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Rechtsprechung
   OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29580
OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15 Kart (https://dejure.org/2017,29580)
OLG München, Entscheidung vom 17.08.2017 - U 2225/15 Kart (https://dejure.org/2017,29580)
OLG München, Entscheidung vom 17. August 2017 - U 2225/15 Kart (https://dejure.org/2017,29580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Gerichts über einen nicht unlautere Handlungen umfassenden lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsantrag

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Urheberrecht/Kartellrecht: Whitelisting I

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Gerichts über einen nicht unlautere Handlungen umfassenden lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsantrag; Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Werbung im Internet grundsätzlich blockierenden Software, die Werbung gegen ein Entgelt zulässt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • golem.de (Pressemeldung, 17.08.2017)

    Adblock Plus: Werbeblocker zulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schlappe für die Medienhäuser: Werbeblocker Eyeo erfolgreich

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ad-Blocker grundsätzlich zulässig?

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.03.2017)

    Werbeblocker: Gute Zeichen für Adblock Plus

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbeblocker Adblock Plus

Sonstiges (2)

  • lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Werbeblocker im Internet sind zulässsig

  • wbs.legal (Sonstiges)

    Werbeblocker Adblock Plus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1147
  • MMR 2017, 756
  • K&R 2017, 722
  • afp 2017, 504
  • WRP 2017, 1347
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (29)

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Rn. 155 aaa) Der Streitfall bietet keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme, die Beklagte zu 1) verfolge mit ihrem Angebot den Zweck, die Klägerin oder andere Anbieter von Internetinhalten, die Werbung enthalten, zu verdrängen, sondern setzt deren Leistungen voraus (vgl. auch BGH GRUR 2014, 785 - Flugvermittlung im Internet Tz. 25).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung zum Screen Scraping - einer mit dem Streitfall durchaus vergleichbaren Fallgestaltung - die Verletzung des virtuellen Hausrechts nicht in Betracht gezogen (vgl. BGH GRUR 2014, 785 - Flugvermittlung im Internet).

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Es liegt auch kein belastendes oder unverhältnismäßiges Hindernis nichtvertraglicher Art i.S.d. § 4 a Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, weil damit nur Hindernisse bei der Ausübung vertraglicher Rechte im Verhältnis zwischen dem Handelnden und dem Druckadressaten gemeint sind (…vgl. Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 188;… wohl auch Seichter in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl. 2016, § 4 a UWG Rz. 54 und Fritzsche, WRP 2016, 1 Tz. 39; a.A. OLG Köln GRUR 2016, 1082 - Adblock Plus, dort Tz. 57).

    Auch im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Köln vom 24. Juni 2016 zum Vorliegen einer aggressiven geschäftlichen Handlung i.S.d. § 4 a UWG (vgl. GRUR 2016, 1082 Tz. 49 ff. - Adblock Plus, s.o. unter B.IV.2.c)cc)) ist die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO veranlasst.

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Eine geringere Anzahl von Werbeabrufen mindert aus der Sicht der Werbekunden die Attraktivität der von der Klägerin angebotenen Werbeplätze und kann daher deren Absatz behindern (vgl. BGH GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker zu einem Fernsehwerbesendungen blockierenden Gerät).

    Die Frage, ob in einem beanstandeten Wettbewerbsverhalten eine unzulässige allgemeine Marktbehinderung zu sehen ist, kann nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls unter Abwägung der Interessen der Mitbewerber und der Allgemeinheit beurteilt werden (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 880 - Werbeblocker).

  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Rn. 48 Mit Urteil vom 27. Mai 2015 - 37 O 11673/14, juris -, auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts München I vom 27. Mai 2017 (Az.: 37 O 11673/14) die Beklagten zu verurteilen,.

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Eine solche (schlichte) Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus; vielmehr reicht es aus, wenn dem (schlüssigen) Verhalten des Berechtigten die objektive Erklärung entnommen werden kann, er sei mit der Nutzung seiner Werke einverstanden (vgl. BGH GRUR 2010, 628 Tz. 33 ff. - Vorschaubilder; BGH GRUR 2012, 602 Tz. 17 - Vorschaubilder II).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Zur Auslegung eines Unterlassungsantrags und des ihm folgenden Urteilstenors ist jedoch nicht allein auf den Wortlaut abzustellen, sondern ergänzend der zur Begründung gehaltene Klagevortrag heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2016, 1076 Tz. 14 - LGA tested).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10

    Vorschaubilder II

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Eine solche (schlichte) Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus; vielmehr reicht es aus, wenn dem (schlüssigen) Verhalten des Berechtigten die objektive Erklärung entnommen werden kann, er sei mit der Nutzung seiner Werke einverstanden (vgl. BGH GRUR 2010, 628 Tz. 33 ff. - Vorschaubilder; BGH GRUR 2012, 602 Tz. 17 - Vorschaubilder II).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank; letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2011, 1018 Tz. 42 - Automobil-Onlinebörse m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Rn. 169 (1) Von einer Verdrängungsabsicht ist auszugehen, wenn die Maßnahme ihrer Natur oder den Umständen nach keinen anderen Zweck als den der Verdrängung oder Schwächung des Mitbewerbers haben kann (vgl. BGH GRUR 2015, 607 Tz. 17 - Uhrenankauf im Internet).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 6 U 221/08

    Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

    Auszug aus OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
    Solange ein Webseitenbetreiber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, kommt etwaigen Nutzungsbedingungen ebenso wie einseitigen Erklärungen über gewollte Nutzungsbeschränkungen keine Rechtswirkung zu (vgl. OLG Frankfurt, ZUM-RD 2009, 644 Tz. 10 zur Vermittlung von Flugtickets im Wege des Screen Scrapings).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel …

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; …

  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01

    Gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Feuerlöschfahrzeuge durch …

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a.

  • OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16

    Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

  • BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79

    Unbillige Behinderung durch Verbandsbeschluß

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells - …

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht …

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2 …

  • OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16

    Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen …

  • OLG Hamburg, 10.12.2025 - 5 U 104/24

    KI und Urheberrecht: Berufung zurückgewiesen

    Rn. 115 Ob und wieweit auch ein in natürlicher Sprache formulierter Vorbehalt den Anforderungen des § 44b Abs. 3 S. 2 UrhG entspricht, ist umstritten (…dies bejahend: Paul in BeckOK IT-Recht, 19. Ed., § 44b UrhG Rn. 5;… Steinrötter/Schauer in Barudi, Das neue UrhR, 1. Aufl., § 4 Text und Data Mining, Forschung und Lehre Rn. 14;… Dworschak in Fromm/Nordemann, UrhG, 13. Aufl., § 44b Rn. 26; Pukas K&R 2025, 677, 679 f.; Konertz WRP 2025, 1253, 1262; Rauer/Bibi WRP 2025, 33, 36 ff.; Wachtel ZUM 2025, 77, 79 f.; Leistner GRUR 2024, 1665, 1673;… dies verneinend: Pesch in Spindler/Schuster/Kaesling, Recht der elektronischen Medien, 5. Aufl., § 44b Rn. 40;… Bomhard in BeckOK UrhR, 47. Ed., § 44b UrhG Rn. 31 unter Verweis auf Art. 2 Nr. 13 und Erwägungsgrund 35 der RL (EU) 2019/1024; Maamar ZUM 2023, 481, 484; Schöttle/Völker K&R 2025, 22, 23 f.;… vgl. zu Nutzungsvorbehalten auch BGH GRUR 2010, 628 Rn. 37 - Vorschaubilder I;… BGH GRUR 2024, 1528 Rn. 49 - Coffee; OLG München Urt. v. 17.08.2017 - U 2225/15 Kart, GRUR-RS 2017, 122821 Rn. 91 ff. - Adblocker).
  • OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 20/22

    Adblocker - Urheberrechtsverletzung im Internet: Nutzung eines Adblock-Plugins

    Zur Auslegung eines Unterlassungsantrags und des ihm folgenden Urteilstenors ist jedoch nicht allein auf den Wortlaut abzustellen, sondern sind ergänzend der zur Begründung gehaltene Klagevortrag und die Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen (…BGH GRUR 2016, 1076, 1077 Rn. 14 - LGA tested; OLG München, Urt. v. 17.08.2017 - U 2225/15 Kart, BeckRS 2017, 122821 Rn. 82).

    Eine solche (schlichte) Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus; vielmehr reicht es aus, wenn dem (schlüssigen) Verhalten des Berechtigten die objektive Erklärung entnommen werden kann, er sei mit der Nutzung seiner Werke einverstanden (OLG München GRUR-RS 2017, 122821 Rn. 91, m.w.N.).

    Eine solche (schlichte) Einwilligung setzt eben keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus; vielmehr reicht es, wie ausgeführt, vollkommen aus, wenn dem (schlüssigen) Verhalten des Berechtigten die objektive Erklärung entnommen werden kann, er sei mit der Nutzung seiner Werke einverstanden (OLG München GRUR-RS 2017, 122821 Rn. 91;… vgl. BGH GRUR 2010, 628, 631 Rn. 33 ff. - Vorschaubilder;… BGH GRUR 2012, 602, 604 Rn. 17 - Vorschaubilder II).

    Die bloße Nutzung dieses Angebots mit der zwangsläufig einhergehenden Vervielfältigung im Arbeitsspeicher ist daher auch für Internetnutzer mit eingeschaltetem Werbeblocker als bestimmungsgemäße und erlaubte Nutzung anzusehen (vgl. OLG München GRUR-RS 2017, 122821 Rn. 92).

    Insoweit kann dahinstehen, ob auch an dieser Stelle dem Oberlandesgericht München zu folgen ist, wonach auch die etwaige Umarbeitung von Programmcodes bzw. Teilen eines Computerprogramms gemäß § 69c Nr. 2 UrhG durch das Unterdrücken bzw. Verstecken von Werbeelementen mit Einwilligung der Klägerin erfolge, da es für die (schlichte) Einwilligung des Berechtigten auf den objektiven Erklärungsinhalt aus der Sicht des Erklärungsempfängers ankomme (OLG München GRUR-RS 2017, 122821 Rn. 94 f.).

  • LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19

    Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers - …

    Zur Auslegung eines Unterlassungsantrags und des ihm folgenden Urteilstenors ist jedoch nicht allein auf den Wortlaut abzustellen, sondern ergänzend der zur Begründung gehaltene Klagevortrag heranzuziehen (…vgl. BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 14 - LGA tested; OLG München Urt. v. 17.8.2017 - U 2225/15 Kart, BeckRS 2017, 122821 Rn. 82).
  • LG Köln, 28.06.2016 - 30 O 52/16
    Vor dem OLG München ist u.a. unter dem Aktenzeichen U 2225/15 Kart derzeit die Berufung in einem dieser Verfahren anhängig, in dem die Q3 E1 GmbH Berufungsklägerin ist.

    Rn. 19 Mit Schriftsatz vom 08.01.2016 zeigte der Verfügungsbeklagte gegenüber dem OLG München in dem Verfahren U 2225/15 Kart an, dass im versicherten Einvernehmen mit der bisher bevollmächtigten Sozietät C & C die Prozessvertretung der Klägerin/Berufungsklägerin aufgrund eines Kanzleiwechsels auf ihn übergegangen sei (vgl. Anlage AS7).

    Rn. 20 Von dem OLG München wurde in dem Verfahren U 2225/15 Kart auf Antrag des Verfügungsbeklagten die Frist zur Stellungnahme auf die Berufungserwiderung mit Verfügung vom 10.02.2016 bis zum 15.03.2016 verlängert (Anlage AS 12).

    Rn. 22 Auf Antrag der Verfügungsklägerin vom 17.02.2016 hat das Gericht am 22.02.2016 eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft im Fall der Zuwiderhandlung untersagt worden ist, die Q3 E1 GmbH in dem Gerichtsverfahren LG München I 37 O 11673/14 = OLG München U 2225/15 Kart anwaltlich zu vertreten und/oder zu beraten, insbesondere als Prozessbevollmächtigter aufzutreten.

    Dagegen hat der Verfügungsbeklagte mit Anwaltsschriftsatz vom 27.04.2016, bei Gericht eingegangen am 29.04.2016, Widerspruch eingelegt, nachdem er mit Schriftsatz vom 09.03.2016 gegenüber dem OLG München das Mandat in der Sache U 2225/15 Kart niedergelegt hatte (Anlage M1).

    Rn. 32 Die Rechtsanwaltssozietät EMB1 Q1 hat die Verfügungsklägerin in derselben Rechtssache, die Gegenstand des Verfahrens U 2225/15 Kart vor dem OLG München ist, im widerstreitenden Interesse bereits beraten, so dass sie nicht für die Gegenseite in dem Münchener Verfahren tätig werden darf.

    Rn. 34 Das Mandatsverhältnis der Verfügungsklägerin mit der Sozietät EMB1 Q1 und die Vertretung der Q3 E1 GmbH in dem Verfahren U 2225/15 Kart vor dem OLG München betreffen dieselbe Rechtssache im Sinne von § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA.

    Rn. 36 Die Beratung der Verfügungsklägerin im Jahr 2014 und die nunmehrige Bearbeitung des Mandats für die Q3 E1 GmbH in dem Gerichtsverfahren LG München I 37 O 11673/14 = OLG München U 2225/15 Kart stellen eine Vertretung widerstreitender Interessen dar.

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich …

    Der Abschluss von Freischaltungsverträgen mit Webseitenbetreibern ist keine kartellrechtswidrige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung (vgl. Senatsurteil vom 17. August 2017, Az.: U 2225/15 Kart).
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem …

    Das OLG München (OLG München GRUR 2017, 1147, Rn. 175) stellt in diesem Zusammenhang zutreffend darauf ab, dass die Person des "Verrufenen", gegen den sich ein etwaiger Boykottaufruf richtet, zumindest aufgrund bestimmter Merkmale bestimmbar sein muss.
  • BGH, 10.12.2019 - KZR 57/19

    Wettbewerbsbeschränkung durch Werbeblocker im Internet: Sachlich und örtlich …

    Rn. 6 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG München I, MMR 2015, 660), die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG München, WRP 2017, 1347).
  • LG München I, 26.07.2024 - 37 O 2100/22

    Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler

    Rn. 111 Erforderlich für die Eigenschaft von Anspruchssteller und Anspruchsgegner als Unternehmer ist lediglich jeweils eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (…vgl. BGH GRUR 2009, 871 Rn. 33 - Ohrclips;… BGHZ 167, 40 Rn. 14; OLG München GRUR 2017, 1147 Rn. 73).
  • OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: gezielte Behinderung durch …

    Damit besteht der erforderliche objektive Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen (…ebenso schon Senat, Urt. v. 15.03.2018, 5 U 152/15 , juris Rn. 112 ; OLG München, WRP 2017, 1347 - Rn. 64 - Whitelisting I).

    Das OLG München (OLG München GRUR 2017, 1147, Rn. 175) stellt in diesem Zusammenhang zutreffend darauf ab, dass die Person des 'Verrufenen', gegen den sich ein etwaiger Boykottaufruf richtet, zumindest aufgrund bestimmter Merkmale bestimmbar sein muss.

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