Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15 |
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum; Berücksichtigung monatlicher Betriebskostenvorauszahlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG, § 8 ZPO, § 9 ZPO
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum; Berücksichtigung monatlicher Betriebskostenvorauszahlungen - IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 8, 9 ZPO, § 8 ZPO, § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Werts der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete; Behandlung der Mieten bei Bemessung der Beschwer
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 8, 9; EGZPO § 26 Nr. 8
Beschwer bei Räumungsurteil nach der Nettomiete ohne Betriebskosten, Nettomiete mit Betriebskostenpauschalen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Werts der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete; Behandlung der Mieten bei Bemessung der Beschwer
- datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum; Berücksichtigung monatlicher Betriebskostenvorauszahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 17.04.2015 - 2 C 25/15
- LG Berlin, 30.11.2015 - 18 S 168/15
- BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1235
- NZM 2016, 760
- WuM 2016, 509
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.12.2015 - VIII ZR 129/15
Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung im Streit über das …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (…zuletzt Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, juris Rn. 7; vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 1;… vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN).Eine solche Nebenkostenvereinbarung gibt deshalb auch keinen bei der Wertbemessung zu berücksichtigenden Aufschluss darüber, welche über die eigentliche Miete hinausgehenden Beträge der Mieter nach erforderlicher Abrechnung tatsächlich schuldet (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, aaO Rn. 2; vom 2. Juni 1999 - XII ZR 99/99, NJW-RR 1999, 1385 unter I 2).
Auch wenn man diese Begriffsbestimmung für die Bestimmung des zuständigkeitsbegründenden Rechtsmittelstreitwerts nach § 8 ZPO übernehmen wollte (offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NJW-RR 2009, 277 Rn. 11), könnte sie abgesehen von der damit einhergehenden Vereinfachung der Wertberechnung allenfalls als Ausdruck dessen gewertet werden, dass der Verkehr in solch einem Fall - anders als hier - die ununterscheidbar vereinbarte Pauschalmiete als das für die Gebrauchsüberlassung geschuldete und demgemäß in die Wertberechnung einzustellende Entgelt ansieht (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, aaO Rn. 3).
- BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Eine solche Nebenkostenvereinbarung gibt deshalb auch keinen bei der Wertbemessung zu berücksichtigenden Aufschluss darüber, welche über die eigentliche Miete hinausgehenden Beträge der Mieter nach erforderlicher Abrechnung tatsächlich schuldet (…BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, aaO Rn. 2; vom 2. Juni 1999 - XII ZR 99/99, NJW-RR 1999, 1385 unter I 2).Aus dem bereits genannten Beschluss vom 2. Juni 1999 (XII ZR 99/99, aaO) ergibt sich vielmehr das Gegenteil, nämlich dass auch der XII. Zivilsenat die von der Nichtzulassungsbeschwerde für maßgeblich erachtete Bruttomiete nicht zur Bemessung des Wertes der Beschwer herangezogen wissen will.
- BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
Wohnraummiete: Berücksichtigung einer Mietminderung bei der …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Denn insoweit folgt - wie etwa auch der an die konkrete Netto- oder Pauschalentgeltvereinbarung anknüpfende § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG zeigt - die an möglichst einfachen, klaren und übersichtlichen Bewertungsgrundsätzen orientierte (Streit-)Wertbemessung anderen Gesichtspunkten als die im materiellen Recht angesiedelte Mietminderung, für die der Ansatz der Bruttomiete nicht zuletzt auf einer Reihe rechtspraktischer Erwägungen beruht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. April 2005 - XII ZR 225/03, BGHZ 163, 1, 7 f.), wobei sich die genaue Höhe der Bruttomiete als Bemessungsgrundlage einer Minderung zudem erst abschließend aufgrund der Jahresabrechnung der Betriebskosten ermitteln lässt (Senatsurteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 223/10, NJW 2011, 1806 Rn. 12).
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Denn insoweit folgt - wie etwa auch der an die konkrete Netto- oder Pauschalentgeltvereinbarung anknüpfende § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG zeigt - die an möglichst einfachen, klaren und übersichtlichen Bewertungsgrundsätzen orientierte (Streit-)Wertbemessung anderen Gesichtspunkten als die im materiellen Recht angesiedelte Mietminderung, für die der Ansatz der Bruttomiete nicht zuletzt auf einer Reihe rechtspraktischer Erwägungen beruht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. April 2005 - XII ZR 225/03, BGHZ 163, 1, 7 f.), wobei sich die genaue Höhe der Bruttomiete als Bemessungsgrundlage einer Minderung zudem erst abschließend aufgrund der Jahresabrechnung der Betriebskosten ermitteln lässt (…Senatsurteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 223/10, NJW 2011, 1806 Rn. 12). - BGH, 23.10.2008 - IX ZB 235/06
Nachprüfung der Abstimmungsberechtigung eines Gläubigers durch das …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Auch wenn man diese Begriffsbestimmung für die Bestimmung des zuständigkeitsbegründenden Rechtsmittelstreitwerts nach § 8 ZPO übernehmen wollte (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NJW-RR 2009, 277 Rn. 11), könnte sie abgesehen von der damit einhergehenden Vereinfachung der Wertberechnung allenfalls als Ausdruck dessen gewertet werden, dass der Verkehr in solch einem Fall - anders als hier - die ununterscheidbar vereinbarte Pauschalmiete als das für die Gebrauchsüberlassung geschuldete und demgemäß in die Wertberechnung einzustellende Entgelt ansieht (…Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, aaO Rn. 3). - BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 19/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht übertragbare Aufgaben des …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (zuletzt Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, juris Rn. 7;… vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 1;… vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 11.12.2008 - III ZB 53/08
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Räumungsklagen nach …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Auch wenn man diese Begriffsbestimmung für die Bestimmung des zuständigkeitsbegründenden Rechtsmittelstreitwerts nach § 8 ZPO übernehmen wollte (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NJW-RR 2009, 277 Rn. 11), könnte sie abgesehen von der damit einhergehenden Vereinfachung der Wertberechnung allenfalls als Ausdruck dessen gewertet werden, dass der Verkehr in solch einem Fall - anders als hier - die ununterscheidbar vereinbarte Pauschalmiete als das für die Gebrauchsüberlassung geschuldete und demgemäß in die Wertberechnung einzustellende Entgelt ansieht (…Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, aaO Rn. 3). - BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 135/15
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (…zuletzt Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, juris Rn. 7;… vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 1; vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 03.03.2015 - VIII ZR 279/14
Rechtsmittelbeschwer in Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (…zuletzt Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, juris Rn. 7;… vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 1;… vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3; vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN).
- BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 178/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer einer Streitigkeit über die Räumung …
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt und sich deshalb die "streitige" Zeit nicht bestimmen lässt (zuletzt Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, WuM 2016, 509 Rn. 1;… vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 1;… vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 21.09.2016 - VIII ZR 277/15
Zwangsverwaltung eines Mietgrundstücks: Nachweis eines Mietvertrags zwischen dem …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Beschwerdewert bei einem Streit über das Bestehen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnisses, wozu auch ein Mietverhältnis auf die Lebensdauer des Mieters gehört, nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der vereinbarten Nettomiete, also 42 Monatsmieten, zu bemessen (…Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - VIII ZR 135/15, WuM 2015, 681 Rn. 3; vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, WuM 2016, 509 Rn. 1; jeweils mwN). - BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 256/25
Bemessung des Werts der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines …
Im Hinblick darauf kann dahingestellt bleiben, ob in dem von den Vorinstanzen für die Streitwertbemessung herangezogenen Betrag von 471, 50 EUR eine Nebenkostenpauschale enthalten war und ob diese - entsprechend der für den Gebührenstreitwert geltenden Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG - auch bei der Bemessung der Beschwer nach §§ 8, 9 ZPO einzubeziehen wäre (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, NJW-RR 2016, 1235 Rn. 3;… vom 8. Dezember 2015 - VIII ZR 129/15, WuM 2016, 376 Rn. 3; jeweils mwN).
- LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
Wirksamkeit einer Verwertungskündigung
Für die Höhe der Rechtsmittelbeschwer kann daher auch eine vereinbarte Betriebskostenpauschale, die nicht abgerechnet werden soll, anders als nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG nicht berücksichtigt werden (offen gelassen von BGH NJW-RR 2016, 1235 und BGH NJW-RR 2009, 277). - BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 80/20
Streitwertfestsetzung in Räumungssachen: Berücksichtigung der Nebenkosten bei der …
Denn das zur Wertbemessung anzusetzende einjährige Entgelt umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten nur dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, NZM 2016, 760 Rn. 3). - BGH, 25.10.2016 - VIII ZR 207/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer einer Streitigkeit über die Räumung …
Nimmt der Vermieter den Mieter auf Räumung der auf unbestimmte Zeit angemieteten Wohnung in Anspruch, bestimmt sich der Wert der Beschwer gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete (st. Rspr. des Senats; zuletzt Senatsbeschluss vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, WuM 2016, 509 mwN). - BGH, 16.07.2019 - VIII ZA 7/19
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei einem …
Bei einem Rechtsstreit über das Bestehen eines Mietverhältnisses (wie vorliegend) bestimmt sich die Beschwer gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete, sofern es sich - wie hier - um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt und die "streitige" Zeit deshalb nicht bestimmt ist (…Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 178/16, WuM 2017, 162 Rn. 3; vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, WuM 2016 Rn. 1;… vom 3. März 2015 - VIII ZR 279/14, WuM 2015, 313 Rn. 2; st. Rspr.). - BGH, 03.05.2021 - VIII ZA 4/21
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde
Der Wert der Beschwer eines Räumungsurteils bemisst sich gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem 3 ½-fachen Jahresbetrag der Nettomiete (st. Rspr. vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, NZM 2016, 780 Rn. 1;… vom 17. März 2020 - VIII ZA 3/20, WuM 2020, 300 Rn. 2; jeweils mwN). - LG Berlin, 02.04.2020 - 67 S 249/19
Voraussetzungen einer Anhörungsrüge
5 Davon ausgehend bedarf es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob die Anhörungsrüge überhaupt zulässig war, insbesondere, ob für die Bemessung der Beschwer gemäß § 8 ZPO auf den 3-1/2-fachen Jahresbetrag der Miete einschließlich der Nebenkosten(-vorauszahlungen) abzustellen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2008 - III ZB 53/08, NZM 2009, 526, beckonline Tz. 10; Börstinghaus, NZM 2016, 761;… Geldmacher, in: Guhling/Günther, Gewerberaummiete, 2. Aufl. 2019, Kap. Der Räumungsprozess, Rz. 12a;… Herget, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 8 Rz. 6; a.A. BGH, Beschl. v. 14. Juni 2016 - VIII ZR 291/15, NZM 2016, 760, beckonline) und die Klägerin deshalb aufgrund des sich nach dieser Bemessungsgrundlage ergebenden Beschwerwertes von über 20.000,00 EUR - mit der Folge der Unzulässigkeit ihrer Anhörungsrüge gemäß §§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO - gehalten gewesen wäre, die behaupteten Gehörsverletzungen im Rahmen einer zum Bundesgerichtshof zu erhebenden Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen.
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