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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3898
OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00 (https://dejure.org/2001,3898)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.04.2001 - WVerg 8/00 (https://dejure.org/2001,3898)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. April 2001 - WVerg 8/00 (https://dejure.org/2001,3898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unterschriftserfordernis zur Wirksamkeit eines Beschlusses der Vergabekammer

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 12 a GKG; § 100 Abs. 1 GWB; § 124 Abs. 2 GWB; § 128 Abs. 4 GWB
    Kostenerstattung im Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheides der Vergabekammer; Heilung des Fehlens einer Unterschrift; Berechnung des Gegenstandswertes des Nachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 11.09.2000 - 1 Verg 1/99

    Mangels Zuschlag keine "Auftragssumme": Wie bemisst sich der Streitwert?

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Der Begriff der Auftragssumme ist gesetzlich allerdings nicht definiert; der Senat hat insoweit in ständiger Rechtsprechung - entsprechend der mit der Beschwerde angegriffenen Festsetzung der Vergabekammer - auf den Bruttobetrag des Angebots abgestellt, das der Antragsteller des Vergabenachprüfungsverfahrens abgegeben hat (vgl. etwa Beschl. vom 14.04.2000, WVerg 1/00; ebenso Thüringer OLG, Beschl. vom 19.10.2000, 6 Verg 3/00; wohl auch OLG Koblenz, Beschl. vom 11.09.2000, 1 Verg 1/99).

    Ein nach diesen Berechnungsmodellen ermittelter Auftragswert bestimmt aber nicht in jedem Fall zwingend den Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 11.09.2000, 1 Verg 1/99; a.A.: BayObLG, Beschluss vom 15.01.2001, Verg 12/00).

  • BayObLG, 15.01.2001 - Verg 12/00

    Gesamtauftragssumme ist für die Wertfestsetzung maßgeblich!

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Die mit § 12 a Abs. 2 GKG verbundenen Intentionen des Gesetzgeber stehen dem, soweit aus der Gesetzesbegründung ersichtlich, nicht entgegen (anders wohl BayObLG, Beschl. vom 15.01.2001, Verg 12/00).

    Ein nach diesen Berechnungsmodellen ermittelter Auftragswert bestimmt aber nicht in jedem Fall zwingend den Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 11.09.2000, 1 Verg 1/99; a.A.: BayObLG, Beschluss vom 15.01.2001, Verg 12/00).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.02.2001, WVerg 2/01 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; ThürObLG, Beschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000, Verg 2/99).
  • OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00

    Anfechtungsbefugnis eines Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Der Begriff der Auftragssumme ist gesetzlich allerdings nicht definiert; der Senat hat insoweit in ständiger Rechtsprechung - entsprechend der mit der Beschwerde angegriffenen Festsetzung der Vergabekammer - auf den Bruttobetrag des Angebots abgestellt, das der Antragsteller des Vergabenachprüfungsverfahrens abgegeben hat (vgl. etwa Beschl. vom 14.04.2000, WVerg 1/00; ebenso Thüringer OLG, Beschl. vom 19.10.2000, 6 Verg 3/00; wohl auch OLG Koblenz, Beschl. vom 11.09.2000, 1 Verg 1/99).
  • OLG Jena, 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

    Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Das Thüringer Oberlandesgericht hat für die gleiche Konstellation eine abweichende Auffassung vertreten (Beschluss vom 28.02.2001, 6 Verg 8/00) und sein Beschwerdeverfahren deshalb gemäß § 124 Abs. 2 GWB dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • OLG Dresden, 10.01.2000 - WVerg 1/99

    Aufhebung der Ausschreibung wegen Unklarheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Der vom Auftraggeber geschätzte Auftragswert mag daher gegebenenfalls als Obergrenze für die Bemessung des Gegenstandswertes heranzuziehen sein (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2000, WVerg 1/99), wenn fraglich ist, ob auf einen deutlich darüber liegenden Angebotspreis überhaupt ein Zuschlag erfolgen kann; das Problem stellt sich indes im vorliegenden Fall nicht und bedarf daher keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.02.2001, WVerg 2/01 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; ThürObLG, Beschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000, Verg 2/99).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat für einen Fall, in dem die Entscheidung der Vergabekammer von ihrem ehrenamtlichen Beisitzer nicht unterzeichnet war, angenommen, tatsächlich liege nur ein unverbindlicher Entscheidungsentwurf vor; Beschlüsse der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren seien urteilsersetzende Erkenntnisse und bedürften daher - in entsprechender Anwendung von § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO - der eigenhändigen Unterschrift aller an der Entscheidungsfindung beteiligten Kammermitglieder (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2001, Verg 24/00).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 3/00

    Beschwerdewert; Fortsetzungsfeststellung; Auftragswert

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Der Begriff der Auftragssumme ist gesetzlich allerdings nicht definiert; der Senat hat insoweit in ständiger Rechtsprechung - entsprechend der mit der Beschwerde angegriffenen Festsetzung der Vergabekammer - auf den Bruttobetrag des Angebots abgestellt, das der Antragsteller des Vergabenachprüfungsverfahrens abgegeben hat (vgl. etwa Beschl. vom 14.04.2000, WVerg 1/00; ebenso Thüringer OLG, Beschl. vom 19.10.2000, 6 Verg 3/00; wohl auch OLG Koblenz, Beschl. vom 11.09.2000, 1 Verg 1/99).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

    Bietergemeinschaft, Rechtsanwaltsgebühr; Vergabeprüfung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.02.2001, WVerg 2/01 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; ThürObLG, Beschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000, Verg 2/99).
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01

    Kostenfestsetzungsentscheidung der Vergabekammer als Gegenstand eines …

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme …

    Denn der Anwendungsbereich des § 124 Abs. 2 S. 1 GWB ist dahin eingeschränkt, dass eine Vorlagepflicht nur bei Abweichungen in einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung besteht (ebenso OLG Dresden, Beschl. v. 5.4.2001 - WVerg 8/00, WuW/E Verg 497, 499; Senat, Beschl. v. 30.12.2002 - Verg 42/01, WuW/E Verg 828, 832; Beschl. v. 9.5.2003 - Verg 42/01; v. 3.7.2003 - Verg 22/00; Beschl. v. 3.7.2003 - Verg 29/00; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.6..2003 - 1 Verg 12/02, VergabeR 2003, 608, 609; OLG Celle, Beschl. v. 1.7.2004 - 13 Verg 8/04;… Jaeger a.a.O., § 123 GWB Rn. 1244;… Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 124 GWB Rn. 14;… Stockmann in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 124 GWB Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen …

    Die Vorlagepflicht erstreckt sich hingegen nicht auf Abweichungen, die - wie im Streitfall - bei der im Beschwerdeverfahren zu treffenden Kostenentscheidung auftreten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 19.2.2003 - Verg 32/02, VergabeR 2003, 371, 372; Beschl. v. 9.10.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2004, 121, 122; OLG Dresden, Beschl. v. 5.4.2001 - WVerg 8/00, WuW/E Verg 497, 499; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.2002 - Verg 43/02, WuW/E Verg 828, 832;… Jaeger in Byok/Jaeger, § 124 GWB Rn. 1244).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - VK-SH 21/03

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Tätigkeit für Beigeladene

    Unter Bezugnahme auf das OLG Dresden (Beschluss vom 05.04.2001, Az. WVerg 008/00) führt die Bg aus, dass Gegenstand des von der ASt initiierten Nachprüfungsverfahrens allein die Frage sei, ob die ASt in ihren Rechten verletzt worden sei, so dass es im Nachprüfungsverfahren mithin um den Schutz subjektiver Rechte der ASt gehe.

    Dem steht auch nicht die von der Bg herangezogene Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 05.04.2001, WVerg 0008/00) entgegen.

  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    b) Soweit der Senat in den Fällen, in denen die Bieter bereits konkrete Angebote im Vergabeverfahren gemacht hatten, für die Berechnung des Beschwerdewerts nach § 12 a Abs. 2 GKG nicht auf den von der Vergabestelle vorab geschätzten Auftragswert, sondern auf den konkreten Preis des Angebots des jeweils antragstellenden Bieters abgestellt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 3/00; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2000, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschluss vom 05.04.2001, WVerg 8/00; a. A. BayObLG, Beschluss vom 15.01.2001, Verg 12/00), können diese Grundsätze naturgemäß dann keine Anwendung finden, wenn das Nachprüfungsverfahren in einem Stadium des Vergabeverfahrens durchgeführt wird, in dem konkrete Angebote der Bieter noch nicht vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - Verg 42/01

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

    Da es aber in einem Vergabenachprüfungsverfahren um den Rechtsschutz für die subjektiven unternehmerischen Interessen des Antragstellers, in der Regel (so auch hier) eines Bewerbers oder Bieters in einem Vergabeverfahren, geht und dessen durch die (etwaigen) Vergaberechtsfehler potentiell geschädigtes Interesse angemessen zu bewerten ist (…vgl. zu diesem Normzweck des § 12 a Abs. 2 GKG: Hartmann, Kostengesetze, GKG § 12 a, Rdnr. 1), entspricht es diesem Auslegungsziel am ehesten, den Begriff der "Auftragssumme", die von ihrer Funktion her die Ertrags- oder Gewinnchancen des Antragstellers mit einschließen muß, auf das (gegebenenfalls schon unterbreitete) konkrete Angebot für den Gesamtauftrag (oder den Auftragsteil) zu beziehen, um den sich der Antragsteller beworben hat (so der Senat in ständiger Rechtsprechung; jedenfalls im Ergebnis ebenso [abgesehen von der Frage der - vom beschließenden Senat abgelehnten - Hinzurechnung der Umsatzsteuer]: OLG Dresden, Beschluß vom 5.4. 2001 - WVerg 8/00, veröffentlicht in WuW/E Verg 497, 498).
  • OLG Dresden, 29.06.2001 - WVerg 9/00

    Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

    Die getroffene Feststellung ist dessen ungeachtet - wie der Kostenfestsetzungsbescheid im Übrigen - mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, selbstständig anfechtbar (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01 und vom 05.04.2001, WVerg 8/00 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Sachgerecht ist es vielmehr allein, bezogen auf die Anwaltsgebühren den Streitwert für beide Instanzen [wenn keine streitwertrelevanten Entwicklungen vorgekommen sind] übereinstimmend festzusetzen und dabei § 12 a Abs. 2 GKG auch für das Verfahren vor der Vergabekammer analog oder seinem Rechtsgedanken nach anzuwenden (der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BayObLG, Beschluß vom 12.3. 2002 - Verg 3/02, des OLG Dresden, Beschluß vom 5.4.2001 - WVerg 8/00, und des OLG Naumburg, Beschluß vom 20.6.2002 - 1 Verg 3/02 [das zu diesem Ergebnis über die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO gelangt] an).
  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Gleichfalls den Bruttobetrag legen das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden Beschluss vom 5.4.2001 WVerg 8/00) und das OLG Naumburg (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 7.8.2001, 1 Verg 1/01) zu Grunde.
  • OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02

    Rechtsanwaltsgebühr; Vergabenachprüfungsverfahren

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01, und vom 05.04.2001, WVerg 8/00, j.m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2003 - Verg 42/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts für Beschwerdeverfahren

    Daher legt der Senat in ständiger Rechtsprechung der Streitwertfestsetzung das (gegebenenfalls schon unterbreitete) konkrete Angebot für den Gesamtauftrag (oder - hier nicht interessierend - den Auftragsteil) zugrunde, um den sich der Antragsteller beworben hat (im Ergebnis ebenso - von der Hinzurechnung der Umsatzsteuer abgesehen - OLG Dresden, Beschluß vom 5.4. 2001 [WVerg 8/00], WuW/E Verg 497, 498, und BayObLG, Beschluß vom 19.2. 2003 [Verg 32/02]).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des …

  • KG, 02.08.2021 - Verg 1/21

    Vergaberecht: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung in einem …

  • OLG Bremen, 16.02.2004 - Verg 6/03

    Bestimmung des Gegenstandswertes: Welche Angebotssumme maßgebend?

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OLG Dresden, 03.09.2001 - WVerg 6/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Verfahrensbevollmächtigen im …

  • OLG Schleswig, 09.09.2003 - 6 Verg 9/03

    Berechnung des Streitwerts in Vergabesachen

  • VK Brandenburg, 23.08.2001 - 2 VK 82/01

    Die rückwirkende Genehmigung einer Willenserklärung beseitigt nicht das …

  • VK Brandenburg, 20.08.2001 - 2 VK 80/01

    Angebot: Verbot der Änderung der Verdingungsunterlagen (Sinn und Zweck)

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