Rechtsprechung
| BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 12; WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
Voraussetzungen für die Feststellung der nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Augenschein bei nachteil. baul. Veränderung erforderlich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung der nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch die von einem Wohnungseigentümer beabsichtigte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums; Augenschein des Gerichts bei vorgelegten Lichtbildern
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 265/01
- BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 96/02
- LG München I, 31.03.2003 - 1 T 17376/01
- BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
Papierfundstellen
- WuM 2004, 48
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 21.10.1994 - 15 W 275/94
Bauliche Veränderung einer Eigentumswohnung; Anspruch auf Wiederherstellung des …
Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
2 Z 86/91">BayObLGZ 1991, 296/299; OLG Hamm WuM 1995, 220).Eine Augenscheinseinnahme der Örtlichkeit wäre nur dann geboten gewesen, wenn sie einen weitergehenden Gesamteindruck hätte erwarten lassen, die die Sachentscheidung hätte beeinflussen können (OLG Hamm WuM 1995, 220/221).
- BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01
Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
Dass der geplante Kamin, jedenfalls auch aus nicht ganz ungewöhnlichen Perspektiven (siehe BayObLG NJW-RR 2002, 445/446; ZMR 1999, 118), sichtbar sein würde, hat das Landgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler bejaht. - BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03
Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen
Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
Einen unmittelbaren Augenschein in der Wohnanlage muss das Gericht nach § 12 FFG nur einnehmen, wenn die vorgelegten Bilder nicht geeignet sind, einen ausreichenden Gesamteindruck von der baulichen Veränderung und ihren Auswirkungen auf die Umgebung, insbesondere das Wohnungseigentum anderer Personen in derselben Wohnanlage, zu ermöglichen (BayObLG Beschluss vom 3.7.2003 2Z BR 34/03).
- BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 81/98
Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage
Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
Dass der geplante Kamin, jedenfalls auch aus nicht ganz ungewöhnlichen Perspektiven (siehe BayObLG NJW-RR 2002, 445/446; ZMR 1999, 118), sichtbar sein würde, hat das Landgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler bejaht. - BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 96/02
Gültigkeit von Beschlüssen trotz mangelhafter Einberufung der …
Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
Der Senat hat auf das Rechtsmittel des Antragstellers am 17.10.2002 (WuM 2002, 688) den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, im Wesentlichen deshalb an das Landgericht zurückverwiesen, weil der Verpflichtungsantrag in seiner abgeänderten Fassung nicht berücksichtigt worden sei. - BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98
Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach …
Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
Das Landgericht kann sich für die Beurteilung, ob ein Nachteil vorhanden ist, im Allgemeinen mit Plänen und Lichtbildern begnügen (BayObLG NZM 1998, 980 f.; …
- BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des …
Dies zu beurteilen ist Sache des Tatrichters, der sich dazu im Rahmen von § 12 FGG einen ausreichenden Gesamteindruck verschaffen muss, sei es durch einen Augenschein, sei es durch geeignete Lichtbilder (dazu BayObLG Beschluss vom 23.12.2003, 2Z BR 239/03; Beschluss vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03; auch BayObLG WuM 2004, 48; BayObLG NZM 1998, 980/981; OLG Hamm NZM 2000, 910). - BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
Begriff und Rechtsfolgen einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum
b) Die Frage, ob eine über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung gegeben ist, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG NZM 2003, 121 (Ls); WuM 2004, 48). - OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01
Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss …
Das Beschwerdegericht konnte sich für die Beurteilung der Frage, ob ein Nachteil gegeben ist, auch mit den vorhandenen Plänen und Lichtbildern begnügen; einen unmittelbaren Augenschein in der Wohnanlage muss der Tatrichter nach § 12 FGG regelmäßig nur einnehmen, wenn - anders als hier - die vorgelegten Bilder nicht geeignet sind, einen ausreichenden Gesamteindruck von der Örtlichkeit und den vorgenommenen oder geplanten Änderungen und ihren Auswirkungen auf die Umgebung zu vermitteln (vgl. OLG Hamm WuM 1995, 220; BayObLG WuM 2004, 48, zit. nach juris). - BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 49/04
Entfernung eines Grillplatzes als bauliche Veränderung - Entfernungsanspruch …
Insbesondere hat es ohne Ermessensverstoß davon abgesehen, einen Augenschein einzunehmen (siehe dazu BayObLG WuM 2004, 48).
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