Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1981 - 1 A 73/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1984
OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1981 - 1 A 73/80 (https://dejure.org/1981,1984)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.07.1981 - 1 A 73/80 (https://dejure.org/1981,1984)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 1 A 73/80 (https://dejure.org/1981,1984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kan.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Nachbarrecht: Klage auf Entfernung einer Laterne in der Nähe des Wohnhauses

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Nachbarrecht: Klage auf Entfernung einer Laterne in der Nähe des Wohnhauses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1982, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1981 - 1 A 73/80
    Gegen die Heranziehung der vorgenannten DIN-Norm im gerichtlichen Verfahren bestehen auch grundsätzlich keine Bedenken, denn die darin enthaltenen Maßstäbe beruhen auf gesicherten Erkenntnissen und Erfahrungen von Fachleuten verschiedener Fachbereiche (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971, DVBl. 1971, 751; OVG Rheinland-Pfalz, AS 13, 10).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1981 - 1 A 73/80
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Anspruch, worüber es im Schrifttum verschiedene Meinungen gibt, seine Rechtsgrundlage in Art. 20 Abs. 3 GG, in Art. 19 Abs. 4 GG oder in den Freiheitsgrundrechten (hier Art. 14 GG) oder schließlich in einer entsprechenden Anwendung des § 1004 BGB findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1971, DÖV 1971, 857), da im übrigen Einigkeit darüber besteht, daß der durch einen hoheitlichen Eingriff in seinen Rechten Betroffene grundsätzlich die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen kann, falls er nicht rechtlich zur Duldung verpflichtet ist.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszugehen ist davon, daß als Rechtsgrundlage für den hier mit der allgemeinen Leistungsklage durchzusetzenden öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen die von einer Straßenleuchte ausgehenden Lichtimmissionen (siehe dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.7.1981 - 1 A 73/80 -, WuM 1982, 249 und vom 26.9.1985 - 1 A 89/84 -, NJW 1986, 953; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.4.1982 - 3 S 108/82 -, VBlBW 1983, 25; Hess. VGH, Urt. v. 26.4.1988 - 11 UE 468/85 -, NJW 1989, 1500; BayVGH, Urt. v. 18.12.1990 - 8 B 87.03780 -, NuR 1993, 233 = NJW 1991, 2660) die Bestimmung des § 22 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - nicht (direkt) anzuwenden ist (so aber OVG Münster, Urt. v. 28.1.1980 - 1 A 1813/77 -, ZMR 1980, 219; a.A. BayVGH, aaO).

    Auch wenn § 126 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die Errichtung von Straßenlampen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Sozialbindung des Eigentumes ermöglicht, schließt diese Bestimmung, die nur eine Duldungspflicht für das Aufstellen einer Straßenlaterne normiert, nicht aus, daß der betroffene Grundstückseigentümer sich gegen die von einer Straßenlaterne ausgehenden und ihn unzumutbar beeinträchtigenden Lichtimmissionen zur Wehr setzen und insoweit die Gemeinde erfolgreich auf Abwehrmaßnahmen in Anspruch nehmen kann (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.7.1981, aaO, S. 249 a.E., und Urt. v. 26.9.1985, aaO, S. 954).

  • VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09

    Abwehr einer Straßenlaterne

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland Pfalz (Urteil vom 30.07.1981 - 1 A 73/80 - WuM 1982, 249, ebenso OVG Lünebürg, NVwZ 1994, 713) ist zu beachten, dass der Beleuchtung der Straße (und Gehwege) von einer (bloßen) Beleuchtung des Anliegergrundstückes zu unterscheiden ist.

    Wie bereits dargelegt sind selbst dann, wenn dem Grunde nach eine Straßenlaterne erforderlich ist, um die Straße bzw. den Gehweg in diesem Bereich zu erleuchten, die von ihr ausgehenden Immissionen nicht in jedem Fall von den Betroffenen in allen Auswirkungen zu dulden (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 30.07.1981 - 1 A 73/80 - WuM 1982, 249, ebenso OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 713).

    Im Hinblick auf die verwandten neuzeitlichen Lampen mit einer ausgefeilten Spiegeltechnik und erheblich höherer Lichtausbeute und Strahlungsstärke als in dem Verfahren des OVG Rheinland-Pfalz (- 1 A 73/80 - a.a.O.; dort wird auf S. 3 des Urteilsabdrucks eine handelsübliche 40 Watt Leuchtstoffröhre als Beleuchtungsmittel genannt) lassen jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit erwarten, dass die bloße Abschirmung des direkten Lichts vorliegend allein genügen würde, um erhebliche und nicht zumutbare Einwirkungen auf das klägerische Grundstück auszuschließen.

  • VGH Hessen, 26.04.1988 - 11 UE 468/85

    Anwohnerklage gegen Straßenlampe

    Zwar kann bei Vorliegen besonderer Umstände die Gemeinde verpflichtet sein, eine Abblendeinrichtung an einer Straßenlaterne anzubringen, um nachteilige Lichteinwirkungen zu mindern (vgl. etwa OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Juli 1981 - 1 A 73/80 -).

    Aber selbst wenn diese Behauptung des Klägers als richtig unterstellt wird, handelt es sich hierbei - ebenso wie bei der Lichteinwirkung auf das Haus - um unwesentliche, zudem auch ortsübliche Beeinträchtigungen, die der Kläger ebenso wie alle anderen Bürger, vor deren Haus - auch und gerade in ihrem Interesse - eine Straßenlampe installiert ist, zu dulden hat (vgl. OVG Rh.-Pf., NJW 1986, 953 ;; Urteil vom 30. Juli 1981 - 1 A 73/80 -, Umdruck S. 6> hier betrug der Abstand zwischen Hauswand und Straßenlampe sogar nur drei Meter>.

  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Eine solche Einwirkung kann auch durch Zuführung unwägbarer Stoffe im Sinne von § 906 BGB erfolgen (vgl. zu Lärmbeeinträchtigungen: BGH, Urteil vom 08. Mai 1992 - V ZR 89/91 - NJW 1992, 2019; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Juni 2019 - 7 U 140/18 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.7.2017 - I-9 U 35/17 - NJOZ 2018, 652; vgl. zu Lichteinwirkungen: Senat, Urteil vom 09. Juli 2019 - 24 U 27/18 - zitiert nach juris zur Blendwirkung glasierter Dachziegeln; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Januar 2001 - 7 U 161/00 - MDR 2001, 984; OLG Stuttgart, Urteil vom 09. Februar 2009 - 10 U 146/08 - MDR 2009, 1099 zu Sonnenlichtreflexionen; LG Arnsberg, Urteil vom 08. Januar 2018 - 2 O 186/16 - zitiert nach juris; Blendwirkung glasierter Dachziegeln; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 2017 - I-9 U 35/17 - MDR 2017, 1297: von Photovoltaikanlage ausgehende Blendwirkung LG Magdeburg, Urteil vom 05. Oktober 2017 - 10 O 1937/15 - zitiert nach juris; Sonnenlichtreflexionen durch einen Edelstahlschornstein; LG Wiesbaden, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 10 S 46/01 - NJW 2002, 615; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 1993 - 12 L 68/90 - zitiert nach und Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 1981 - 1 A 73/80 - zitiert nach juris, jeweils zu Lichtimmissionen einer Straßenlaterne).
  • VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Es kann offen bleiben, ob Entscheidungen zu folgen ist, wonach bereits dann, wenn ein Beleuchtungskörper in großer Nähe zu einem Balkon errichtet wird, hieraus Abwehransprüche herzuleiten sind (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NvWZ 1994, 713 und OVG Rheinland-Pfalz, WuM 1982, 249).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht