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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.06.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2285
OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 (https://dejure.org/1997,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 (https://dejure.org/1997,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 1997 - 3 Wx 221/97 (https://dejure.org/1997,2285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 29; BGB §§ 662, 421
    Verwaltungsbeirat; Auftragsrecht; Haftung; Beiratsaufgaben; Verwalter; Verfügungsmacht; Konto; Auftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 29; BGB §§ 662 421
    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 290 II 12/96
  • LG Düsseldorf - 25 T 1168/96
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 35
  • NZM 1998, 36
  • ZMR 1998, 104
  • WM 1998, 663
  • WuM 1998, 50
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Dies ist gemäß § 26 WEG ureigenste Aufgabe der Eigentümerversammlung, die sie auch nicht im Wege des Mehrheitsbeschlusses auf den Verwaltungsbeirat übertragen kann, da dies eine grundlegende Änderung der Organisationsform der Eigentümergemeinschaft darstellen würde, die nur in Form einer Vereinbarung gemäß § 10 WEG herbeigeführt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 30.07.1997 - 3 Wx 61/97).
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand muß noch nicht einmal die wesentliche oder überwiegende Ursache des Schadenseintritts darstellen (vgl. BGHZ 43, 178, 181; BGH, NJW 1990, 2882, 2883;… Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. v. § 249 Rdn. 66, 73 ff.).
  • BGH, 09.03.1965 - VI ZR 218/63

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Der zum Schadensersatz verpflichtende Umstand muß noch nicht einmal die wesentliche oder überwiegende Ursache des Schadenseintritts darstellen (vgl. BGHZ 43, 178, 181; BGH, NJW 1990, 2882, 2883;… Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. v. § 249 Rdn. 66, 73 ff.).
  • BGH, 21.06.1976 - III ZR 99/74

    Rechtswirkungen eines in einem Sparbuch eingetragenen Sperrvermerkes - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Denn danach kann eine Bank an den Inhaber eines Sparbuches nur dann mit befreiender Wirkung leisten, wenn im Sparbuch kein besonderer Sperrvermerk ausgebracht ist (BGH, NJW 1976, 2211, 2112).
  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Die Eigentümerversammlung kann aber die Mitglieder des Verwaltungsbeirates gemäß § 662 BGB beauftragen, den Verwaltervertrag abzuschließen, wenn die Eigentümer vorher über die Bestellung, den maßgeblichen Inhalt und den Abschluß des Verwaltervertrages beschlossen und den Verwaltungsbeirat zum Abschluß bevollmächtigt haben (OLG Köln, NJW 1991, 1302, 1303;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 29 Rdn. 91;… Weitnauer/Hauger, WEG , 8. Aufl. 1995, § 26 Rdn. 10).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
    Da einer der anerkannten Ausnahmefälle hier augenscheinlich nicht gegeben ist und auf die Beschlüsse der Eigentümerversammlung die allgemeinen Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen Anwendung finden (vgl. nur BayObLG WuM 1992, 90, 91;… Niedenführ/Schulze, WEG , 4. Auflage 1997, § 23 Rdn. 4), kann dem Schweigen der Eigentümer kein Erklärungswert beigemessen werden.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat - …

    Das OLG Düsseldorf [Beschluss vom 24. September 1997 - 3 Wx 221/97 -] verneine dies, da eine solche Delegation nur in Form einer Vereinbarung gemäß § 10 WEG herbeigeführt werden könne [vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a. a. O., § 26 Rn. 89 und § 29 Rn. 93 ff.].

    Die Senatsentscheidung vom 24. September 1997 - 3 Wx 221/97 NZM 1998, 36 steht - so zutreffend das LG - nicht entgegen, weil nicht das Aushandeln des Verwaltervertrages als Kernkompetenz der Eigentümer, sondern nur dessen Abschluss auf der Basis des Verwaltungsangebots vom 27. Juli 2004 in die Hände des Beirats gelegt wurde.

  • OLG München, 03.06.2026 - 31 U 1110/26

    Verjährungseinrede, grobe Fahrlässigkeit, Wissenszurechnung, Verwaltungsbeirat, …

    Rn. 15 Unabhängig davon, ob man - wie z.T. gefordert - die Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns verlangt (vgl. z.B. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1366, beckonline) oder bei ehrenamtlichen Mitgliedern, die nicht über besondere Fachkenntnisse verfügen, geringere Anforderungen stellt (…vgl. Bärmann/Becker, 16. Aufl. 2025, WEG § 29 Rn. 112;… MuellerHdbWE, 4. A., 7. Teil. Der Verwalter und der Verwaltungsbeirat Rn. 1139; Scheuer ZWE 2012, 115; zitiert jeweils nach beckonline), handelt auch das ehrenamtlich tätige Beiratsmitglied grob fahrlässig, wenn es lediglich die Schlüssigkeit der Abrechnung prüft, nicht aber die Kontenbelege (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1998, 36;… Bärmann/Becker, 16. Aufl. 2025, WEG § 29 Rn. 112, beckonline).
  • LG Berlin, 24.08.2018 - 55 S 86/17

    Wohnungseigentum: Umfang der Bevollmächtigung eines Verwaltungsbeirats; …

    Dagegen erwächst aus einem solchen Beschluss nicht ohne weiteres die Rechtsmacht, dem Verwalter weitergehende Ermächtigungen im Sinne von § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG zu erteilen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.7.2001 - 16 Wx 115/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.9.1997 - 3 Wx 221/97; Suilmann, ZWE 2008, 113, 115;… Merle in Bärmann, 13. Aufl. § 27 Rz. 262).
  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06

    Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des …

    Zur Prüfung gemäß § 29 Abs. 3 WEG gehört neben der Prüfung der rechnerischen Schlüssigkeit der Abrechnung zumindest auch eine stichprobenhafte Prüfung der sachlichen Richtigkeit, die nur durch Prüfung der Belege erfolgen kann (OLG Düsseldorf NZM 1998, 36/38; Drasdo NZM 1998, 15/16).
  • AG Pinneberg, 19.12.2003 - 68 II 93/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Sofortige Abberufung des Verwalters und fristlose …

    Das gilt schon deswegen, weil die Mitglieder des Verwaltungsbeirats für die pflichtgemäße Erfüllung der Beiratsaufgaben persönlich haften (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1998, 50).

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung der Beiratsmitglieder wird von der Rechtsprechung insbesondere dann gesehen, wenn diese eine Prüfung der Belege nicht oder nicht ordnungsgemäß vornehmen (OLG Düsseldorf, WuM 1998, 50, 54).

  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines …

    Der teilweise vertretenen Meinung, dass eine allgemeine Delegation des Abschlusses des Verwaltervertrages ohne Vorgabe von Eckdaten zur Nichtigkeit des Verwaltervertrags führe, da das Aushandeln und der Abschluss eines derartigen Vertrages ureigenste Aufgabe der Gemeinschaft sei und Kompetenzübertragungen auf die Mitglieder des Verwaltungsbeirats ohne Vereinbarung nur durch Mehrheitsbeschluss nicht möglich seien (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 - NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZfIR 1998, 37;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 26 Rdn. 85) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    fachkundiger Hilfe bedienen kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1998, 35 mit Anm. Rechenberg/Riecke;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 29 Rdn. 59, 62).
  • LG Berlin, 08.05.2015 - 55 S 123/14

    Wohnungseigentumssache: Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von …

    Es dürfen also etwa die Verfügungsmacht über ein Rücklagenkonto eingeschränkt oder auch Ausgaben ab einer bestimmten Summe von einer Zustimmung eines Verwaltungsbeirats abhängig gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1998, 50, nach juris;… Niedenführ u.a., § 27 WEG Rn. 57).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von …

    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610;… siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01

    Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages; …

    Soweit abweichend hiervon teilweise die Auffassung vertreten wird, die Beauftragung zum Abschluss eines Verwaltervertrags sei nur dann im Wege eines Mehrheitsbeschlusses möglich, wenn zuvor über die Bestellung, den maßgeblichen Inhalt und den Abschluss des Verwaltervertrages beschlossen worden sei, da dies ureigenste Aufgabe der Versammlung sei (so OLG Düsseldorf NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZfIR 1998, 37;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 26 Rdn. 85), ist es zweifelhaft, ob dem gefolgt werden kann; denn es wird nicht hinreichend differenziert zwischen dem Bestellungsakt und Modalitäten des Auftragsverhältnisses zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter, das u. U. sogar konkludent dadurch zustande kommen kann, dass der Bestellte Verwalterleistungen erbringt und die Wohnungseigentümer diese über eine längere Zeit entgegennehmen (…vgl. hierzu Staudinger/Bub a.a.O. Rdn. 217).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2549
OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 (https://dejure.org/1997,2549)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 (https://dejure.org/1997,2549)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 16 Wx 87/97 (https://dejure.org/1997,2549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtjahresabrechnung erstellten Einzelabrechnungen der übrigen Eigentümer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 28 Abs. 5
    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtjahresabrechnung erstellten Einzelabrechnungen der übrigen Eigentümer

  • grundeigentum-verlag.de

    WEG § 28
    Jahresgesamtabrechnung; Prüfung; Genehmigung; Auskunftsrecht; Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de

    WEG § 28 Abs. 5
    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten Einzelabrechnungen der übrigen Eigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Gesamtabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines Tagesordnungspunktes einer Eigentümerversammlung mangels Möglichkeit einer sachgerechten Vorprüfung von Einzelabrechnungen der Eigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 50
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum, …

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97
    Rn. 11 Der Beschluß der Eigentümer gem. § 28 Abs. 5 WEG bezieht sich nach allgemeiner Meinung (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = ZMR 1995, 324 f; BayObLGZ 1987, 86 (96)) nicht nur auf die Jahresgesamtabrechnung der Wohnungseigentumsanlage, sondern auch auf die Einzelabrechnungen der betroffenen Eigentümer.

    Bei kleineren Wohnungseigentumsgemeinschaften kann es sich anbieten (so der Fall Senatsbeschluß vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = ZMR 1995, 324), die Gesamtjahresabrechnung inklusive der Einzelabrechnungen den einzelnen Wohnungseigentümern vorab zukommen zu lassen.

  • OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69
    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97
    Die Wohnungseigentümer müssen deshalb nach einhelliger Rechtsprechung hinreichend Gelegenheit haben, sämtliche Abrechnungsunterlagen und inbesondere die Einzelabrechnungen einzusehen (…Senatsbeschluß a. a. O.; BayOLGZ 1978, 231 (233); KG NJW-RR 1987, 462 (463); OLG Frankfurt NJW 1972, 1376; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 f).

    Entsprechend § 269 Abs. 1 BGB fordert vielmehr die Natur des Schuldverhältnisses, die Auskünfte dort zu geben, wo sie benötigt werden (so schon OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 (1969)), also am Ort der Eigentümerversammlung.

  • OLG Köln, 24.09.1996 - 16 Wx 86/96

    Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97
    Mindestanforderung für eine ordnungsgemäße Information der Eigentümer ist jedoch, daß vor (und auch während) der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, in die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (Senatsbeschluß vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 -).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97
    Rn. 11 Der Beschluß der Eigentümer gem. § 28 Abs. 5 WEG bezieht sich nach allgemeiner Meinung (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = ZMR 1995, 324 f; BayObLGZ 1987, 86 (96)) nicht nur auf die Jahresgesamtabrechnung der Wohnungseigentumsanlage, sondern auch auf die Einzelabrechnungen der betroffenen Eigentümer.
  • KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Verwalter; Auskunft; …

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97
    Die Wohnungseigentümer müssen deshalb nach einhelliger Rechtsprechung hinreichend Gelegenheit haben, sämtliche Abrechnungsunterlagen und inbesondere die Einzelabrechnungen einzusehen (…Senatsbeschluß a. a. O.; BayOLGZ 1978, 231 (233); KG NJW-RR 1987, 462 (463); OLG Frankfurt NJW 1972, 1376; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 f).
  • OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06

    Offenlegung sämtlicher Abrechnungsunterlagen vor Abstimmung über Jahresabrechnung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).

    Vielmehr sind die Auskünfte dort zu geben, wo sie benötigt werden, also am Ort der Eigentümerversammlung (vgl. Senat vom 04.06.1997, a.a.O.).

    Nicht ausreichend war, dass - wie die Antragsgegner vorgetragen haben - die Verwalterin bei der Versammlung die Einzelabrechnungen mit sich geführt hat und bereit gewesen wäre, Einsicht auf Verlangen zu gewähren, ohne dies ausdrücklich bekannt zu geben und eine zumutbare Einsichtsmöglichkeit einzuräumen (dazu i. e. Beschluss des Senats vom 04.06.1997, a.a.O.).

  • OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98

    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

    Ob hierzu eine so weitgehende Kontrolle der Einzelabrechnungen gefordert werden muß, wie es der Senat bei der Überprüfung der Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen bisher für unerläßlich gehalten hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.3.1995 - FGPrax 95, 142; v. 24.9.1996 ,WE 97, 232; v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 sowie Schuschke NZM 98, 432 m.w.N. ), kann dahin stehen.
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01

    Ort der Einsichtnahme in die WEG -Verwalterunterlagen

    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der einzelne Wohnungseigentümer Einsicht in sämtliche Abrechnungsunterlagen der Verwaltung, die Gegenstand der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung sind, nehmen kann, da er nur auf diese Weise sein Kontrollrecht gegenüber dem Verwalter ausüben kann ( Beschluß des Senats v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 = OLGR 97, 245; Senat v. 18.8.1999 - 16 Wx 95/99 - ; ebenso beispielsweise BayObLG, WE 1989, 146; OLG Hamm, NZM 98, 722; KG, NZM 00, 828 je m.w.N.).

    Dass ein Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen anläßlich der Eigentümerversammlung, die in der Regel am Ort der Wohnanlage stattfindet, besteht und dass dieses beinhaltet, dass den Eigentümern bereits vor, ggfs. auch während und nach der Versammlung die Möglichkeit eingeräumt werden muß, die Abrechnungsunterlagen einschließlich der Einzelabrechnungen ungestört und in ausreichender Zeit einzusehen und zu prüfen, hat der Senat bereits mehrfach entschieden ( vgl. Beschluß v. 18.8.1999 - 16 Wx 95/99 - Senat v. 24.9.1997, WE 97, 232; v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 -, = OLGR 97, 245 ).

  • OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 4/99

    Wohnungseigentumsrecht: Belastung des unterlegenen Antragsgegners mit …

    Die mit der Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Köln (WuM 1998, 50) herausgestellte Frage, ob jeder stimmberechtigte Eigentümer hinreichend Gelegenheit hatte, sämtliche Abrechnungsunterlagen, insbesondere auch die Einzelabrechnungen der anderen Eigentümer vor der Beschlussfassung einzusehen und zu kontrollieren, kann hier unerörtert bleiben, da ihr nur bei einer Anfechtung des Beschlusses rechtliche Bedeutung zukommen würde.
  • OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00

    Einsichtnahme in Einzelabrechnungen durch Wohnungseigentümer

    Mindestvoraussetzung ist jedoch, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung den Eigentümern uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit gegeben wird, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 - = NJW-RR 1995, 1295, vom 24.09.1995 - 16 Wx 86/96 - = WuM 1997, 62 und 4.06.1997 - 16 Wx 87/97 - = OLGR 1997, 249 = WuM 1998, 50; Schuschke NZM 1998, 423 und zur Kritik insbesondere Drasdo NZM 1998, 425).
  • OLG Köln, 25.05.2001 - 16 Wx 15/01

    Abberufung des WEG -Verwalters

    Es entspricht der gefestigten Rechtssprechung des Senats, dass die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, und zwar sowohl über die Gesamtjahresabrechnung als auch über Einzeljahresabrechnungen, einen nichtabdingbaren Anspruch darauf haben, dass sie in die dieser Jahresabrechnung zugrunde liegenden Unterlagen und Belege Einsicht nehmen können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95 -, OLGR 1996, 55; vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 - OLGR 1997, 18; vom 04.06.1997 - 16 Wx 87/97 - OLGR 1997, 249; vgl. ferner Schuschke, NZM 1998, 423).
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