrecht, § 4 Rdn. 10 ff.;… Caldarola, Farbenschutz in Deutschland, den Vereinigten Staaten und Japan, 2001, S. 57).
  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz kommt nur in Betracht, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände gegeben sind, welche die Annäherung an eine fremde Kennzeichnung als eine unlautere Wettbewerbsmaßnahme erscheinen lassen (BGH GRUR 97, 754, 756 - grau/magenta).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Mit Rücksicht auf die Wertungen des Kennzeichenrechts kann es allerdings grundsätzlich nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke eines Wettbewerbers dadurch geschwächt wird, daß ein anderes Zeichen außerhalb des Bereichs der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr benutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 246/94, GRUR 1997, 754, 755 = WRP 1997, 748 - grau/magenta;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 1 UWG Rdn. 560).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 44/99

    EuroCity ./. Euro City

    Denn auch im Rahmen der Anwendung des § 1 UWG müssen diejenigen Grundsätze beachtet werden, die der Ausgestaltung des Kennzeichenrechts zugrunde liegen (BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta).

    Die Grenzen eines kraft Registereintragung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, die im Interesse der Rechtssicherheit durch den Inhalt der Registereintragung gezogen worden sind, dürfen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (für den Fall fehlender Verkehrsgeltung ebenso BGH GRUR 1956, 172 - Magirus; BGH GRUR 1969, 190, 191 - halazon; BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta).

    Im Interesse einer möglichst ungehinderten Entfaltung des freien Wirtschaftsverkehrs mutet das Kennzeichenrecht nämlich jedem Inhaber einer gewerblichen Kennzeichnung grundsätzlich zu, die Schwächung seines Kennzeichens durch das Aufkommen benachbarter Kennzeichnungen solange hinzunehmen, wie die Grenze der wettbewerbswidrigen Verwechslungsgefahr noch nicht überschritten ist (BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta).

    Im einzelnen ist dies in der Rechtsprechung für den Fall fehlender Verkehrsbekanntheit eines Kennzeichens davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen (BGH GRUR 1997, 754, 755 - grau/magenta mit weiteren Verweisen).

  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen …

    Sowohl die verwendeten 70 Kinderfotos als auch die online gestellten Videos liegen vor, so dass die Reichweite der begehrten Auskünfte ermittelt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2379, 2380 li. Sp. unter II.1 - grau/magenta; GRUR 2000, 228 - Musical-Gala, betr. Bezugnahme auf Anlagen).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06

    Unlauterer Wettbewerb: Untersagung der Deutschen Börse des Handels einer Bank mit …

    Sie setzen indessen voraus, dass der Käufer oder Verwender weiß, dass er nicht das Original vor sich hat (…Harte/Henning/Sambuc, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 127 ff.;… Köhler a.a.O. Rn. 9.55; BGH GRUR 99, 923 - Tele - Info -CD; ) oder dass die Anlehnung an ein fremdes Kennzeichen in der verwerflichen Absicht erfolgt, dessen Ruf auszunutzen (BGH GRUR 97, 754 -grau/magenta).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96

    Farbmarke gelb/schwarz

    f) Anhaltspunkte dafür, daß (abstrakte) Farben oder Farbkombinationen von Hause aus zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen i.S. von § 3 Abs. 1 MarkenG ganz ungeeignet seien, sind nicht ersichtlich; im Geschäftsverkehr werden im Gegenteil derartige Kennzeichnungsmittel zur Unternehmens- oder Waren-(Dienstleistungs-)Kennzeichnung vielfach verwendet (vgl. auch BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 246/94, GRUR 1997, 754, 755 = WRP 1997, 748 - grau/magenta).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben …

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung im Zusammenhang mit Telefonbüchern ausgeführt, daß Farbkombinationen von Haus aus keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt (Urt. v. 20.3. 1997 - I ZR 246/94, GRUR 1997, 754, 755 f. = WRP 1997, 748 - grau/magenta;… vgl. auch Althammer/Ströbele, Markengesetz, § 8 Rdn. 29).
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 194/99

    Ausstattungsschutz für blau eingefärbte Dämmstoffplatten - ergänzender …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1997, 754 ff. "grau/magenta") sei das zumindest dann der Fall, wenn die nachgeahmte Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt und ihrer Natur nach geeignet sei, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und wenn ferner die Anlehnung an diese Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden sei, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen zu beeinträchtigen oder auszunutzen.

    Allerdings spricht einiges dafür, dass die Klägerin infolge des jahrzehntelangen, sehr umsatzstarken Vertriebs ihrer stets einheitlich blau eingefärbten Dämmstoffplatten markenrechtlichen Ausstattungsschutz infolge Verkehrsdurchsetzung im Sinne des §§ 4 Nr. 2, 14 MarkenG für sich in Anspruch nehmen kann, und zwar auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gerade bei Farbkombinationen oder aber auch Farben, denen von Haus aus keine betriebliche Herkunftsfunktion zukommt und die eine solche deshalb nur durch Verkehrsdurchsetzung gewinnen können, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1997, 754, 755 "grau/magenta"; BGH GRUR 1992, 48, 50 "frei öl") an den hierfür erforderlichen Bekanntheitsgrad mit Rücksicht auf das Freihaltebedürfnis des Verkehrs strenge Maßstäbe anzulegen sind.

    Denn die Grenzen eines kraft Benutzung gewährten kennzeichenrechtlichen Schutzes, dessen Entstehen an ein bestimmtes Ausmaß der errungenen Verkehrsbekanntheit, eben der Verkehrsgeltung im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG, geknüpft wird, sollen nicht ohne sorgfältige Beachtung aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen ausgedehnt werden (so ausdrücklich BGH GRUR 1997, 754, 755 "grau/magenta" m.w.N.).

  • LG Bochum, 13.01.2004 - 12 O 109/03

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz vor Irreführung durch eine bestimmte Kennzeichnung …

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00

    Verwechslungsgefahr - "T.Box" für Teeeinzelhandel und Telekommunikation - …

  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 3358/21

    Wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche aufgrund einer bestimmten farblichen …

  • OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt …

  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

  • OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97

    Verkehrsgeltung

  • KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09

    Markenrecht: Strafbarkeit der Rufausbeutung im Falle des Vertriebs von …

  • OLG Hamburg, 21.02.2007 - 5 U 6/06

    Wettbewerbsrecht: Herkunftstäuschung bei Werken unterschiedlicher Werkkategorie …

  • BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03

    Die Farbe "Gelb" als Marke

  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 208/12

    Ansprüche wegen Verletzung der Wortmarke "PINAR"

  • OLG Hamburg, 22.03.2001 - 3 U 239/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Aushändigung einer Kopie; …

  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    Unterlassungsverfügung bzgl. der Verwendung eines Firmenschlagworts i. R. der …

  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 50/97

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei als Marke beanspruchtem …

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 24/98

    Unterscheidungskraft einer Farbmarke

  • OLG Köln, 15.03.2006 - 17 W 315/03

    Wettbewerbssache als markenrechtlicher Kennzeichenstreit

  • OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00

    Kennzeichnung von Auto-Modellen - "S-Klasse"

  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01

    Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung einer bestimmten Verpackung von …

  • OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 36/03

    "Gelb als Benutzungsmarke"

  • OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00

    Verkehrsgeltung einer Produktausstattung - Herkunftshinweis "Krimsekt" - …

  • KG, 19.12.2000 - 5 U 7808/00

    Talkshowtitel - Verwechslungsfähigkeit - Rufausbeutung - ergänzender Titelschutz …

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98

    Anforderungen an die eindeutige graphische Darstellbarkeit einer Marke

  • BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot-gelb-blau (konturlose Farbmarken)" - zur …

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
  • OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00

    Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von drei Haftklebestiften; …

  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 35/02

    Betriebliche Herkunftstäuschung bei Haushaltsdosen

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01

    Rechtsgrundlage für Schutz einer Unternehmenskennzeichnung gegen …

  • OLG Schleswig, 06.06.2000 - 6 U 85/99

    Markenrechtsstreit - Aussetzung - Löschunbsverfahren

  • LG Düsseldorf, 17.08.2001 - 2a O 478/00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von markenrechtlichen sowie von …

  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 U 202/99

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung von mit einer …

  • BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97

    Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende …

  • BPatG, 08.11.2001 - 25 W (pat) 11/01
  • LG Hamburg, 05.03.2004 - 312 O 224/03
  • BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98

    Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht ungewöhnlicher Einfärbung der Ware in …

  • OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 2 U 19/04

    Markenverletzung: Wettbewerbswidrige Anlehnung der Werbung einer Kreissparkasse …

  • LG Hamburg, 17.06.2005 - 406 O 86/04
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