Rechtsprechung
| BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZVG § 149
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZVG § 149
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZVG § 149
Zwangsverwaltung unzulässig, wenn alleiniges Ziel ist, dass der Schuldner Sozialleistungen erhält und an den Zwangsverwalter zahlt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks; Entrichtung eines Entgeltes für die Nutzung zwangsverwalteter Räume durch den Bezug von Sozialleistungen; Sittenwidrige Härte der Fortsetzung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens über ein Grundstück ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 149
Kein schutzwürdiges Interesse an der Fortsetzung der Zwangsverwaltung eines Einfamilienhauses zum Zwecke der Inanspruchname von Sozialleistungen - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZVG § 149
Rechtsmissbräuchliche Zwangsverwaltung zur Begründung von Wohngeldansprüchen; Bezug von Sozialleistungen zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes an Zwangsverwalter; verfahrensfremde Zwecke; Belassen notwendiger Räume - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 149
Rechtsmissbräuchlichkeit der Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsverwaltung von mit Einfamilienhaus bebautem Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Zwangsverwaltungs fürs Eigenheim
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässigkeit der Zwangsverwaltung bei wirtschaftlicher Notlage des Schuldners! (IMR 2009, 1048)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Einstellung der Zwangsvollstreckung auch bei nur eingeschränkter Gefahr des Suizides! (IMR 2009, 107)
Verfahrensgang
- AG Görlitz, 30.04.2007 - 8 L 72/07
- LG Görlitz, 23.01.2008 - 2 T 103/07
- BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 444
- MDR 2009, 289
- NZM 2009, 173
- FamRZ 2009, 322
- WM 2009, 412
- Rpfleger 2009, 252
- WuM 2009, 57
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
Zulässigkeit einer Zwangsräumung bei Suizidgefahr des Schuldners
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Dies kann es insbesondere erfordern, Beweisangeboten des Schuldners hinsichtlich seines Vorbringens, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachzugehen (vgl. BVerfGK 6, 5, 10 m.w.N.).Sind begleitende Maßnahmen bei der Vollstreckung geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, darf das Gericht sie bei der Abwägung nach § 765a ZPO vielmehr nur berücksichtigen, wenn ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BVerfGK 6, 5, 11 f.; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720).
- BGH, 24.01.2008 - V ZB 99/07
Räumung einer dem Schuldner in der Zwangsversteigerung belassenen …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Eine dennoch erwirkte Zwangsverwaltung ist nur dann geeignet, zur Befriedigung des Gläubigers zu führen, wenn die verbleibenden Räume oder andere auf dem Grundstück befindliche, für den Hausstand des Schuldners nicht erforderliche, Gebäude selbständig vermietbar sind (vgl. Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462; Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679, 680).Es bestehen bereits nachhaltige Bedenken, ob der Zwangsverwalter berechtigt ist, von der Schuldnerin einen monatlichen Vorschuss auf die Nebenkosten zu verlangen (ablehnend: LG Duisburg, Rpfleger 2008, 323; a.A: LG Zwickau, Rpfleger 2006, 426; ZMR 2007, 656; AG Heilbronn, Rpflger 2004, 236; vgl. auch Senat, Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679).
- BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03
Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Sie kommt zur Anwendung, wenn im Einzelfall die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BGHZ 161, 371, 374 m.w.N.).
- BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Sind begleitende Maßnahmen bei der Vollstreckung geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, darf das Gericht sie bei der Abwägung nach § 765a ZPO vielmehr nur berücksichtigen, wenn ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BVerfGK 6, 5, 11 f.; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720). - BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05
Umfang der zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung; Kosten einer …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Eine dennoch erwirkte Zwangsverwaltung ist nur dann geeignet, zur Befriedigung des Gläubigers zu führen, wenn die verbleibenden Räume oder andere auf dem Grundstück befindliche, für den Hausstand des Schuldners nicht erforderliche, Gebäude selbständig vermietbar sind (vgl. Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462; Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679, 680). - BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Sind begleitende Maßnahmen bei der Vollstreckung geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, darf das Gericht sie bei der Abwägung nach § 765a ZPO vielmehr nur berücksichtigen, wenn ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BVerfGK 6, 5, 11 f.; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720). - BGH, 14.05.1992 - IX ZR 241/91
Ansprüche des Zwangsverwalters gegen Konkursverwalter wegen unberechtigter …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
bb) Soweit der Zwangsverwalter beabsichtigen sollte, Erträge aus dem Grundstück zu erwirtschaften, indem er der Schuldnerin die im Sinne von § 149 Abs. 1 ZVG nicht benötigten Räume des Einfamilienhauses gegen Entgelt überlässt, wäre dies im Ausgangspunkt zwar nicht zu beanstanden (vgl. BGH; Urt. v. 14. Mai 1992, IX ZR 241/91, NJW 1992, 2487). - LG Duisburg, 26.07.2007 - 13 T 80/07
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzmöglichkeiten …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Es bestehen bereits nachhaltige Bedenken, ob der Zwangsverwalter berechtigt ist, von der Schuldnerin einen monatlichen Vorschuss auf die Nebenkosten zu verlangen (ablehnend: LG Duisburg, Rpfleger 2008, 323; a.A: LG Zwickau, Rpfleger 2006, 426; ZMR 2007, 656; AG Heilbronn, Rpflger 2004, 236; vgl. auch Senat, Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679). - LG Zwickau, 18.02.2004 - 8 T 51/03
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Es bestehen bereits nachhaltige Bedenken, ob der Zwangsverwalter berechtigt ist, von der Schuldnerin einen monatlichen Vorschuss auf die Nebenkosten zu verlangen (ablehnend: LG Duisburg, Rpfleger 2008, 323; a.A: LG Zwickau, Rpfleger 2006, 426; ZMR 2007, 656; AG Heilbronn, Rpflger 2004, 236; vgl. auch Senat, Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679). - LG Zwickau, 30.01.2006 - 8 T 475/05
Rechtmäßigkeit einer Räumungsanordnung; Anspruch auf Zahlung von …
Auszug aus BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Es bestehen bereits nachhaltige Bedenken, ob der Zwangsverwalter berechtigt ist, von der Schuldnerin einen monatlichen Vorschuss auf die Nebenkosten zu verlangen (ablehnend: LG Duisburg, Rpfleger 2008, 323; a.A: LG Zwickau, Rpfleger 2006, 426; ZMR 2007, 656; AG Heilbronn, Rpflger 2004, 236; vgl. auch Senat, Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679).
- BGH, 16.05.2013 - IX ZR 224/12
Zwangsverwaltung: Nutzungsentschädigungsanspruch gegen die eine Wohnung in dem …
Zwar ist auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 20. November 2008 (V ZB 31/08, WM 2009, 412 Rn. 16) davon ausgegangen, dass die Zwangsverwaltung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses die Befriedigung der Gläubiger im Regelfall nur ermögliche, wenn die für den eigenen Hausstand des Schuldners entbehrlichen Räume selbständig vermietbar sind. - OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 19 U 235/11
Notwendigkeit der Parteianhörung bei Vier-Augen-Gespräch
Die Ersatzpflicht setzt allein voraus, dass - wie hier der Fall - die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2009, 444, 446;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 249 Rn. 57 m.w.N.). - BGH, 11.12.2025 - V ZB 3/25
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde wegen rechtmäßiger Abweisung des …
Die Gewährung von Vollstreckungsschutz nach dieser Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn im Einzelfall die Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren Ergebnis für den Schuldner führen würde (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2008 - V ZB 31/08, WuM 2009, 57 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 228/03, BGHZ 161, 371, 374;… Beschluss vom 21. September 2017 - I ZB 125/16, WuM 2018, 51 Rn. 7, jeweils mwN). - OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 3 U 128/11
Zwangsverwaltung: Nutzungsentschädigungsanspruch gegen die Ehefrau des …
Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.11.2008 - V ZB 31/08, NJW 2009, 444) könnte zu entnehmen sein, dass es - unabhängig von der selbständigen Vermietbarkeit einzelner Räume innerhalb eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung - möglich sein soll, Erträge aus einem Grundstück zu erzielen, indem der Zwangsverwalter die nicht benötigten Räume dem Schuldner nur gegen Entgelt überlässt. - AG Halle/Saale, 21.01.2010 - 93 C 2365/09
Zwangsverwaltung eines Einfamilienhausgrundstücks: Nutzungsentschädigungsanspruch …
Zwar führt der BGH in dem Beschluss vom 20. November 2008 (Az. V ZB 31/08, zitiert nach juris) aus, dass eine Zwangsverwaltung bei einem selbstgenutzten und dem Schuldner nach § 149 Abs. 1 ZVG teilweise zu überlassenden Einfamilienhaus nur dann geeignet sei, zur Befriedigung des Gläubigers zu führen, wenn die dem Schuldner nicht gemäß § 149 Abs. 1 ZVG zu überlassenden Räume selbstständig vermietbar seien.Auch soweit der BGH im Beschluss vom 20. November 2008 (a.a.O.) ohne nähere Begründung in einem die Entscheidung nicht tragenden obiter dictum "nachhaltige Bedenken, ob der Zwangsverwalter berechtigt ist, (…) einen Vorschuss auf die Nebenkosten zu verlangen" geäußert hat, steht dies der Entscheidung nicht entgegen.
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Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 552a; ; BGB § 214 Abs. 2; ; BGB § 813 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 362 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlungen aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels als nur vorläufige Leistungen und nicht zur einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs führend
- rechtsportal.de
BGB § 214 Abs. 2
Rückforderung einer Leistung nach Erhebung der Einrede der Verjährung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Zahlung auf verjährte Forderung: Rückforderung möglich?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung von Zahlungen auf eine verjährte Forderung
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung von Zahlungen auf eine verjährte Forderung
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zahlung auf verjährte Forderung: Rückforderung möglich? (IBR 2009, 247)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2009, 550
- WuM 2009, 57
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGHZ 86, 267, 269; BGHZ 139, 357, 368).Ein solcher Vorbehalt ist in aller Regel anzunehmen, wenn die Zahlung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGHZ 86, 267, 269;… BGH, Urt. v. 24.6.1981 - IVa ZR 104/80, NJW 1981, 2244;… Urt. v. 24.11.2006 - LwZR 6/05, NJW 2007, 1269, 1270).
- BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76
Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer …
Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zahlung vor Einlegung des Rechtsmittels erfolgt; denn der Schuldner muss bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Gläubiger das vorläufig vollstreckbare Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich zahlt, um eine Vollstreckung des Titels auszuschließen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.5.1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 f.).In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 25.5.1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 m.w.N.) ist bereits hinreichend geklärt, dass Zahlungen aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels grundsätzlich nur vorläufige Leistungen darstellen und nicht zur einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs führen.
- BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05
Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über …
Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
Ein solcher Vorbehalt ist in aller Regel anzunehmen, wenn die Zahlung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGHZ 86, 267, 269;… BGH, Urt. v. 24.6.1981 - IVa ZR 104/80, NJW 1981, 2244; Urt. v. 24.11.2006 - LwZR 6/05, NJW 2007, 1269, 1270). - BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98
Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter …
Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGHZ 86, 267, 269; BGHZ 139, 357, 368). - BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 104/80
Ende des Verzugs mit der Geldschuld - Ende der Verpflichtung zur Zahlung von …
Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
Ein solcher Vorbehalt ist in aller Regel anzunehmen, wenn die Zahlung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGHZ 86, 267, 269; BGH, Urt. v. 24.6.1981 - IVa ZR 104/80, NJW 1981, 2244;… Urt. v. 24.11.2006 - LwZR 6/05, NJW 2007, 1269, 1270).
- BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers
Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, WuM 2009, 57; 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98 - zu II 2 c dd der Gründe, BGHZ 139, 357; 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 267).Ein solcher Vorbehalt ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Leistung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, aaO;… 24. November 2006 - LwZR 6/05 - Rn. 19, NJW 2007, 1269;… 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, aaO).
- BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23
Aufhebung eines Schiedsspruchs; Prüfung der Erfüllung einer im Schiedsspruch …
Der Gläubiger muss bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schuldner das vorläufig vollstreckbare Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich zahlt, um eine Vollstreckung des Titels auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - X ZR 39/08, WuM 2009, 57 [juris Rn. 5]). - LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16
Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des …
Auch wenn der Ausspruch des Arbeitsgerichts aufgrund der Antragsfassung hier nicht vorläufig vollstreckbar ist, muss auch einem solchen Fall der Schuldner bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Gläubiger das Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich die Leistung erbringt, um das Urteil zu befolgen (vgl. insoweit zu vorläufig vollstreckbaren Titeln BGH 19.11.2008 - X ZR 39/08, juris). - BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren …
Der Gläubiger muss bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schuldner das vorläufig vollstreckbare Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich zahlt, um eine Vollstreckung des Titels auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - X ZR 39/08, WuM 2009, 57 [juris Rn. 5] m.w.N.). - LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfallen des …
Ein Schuldner muss bis zum Eintritt der der formellen Rechtskraft davon ausgehen, dass der Gläubiger den vorläufig vollstreckbaren Beschluss nicht hinnehmen will, sondern die Leistung nur erbringt, weil er dazu verpflichtet wurde (rechtstreues Verhalten) und um eine Vollstreckung zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008, X ZR 39/08, Rn. 5, Juris).
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