Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
MacDent
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) § 21 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 8 Abs. 1; ; SchlHZÄBerufsO § 21 Abs. 2; ; SchlHZÄBerufsO a.F. § 29 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermittlung sachlicher Informationen im Zuge von Werbemaßnahmen eines Unternehmens für ein Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit der Aufforderung zur Gewinnspielteilnahme; Zulässigkeit berufsbezogener und sachangemessener Werbung für einem ...
- kanzlei.biz
Die Kombination Werbung und Gewinnspiel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermittlung sachlicher Informationen im Zuge von Werbemaßnahmen eines Unternehmens für ein Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit der Aufforderung zur Gewinnspielteilnahme; Zulässigkeit berufsbezogener und sachangemessener Werbung für einem ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MacDent
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verknüpfung von Gewinnspiel und Werbung für ein Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen nicht wettbewerbswidrig - MacDent
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewinnspiel zur Qualitätssicherung in der Zahnarztpraxis
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Qualitätssiegel und Werbemaßnahmen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Werbung mit Teilnahme an Gewinnspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Gewinnspiel für Qualitätskonzept von "MacDent"-Zahnarztpraxen zulässig
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Hinweis auf Qualitätsstandards ist keine unzulässige vergleichende Werbung
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Neue Werbemöglichkeiten für Zahnärzte - TruDent
Verfahrensgang
- LG Kiel, 15.12.2005 - 15 O 139/05
- OLG Schleswig, 12.12.2006 - 6 U 11/06
- BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1553
- GRUR 2009, 883
- MMR 2009, 842
- WRP 2009, 1092
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02
Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06
Der Werbeeffekt als solcher kann schon deshalb nicht zur Annahme eines Verstoßes gegen das berufsrechtliche Werbeverbot führen, weil auch den den berufsrechtlichen Werbeverbot unterworfenen Berufsangehörigen von Verfassungs wegen die berufsbezogene und sachangemessene Werbung erlaubt ist (BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.9.2003 - 1 BvR 1608/02, GRUR 2004, 68, 69).Jedenfalls wäre es unverhältnismäßig und mit der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfG GRUR 2004, 68, 69) , wenn die wettbewerbsrechtliche Haftung wegen einer solchen Werbung - unterstellt sie wäre einem niedergelassenen Zahnarzt berufsrechtlich verwehrt - auf die Beklagte erstreckt würde.
Die Frage, ob die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könnte, wenn der Zweck ihres Unternehmens dahin ausgerichtet wäre, den ihr angeschlossenen Zahnärzten eine über die Werbebeschränkungen der Berufsordnung hinaus reichende Werbung zu ermöglichen (vgl. BVerfG GRUR 2004, 68, 69) , kann gleichfalls offenbleiben.
- BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02
Optimale Interessenvertretung
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06
Den Bestimmungen in den freiberuflichen Berufsordnungen, die sich ausdrücklich mit der Zulässigkeit der Werbung befassen, kommt eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.2005 - I ZR 202/02, GRUR 2005, 520, 521 = WRP 2005, 738 - Optimale Interessenvertretung, zu § 43b BRAO, § 6 BORA).Satzungsbestimmungen in freiberuflichen Berufsordnungen zählen auch zu den gesetzlichen Vorschriften i.S. von § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).
- BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht …
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06
Dem einzelnen Berufsangehörigen steht es frei, in welcher Weise er sich für die interessierte Öffentlichkeit darstellen will, solange er sich in dem durch schützenswerte Gemeinwohlbelange gezogenen Rahmen hält (vgl. BVerfGE 111, 366, 379 ; BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.2.2008 - 1 BvR 1886/06, GRUR 2008, 618, 620). - BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
Steuerberaterwerbung
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06
Dem einzelnen Berufsangehörigen steht es frei, in welcher Weise er sich für die interessierte Öffentlichkeit darstellen will, solange er sich in dem durch schützenswerte Gemeinwohlbelange gezogenen Rahmen hält (vgl. BVerfGE 111, 366, 379 ; BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.2.2008 - 1 BvR 1886/06, GRUR 2008, 618, 620). - BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02
Zur Klinikwerbung im Internet
Auszug aus BGH, 26.02.2009 - I ZR 222/06
Es ist nicht ersichtlich, dass das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierauf beruhende Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 17.7.2003 - 1 BvR 2115/02, WRP 2003, 1099, 1101) es rechtfertigen, diese Art der Werbung zu verbieten.
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07
Zweckbetrieb
Eine Marktbezogenheit im Sinne dieser Bestimmung liegt nur dann vor, wenn die Vorschrift, gegen die der Wettbewerber bei seinem geschäftlichen Handeln verstößt, eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aufweist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 150, 343, 347 - Elektroarbeiten;… BGH, Urt. v. 29.6.2006 - I ZR 171/03, GRUR 2007, 162 Tz. 11 = WRP 2007, 177 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft; Urt. v. 26.2.2009 - I ZR 222/06, GRUR 2009, 883 Tz. 11 = WRP 2009, 1092 - MacDent). - BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
Zahnarzt; Werbung; Untersagung; Irreführung; sachangemessene Information; …
Ein Verbot schlagwortartiger Hinweise auf Praxisbesonderheiten wie die Beachtung bestimmter Qualitätsstandards würde die Informationsmöglichkeiten erheblich einschränken, obwohl von dieser Art der Informationsdarbietung greifbare Gefahren für die Volksgesundheit nicht ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 222/06 - [...] Rn. 14). - LG Köln, 04.04.2012 - 84 O 188/11
Prüfung der Wettbewerbswidrigkeit des Anrufs eines Zahnarztes bzgl. der …
Sie unterliegt daher nicht unmittelbar dem § 8 Abs. 2 BO, der sich nur und ausschließlich an Zahnärzte richtet (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 222/06 - Mac Dent, GRUR 2009, 883 ff., aus Juris Rn. 12, 16 zu § 29 Abs. 1 Satz 2 SchlHZÄBerufsO).Rn. 24 Die Beklagte würde nur dann aus § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 8 Abs. 2 BO haften, wenn die Benennung anderer Zahnärzte für die Einholung einer Zweitmeinung dem Zweck dienen würde, § 8 Abs. 2 BO zu umgehen (BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 222/06 - Mac Dent, GRUR 2009, 883 ff., aus Juris Rn. 17).
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