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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.12.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3638
BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98 (https://dejure.org/1998,3638)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1998 - 2Z BR 23/98 (https://dejure.org/1998,3638)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1998 - 2Z BR 23/98 (https://dejure.org/1998,3638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Müllbehälterstellplätze durch Mehrheitsbeschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 21 Abs. 3, § 23 Abs. 2
    Einladung; Beschlußgegenstand; Kfz- Stellplatz; Ankauf durch Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, § 23 Abs. 2
    Zulässigkeit von Beschlussfassungen unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses im Falle unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes bei Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 978
  • WuM 1999, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    2 Z 14/90">NJW-RR 1990, 784 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468 f.; OLG Köln WuM 1998, 240; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 72).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    Ausreichend ist in der Regel eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).
  • OLG Köln, 03.11.1997 - 16 Wx 267/97

    Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt …

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    2 Z 14/90">NJW-RR 1990, 784 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468 f.; OLG Köln WuM 1998, 240; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 72).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum, …

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98
    Die Bezeichnung der Kfz-Stellplätze als solche in § 17 Abs. 4 der Gemeinschaftsordnung enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG (allg. Meinung; vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 m.w.N.).
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung …

    An die Bezeichnung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WuM 1999, 231; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 83; OLG Celle ZWE 2002, 474 (475)).
  • OLG Hamm, 09.05.2000 - 15 W 342/99

    Freihalten eines Kraftfahrzeug-Stellplatzes zum Aufstellen von Müllcontainern

    Durch die Teilungserklärung vom 12.06.1996 ist insoweit eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 10, 15 Abs. 1 WEG getroffen worden, nach der diese Fläche als KFZ-Stellplatz zu nutzen ist (BayObLG NZM 1998, 978), die dem Eigentümer der Wohnung Nr. 6 zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen worden ist.
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97

    Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte auf einer gemeinschaftlichen …

    Etwas anderes gilt aber, wenn unter diesem Tagesordnungspunkt einzelne Beschlußgegenstände in einer Weise bezeichnet sind, die den Anforderungen des § 23 Abs. 2 WEG entspricht (vgl. Senatsbeschluß vom 30.4.1998, 2Z BR 23/98).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10190
BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98 (https://dejure.org/1998,10190)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1998 - 2Z AR 121/98 (https://dejure.org/1998,10190)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 2Z AR 121/98 (https://dejure.org/1998,10190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de

    WEG §§ 43, 46; GVG § 17 a; ZPO § 36
    Wohnungseigentumsgericht; Verweisungsbeschluß; Zuständigkeit; Prozeßgericht; FGG- Verfahren

  • rechtsportal.de

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das Prozeßgericht

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit im WEG-Verfahren; Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie der Aufteilung von Sondereigentum und Sondernutzungsrechten auf die übrigen Miteigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - I UR II 17/98
  • LG München II - 9 O 6460/98
  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98

Papierfundstellen

  • WuM 1999, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    a) Die Entscheidung des Landgerichts war anfechtbar; § 17a GVG ist entsprechend anwendbar (BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLG WE 1997, 432 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.12.1979 - BReg. 2 Z 23/78

    Zur Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Wird, wie sich hier aus dem Antrag und seiner Begründung ergibt, in erster Linie ein Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht, ist über diesen Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu entscheiden (BayObLGZ 1979, 414/418; BayObLG DWE 1984, 124 [LS]).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94

    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem …

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLGZ 1990, 233/234 f.; 1994, 60/61 f.).
  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Die Vorlage durch das Landgericht an das Oberlandesgericht und die Weiterleitung an das Bayerische Oberste Landesgericht ist das nach § 37 Abs. 1 ZPO zur Zuständigkeitsbestimmung erforderliche Gesuch (BayObLG NJW-RR 1994, 1428).
  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLGZ 1990, 233/234 f.; 1994, 60/61 f.).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Wohnungseigentumsgericht und Prozeßgericht berufen (BayObLG WuM 1999, 231/232 m.w.N.).

    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, und damit auf Willkür beruht (BayObLG WuM 1999, 231/232 und WE 1997, 432 m.w.N.).

  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99

    Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

    Der Abgabebeschluß des Landgerichts vom 12.5.1998 ist formell rechtskräftig geworden; er ist damit für das Gericht an das das Verfahren abgegeben wurde gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG bindend; diese Wirkung ist auch bei einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten (BGH, NJW-RR 1995 702; BayObLG, WuM 1999 231, 232 ).

    b) Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist und jeder Rechtsgrundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 1992, 383 ; BayObLGZ 1994, 60, 62; BayObLG, WE 1997 432; BayObLG, WuM 1999, 231, 232).

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des …

    Derartige Mängel in der Erfassung des Sachverhalts sind jedoch im Allgemeinen nicht grob rechtsirrtümlich und damit ohne Rechtsgrundlage (BayObLG WE 1997, 432; WuM 1999, 231), so dass die Beurteilung des Beschlusses als (objektiv) willkürlich und deshalb unverbindlich nicht getroffen werden kann.
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