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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3567
BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92 (https://dejure.org/1992,3567)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.1992 - 2Z BR 62/92 (https://dejure.org/1992,3567)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 1992 - 2Z BR 62/92 (https://dejure.org/1992,3567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine Arztpraxis ablehnenden Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - UR II 30/91
  • LG München II - 8 T 1904/91
  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

Papierfundstellen

  • WuM 1992, 642
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Unter Heranziehung der Grundsätze, die in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) enthalten sind (vgl. dazu auch BVerfG WuM 1992, 293 ), erscheint dem Senat ein Geschäftswert in der genannten Höhe für angemessen.
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines …

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Umstände, die nicht für jedermann erkennbar sind, können dagegen nicht berücksichtigt werden; dies folgt auch aus der Regelung des § 10 Abs. 3 WEG (BayObLG WE 1991, 76/77 m. w. Nachw.; Senatsbeschluss vom 31.1.1992 BReg. 2 Z 143/91).
  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Da die Beschlüsse rechtzeitig angefochten worden sind, kann offen bleiben, ob sie aus dem gleichen Grunde als nichtig anzusehen sind (vgl. KG OLGZ 1981, 307).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Unter Heranziehung der Grundsätze, die in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) enthalten sind (vgl. dazu auch BVerfG WuM 1992, 293 ), erscheint dem Senat ein Geschäftswert in der genannten Höhe für angemessen.
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach …

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    (1) Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters; das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Auslegung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLG WE 1991, 289 f. m. w. Nachw.; aA OLG Stuttgart WuM 1991, 414 ).
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle …

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Es kann grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden, dass die Eigentümerversammlung die nach der Gemeinschaftsordnung dem Verwalter eingeräumte Entscheidungsbefugnis an sich ziehen konnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 849 /850).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Es wurde vielmehr durch Eigentümerbeschluss eine die Verwalterin bindende (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ), in ihre Rechte eingreifende Regelung getroffen (vgl. BayObLGZ 1980, 29/37; BayObLG …
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten …

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Die Verwalterin konnte aber nicht als Zustellungsvertreterin herangezogen werden, weil sie Rechtsmittelführerin war und ihr das eigene Rechtsmittel für die Antragsgegner nicht bekannt gemacht werden konnte (BayObLGZ 1989, 342/345).
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91

    Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich zwar nicht allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (BayObLGZ 1992, 21/24 f.), die Verwalterin war aber durch die Entscheidung des Amtsgerichts in ihrer Rechtsstellung beeinträchtigt worden (§ 20 Abs. 1 FGG ).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
    Es wurde nicht etwa nur eine beantragte Beschlussfassung abgelehnt mit der Folge, dass ein Eigentümerbeschluss, der angefochten werden könnte, gar nicht vorlag (vgl. BayObLGZ 1984, 213/215; Senatsbeschluss vom 29.12.1988 BReg. 2 Z 95/88).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und …

  • BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 117/85

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Vermietung eines Hobbyraumes als …

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Zustimmung; …

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Ob der Rechtsfehler als Nichtigkeits- oder als Anfechtungsgrund zu qualifizieren ist, spielt in solchen Fällen keine Rolle (ebenso Dötsch, ZMR 2008, 433, 435 f.;… Jennißen/Suilmann, aaO, § 46 Rdn. 156 u. 159; vgl. auch BayOblG WuM 1992, 642;… a.A. Wenzel in Bärmann, aaO, § 46 Rdn. 77).

    Der gegen die hier zugrunde gelegte Auffassung erhobene Einwand, die Frage der rechtlichen Qualifizierung müsse geklärt werden, weil ein bereits kraft Gesetzes nichtiger Beschluss nicht mit rechtsgestaltender Wirkung für unwirksam erklärt werden könne (…Wenzel in Bärmann, aaO, § 46 Rdn. 77), rechtfertigt keine andere Beurteilung (…wie hier Jennißen/Suilmann, aaO, § 46 Rdn. 158 f.; vgl. auch BayOblG WuM 1992, 642;… Dötsch, aaO), sondern verweist lediglich auf das Erfordernis einer sachgerechten - das Ergebnis der Entscheidungsgründe spiegelnden - Tenorierung.

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Ein Beschwerderecht für den Verwalter besteht nur dann, wenn dieser durch die Entscheidung des Gerichts in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt ist (BayObLG WuM 1992, 642).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des …

    Ob die Verwalterin als weitere Beteiligte im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG schon deshalb nach § 20 Abs. 1 FGG i.V.m. § 29 Abs. 4 FGG beschwerdeberechtigt ist, weil deren Erstbeschwerde zurückgewiesen wurde (BGHZ 120, 396; BayObLG WuM 1992, 642/643;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FGG § 20 Rn. 107 m.w.N.), kann offen bleiben.
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss …

    Umstände, die nicht für Jedermann erkennbar sind, können dagegen nicht berücksichtigt werden, wie aus der Regelung des § 10 Abs. 3 WEG folgt (BayObLG WuM 1992, 642).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf …

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer angefochten werden kann (vgl. BayObLG WuM 1992, 642;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 3 j;… Palandt/ Bassenge BGB 52. Aufl. § 23 Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 525/00

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters bei zweckwidriger Verfügung über …

    Da es sich bei dem Wohnungseigentumsverfahren um ein Antragsverfahren handelt, finden grundsätzlich die §§ 43 Abs. 1 WEG, 20 Abs. 2 FGG Anwendung, wonach bei Zurückweisung des Antrags nur der Antragsteller beschwerdeberechtigt ist (vgl. BGH NJW 1993, 662;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 19;… Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 45 Rz. 6); die Beschwerdeberechtigung ergibt sich noch nicht allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (vgl. BayObLG WuM 1992, 642, 643; BGH NJW 1993, 662).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und …

    Zwar ist dafür nicht allein die durch § 43 WEG begründete Beteiligtenstellung ausreichend, sondern es muss eine unmittelbare Beeinträchtigung eines materiellen subjektiven Rechts durch den Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses gegeben sein (BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662; BayObLG WuM 1992, 642;… Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 45 WEG, Rdnr. 13 und 14).
  • LG Lüneburg, 10.10.2018 - 9 S 45/18

    Anforderungen an Jahresabrechnung

    bb) Der gegen die hier zugrunde gelegte Auffassung erhobene Einwand, die Frage der rechtlichen Qualifizierung müsse geklärt werden, weil ein bereits kraft Gesetzes nichtiger Beschluss nicht mit rechtsgestaltender Wirkung für unwirksam erklärt werden könne (…Wenzel in Bärmann, aaO, § 46 Rdn. 77), rechtfertigt keine andere Beurteilung (…wie hier Jennißen/Suilmann, aaO, § 46 Rdn. 158 f; vgl. auch BayOblG WuM 1992, 642;… Dötsch, aaO), sondern verweist lediglich auf das Erfordernis einer sachgerechten - das Ergebnis der Entscheidungsgründe spiegelnden - Tenorierung.
  • BayObLG, 12.07.1994 - 2Z BR 51/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses mangels Bestimmtheit

    Umstände, die nicht für jedermann erkennbar sind, können dagegen nicht berücksichtigt werden; dies folgt auch aus der Regelung des § 10 Abs. 3 WEG (BayObLG WuM 1992, 642 f. m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 134/98

    Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines …

    Der weitere Beteiligte ist daher durch die angefochtene Entscheidung im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt und somit beschwerdeberechtigt (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24 f.; BayObLG WuM 1992, 642/643;… Staudinger/Wenzel BGB 12.Aufl. Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rn. 68 und § 45 WEG Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2000 - 5 W 180/99

    Anfechtung eines fehlerhaften Wohnungseigentümerbeschlusses; Regelung der Nutzung …

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