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Weitere Entscheidung unten: AG Meldorf, 18.05.2010

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 281/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18563
BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 281/09 (https://dejure.org/2010,18563)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2010 - VIII ZR 281/09 (https://dejure.org/2010,18563)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 281/09 (https://dejure.org/2010,18563)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 635
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 177/09

    Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über …

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 281/09
    Die vom Berufungsgericht für klärungsbedürftig gehaltene Frage nach der Berechtigung einer Mieterhöhung im Falle einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel bei preisgebundenem Wohnraum ist durch das Senatsurteil vom 24. März 2010 (VIII ZR 177/09, NJW 2010, 1590) dahin beantwortet worden, dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum berechtigt ist, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist.

    Rn. 2 Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg, weil das Berufungsgericht die Mieterhöhung in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 24. März 2010 (aaO) zutreffend für wirksam gehalten hat.

  • BGH, 20.09.2017 - VIII ZR 250/16

    Preisgebundener Wohnraum: Einseitige Erhöhung der Kostenmiete bei Unwirksamkeit …

    Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 24. März 2010, VIII ZR 177/09, BGHZ 185, 114 Rn. 11 ff.; Beschlüsse vom 13. Juli 2010, VIII ZR 281/09, WuM 2010, 635 Rn. 1;… vom 31. August 2010, VIII ZR 28/10, WuM 2010, 750 Rn. 1 …und vom 12. Januar 2011, VIII ZR 6/10, NZM 2011, 478 Rn. 1).

    Rn. 12 2. Wie der Senat bereits entschieden hat (…Senatsurteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 177/09, BGHZ 185, 114 Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 281/09, WuM 2010, 635 Rn. 1;… vom 31. August 2010 - VIII ZR 28/10, WuM 2010, 750 Rn. 1;… vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 6/10, NZM 2011, 478 Rn. 1), ist der Vermieter preisgebundenen Wohnraums grundsätzlich nicht gehindert, einseitig die Kostenmiete um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zu erhöhen, wenn - wie auch im Streitfall - die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist.

  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2013 - 11 S 91/13

    Mieterhöhung trotz unwirksamer Reparaturklausel zulässig!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Vermieter bei - wie hier - öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum berechtigt, die Kostenmiete auch dann einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 11. Berechnungsverordnung zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, Az.: VIII ZR 177/09, WuM 2010, 296; Beschluss v. 13.07.2010, Az.: VIII ZR 281/09, WuM 2010, 635; Beschluss v. 31.08.2010, Az.: VIII ZR 28/10, WuM 2010, 750; Beschluss v. 12.01.2011, Az.: VIII ZR 6/10, WuM 2011, 112; Urteil v. 12.12.2012, Az.: VIII ZR 181/12, WuM 2013, 174).

    Nur ausnahmsweise kann aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB etwas Abweichendes angenommen werden (vgl. BGH, Beschluss v. 13.07.2010, Az.: VIII ZR 281/09, WuM 2010, 635; Beschluss v. 31.08.2010, Az.: VIII ZR 28/10, WuM 2010, 750; Beschluss v. 12.01.2011, Az.: VIII ZR 6/10, WuM 2011, 112; Urteil v. 12.12.2012, Az.: VIII ZR 181/12, WuM 2013, 174).

    Während der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit eines solchen Angebots gemäß § 242 BGB in seinem Beschluss vom 13.07.2010 (Az.: VIII ZR 281/09) ausdrücklich offen ließ und in seinem Beschluss vom 31.08.2010 (Az.: VIII ZR 28/10) ebenfalls nur in rein negativer Weise feststellte, eine Mieterhöhungserklärung sei jedenfalls dann nicht treuwidrig, wenn der Vermieter dem Mieter zuvor vergeblich die Aufrechterhaltung der Schönheitsreparaturklausel unter Streichung des zu beanstandenden Klauselteils angeboten habe, führte er in seinem Beschluss vom 12.01.2011 (Az.: VIII ZR 6/10) schließlich eindeutig aus, dass der Mieter keinen Anspruch darauf habe, so gestellt zu werden, wie wenn der Vermieter eine wirksame Schönheitsreparaturklausel verwendet hätte.

  • LG Bochum, 08.05.2012 - 9 S 14/12

    Anspruch eines Vermieters auf Erhöhung der Kostenmiete bei preisgebundenen …

    Die Berechtigung des Vermieters zu einem Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV entfällt bei der Kostenmiete nur dann, wenn die Kosten der Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt worden sind, nicht aber auch dann, wenn der Vermieter die Abwälzung zwar beabsichtigt hat, mit diesem Vorhaben aber gescheitert ist (BGH, Urteil vom 24.03.2010, Az. VIII ZR 177/09, Beschluss vom 13.07.2010, Az. VIII ZR 281/09, Beschluss vom 31.08.2010, Az. VIII ZR 28/10; Beschluss vom 12.01.2011, Az. VIII ZR 6/10).
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Rechtsprechung
   AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6269
AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10 (https://dejure.org/2010,6269)
AG Meldorf, Entscheidung vom 18.05.2010 - 81 C 305/10 (https://dejure.org/2010,6269)
AG Meldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 81 C 305/10 (https://dejure.org/2010,6269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Öffentlichkeitsgrundsatz; Dauerhafte Videoüberwachung des Eingangsbereichs eines Gerichtsgebäudes

  • openjur.de

    § 6b BDSG; § 169 GVG; § 20 LDSGSH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauerhaft praktizierte Videoüberwachung des Eingangsbereichs eines Gerichtsgebäudes als psychologische Hemmschwelle hinsichtlich des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Aussetzung des Verfahrens aufgrund der Überwachung des Eingangsbereichs eines Gerichtsgebäudes

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Videoüberwachung eines Gerichtsgebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kameraüberwachung in Gerichten und die Gerichtsöffentlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 635
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Die offene Videoüberwachung eines öffentlichen Ortes kann und soll danach abschreckend wirken und insofern das Verhalten der Betroffenen lenken (BVerfGK 10, 330).

    Eine anlassunabhängige Videoüberwachung aller Verhandlungsteilnehmer ist als intensiver Eingriff (vgl. BVerfGK 10, 330) in dieses Recht anzusehen.

    Die Videoüberwachung erfasst nahezu ausschließlich Personen, die keinen Anlass für eine Überwachung geben (vgl. BVerfGK 10, 330).

    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ausgeschlossen, dass eine Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen materiell verfassungsgemäß sein kann, wenn für sie ein hinreichender Anlass besteht (BVerfGK 10, 330).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) normiert den Grundsatz ergänzend dahin gehend, dass vor einem Gericht öffentlich verhandelt und das Urteil öffentlich verkündet wird (BVerfGE 103, 44).

    Das Gerichtsverfassungsrecht berücksichtigt gegenläufige Belange durch Ausnahmen von dem Grundsatz der Öffentlichkeit (BVerfGE 103, 44).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass der freiheitliche Rechtsstaat auf die Gesetzestreue seiner Bürger vertraut, solange nicht konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen geben (vgl. BVerfGE 120, 378).

    Bei dem Anlass muss es sich aber um konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen handeln (BVerfGE 120, 378).

  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des …

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Als psychologische Hemmschwelle wirkende Maßnahmen sind nach § 169 GVG verboten, wenn sie einer Verwehrung des Zutritts zur Hauptverhandlung gleichkommen (BGH, NJW 1980, 249).

    Wollte man eine ungeschriebene immanente Schranke des § 169 GVG für zulässige Maßnahmen des Gerichts oder des Gerichtspräsidenten, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dienen, anerkennen (vgl. BGH, NJW 1980, 249), so wäre die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf auch von dieser Schranke nicht gedeckt: Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf ist keine zulässige Maßnahme, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dient.

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Ein Unterlassungsanspruch kann schon bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Die Verantwortung für die notwendige Zurückdrängung der Ideen der Feinde der Freiheit überlässt der freiheitliche Rechtsstaat der freien öffentlichen Auseinandersetzung (BVerfG, NJW 2010, 47) und der Überzeugungskraft des eigenen staatlichen Handelns.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (BVerfG, NJW 2010, 833).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung videoüberwacht wird, könne Einschüchterungswirkungen haben (BVerfGE 122, 342; ebenso VG Münster, NWVBl 2009, 487).
  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08

    Erfassung eines Klägers als Versammlungsteilnehmer von den Videoaufnahmen eines …

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung videoüberwacht wird, könne Einschüchterungswirkungen haben (BVerfGE 122, 342; ebenso VG Münster, NWVBl 2009, 487).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung …

    Auszug aus AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10
    Dementsprechend kann im Einzelfall in Verfahren, in denen die Sicherheit im Gebäude nicht oder nicht ohne Weiteres gewährleistet erscheint, etwa angeordnet werden, dass nur Personen Zutritt erhalten, die sich besonders ausweisen (BGH, NJW 1977, 157).
  • VG Wiesbaden, 20.01.2010 - 6 K 1063/09

    Videoüberwachung in Gerichtsgebäuden

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