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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9821
BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98 (https://dejure.org/1998,9821)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1998 - 2Z BR 38/98 (https://dejure.org/1998,9821)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1998 - 2Z BR 38/98 (https://dejure.org/1998,9821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1
    Bauliche Veränderung; nachträgliche Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1
    Beschlussanfechtungsverfahren gegen einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dachau - 4 UR II 16/97
  • LG München II - 2 T 5477/97
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 282
  • WuM 1998, 679
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem …

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Anbringung eines verschließbaren Tors an einer offenen Doppelstockgarage eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und …

    Diese tatrichterliche Würdigung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend; sie deckt sich übrigens mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und 1991, 210/211; BayObLG …

  • BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97

    Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses - …

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
    Durch § 4 Abs. 8 der Gemeinschaftsordnung ist die in jeder Beziehung abdingbare (vgl. BayObLG WuM 1997, 700 m.w.N.) gesetzliche Vorschrift dahin abgeändert worden, daß für die Genehmigung einer baulichen Veränderung ein mit 3/4-Mehrheit gefaßter Eigentümerbeschluß erforderlich, aber auch ausreichend ist.
  • BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
    Maßgebend ist gemäß § 23 Abs. 1 WEG die Stimmabgabe in der Eigentümerversammlung; eine außerhalb der Versammlung erklärte Zustimmung führt zu keinem Beschluß (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1104/1105;… Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. Rn. 1, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Erman/Ganten BGB 9.Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 23 WEG ).
  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines …

    bb) Ein Anspruch auf eine erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679; NZM 1998, 1014).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage …

    Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24).
  • AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21

    Anbringung eines Garagentors ist bauliche Veränderung

    Bei der Anbringung des Garagentors handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG n.F, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG, NZM 1999, 282, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch …

    Rn. 27 Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24).
  • OLG Dresden, 05.06.2008 - 3 W 231/08

    Rechtsstellung der Wohnungseigentümer nach Fertigstellung des steckengebliebenen …

    Ein Anspruch auf nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) einer baulichen Maßnahme ist den einschlägigen Vorschriften ebensowenig zu entnehmen, wie ein Anspruch auf vorherige Zustimmung (Einwilligung) im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG a.F. (vgl. BayObLG, WuM 1998, 679 ).
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