Rechtsprechung
   BFH, 16.12.2020 - X R 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,56601
BFH, 16.12.2020 - X R 31/19 (https://dejure.org/2020,56601)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2020 - X R 31/19 (https://dejure.org/2020,56601)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - X R 31/19 (https://dejure.org/2020,56601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,56601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a, EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 3, SGB 5 § 65a, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, EStG VZ 2016
    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG 2009, § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 3 EStG 2009, § 65a SGB 5, EStG VZ 2014
    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

  • IWW

    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG, § 10 Abs. 2a Satz 4 Nr. 2 EStG, § 10 Abs. 2b EStG, § 93c der Abgabenordnung, § 171 Abs. 10 Satz 1 AO, § 93c Abs. 4 Satz 2 AO, § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 1 EStG, § 10 Abs. 1 EStG, § 10 EStG, § 12 EStG, § 53 Abs. 1 SGB V, § 65a SGB V, § 33 Abs. 1 EStG, § 33 Abs. 3 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

  • rewis.io

    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a
    Ertragsteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a
    Ertragsteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de

    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bonuszahlung einer privaten Krankenversicherung - und der Sonderausgabenabzug

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Mindern Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a, SGB 5 § 65a
    Krankenversicherung, Bonus, Beitragsrückerstattung, Kürzung, Vorsorgeaufwendungen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a ; SGB 5 § 65a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2062
  • DB 2021, 1378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.06.2016 - X R 17/15

    Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 01.06.2016 - X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 24, 27, 33, sowie vom 06.05.2020 - X R 16/18, BFHE 269, 43, BFH/NV 2020, 1144, Rz 22 ff.).

    Vielmehr haben die Finanzämter selbst zu prüfen und zu bestimmen, wie die übermittelten Werte materiell-rechtlich einzuordnen sind (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 01.06.2016 - X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 32, sowie zudem § 93c Abs. 4 Satz 2 AO in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 [BGBl I 2016, 1679] eingeführten Fassung).

    Hierbei ist weder die von dem Versicherungsunternehmen gewählte Bezeichnung seiner Zahlung noch deren sozialrechtliche Qualifikation erheblich (Senatsurteile in BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 27; in BFHE 261, 524, BStBl II 2018, 648, Rz 26; vom 06.05.2020 - X R 30/18, BFH/NV 2020, 1067, Rz 29).

    (2) Dagegen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass die Bonuszahlung einer gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 65a SGB V nicht als Beitragserstattung zu qualifizieren ist, sofern hierdurch konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird (grundlegend Senatsurteil in BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 24, 27, 33; nachfolgend Senatsurteile in BFHE 269, 43, BFH/NV 2020, 1144, Rz 22 ff., sowie in BFH/NV 2020, 1067, Rz 20 ff.).

  • BFH, 08.10.2013 - X B 110/13

    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Dies ist z.B. für einen vom Steuerpflichtigen vereinbarten und getragenen Selbstbehalt nicht der Fall, da die Krankenversicherung insoweit nicht das Risiko übernimmt, für künftige Schadensfälle einzutreten (Senatsentscheidungen vom 08.10.2013 - X B 110/13, BFH/NV 2014, 154, Rz 8; vom 01.06.2016 - X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 19).

    Die Vereinbarung schafft somit einen Anreiz, der --vergleichbar einer "klassischen" Beitragserstattung (vgl. insoweit Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 154, Rz 8)-- bewirken soll, dass die Versicherung vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen muss, weil der Versicherungsnehmer entweder keinen versicherten Schaden erlitten hat oder einen hieraus resultierenden Aufwand nicht geltend macht.

    Für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt hat der Senat bereits entschieden, dass die hieraus entstehenden Aufwendungen nicht als "Beiträge zu Krankenversicherungen" i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG zu werten sind (Beschluss in BFH/NV 2014, 154, Rz 8).

  • BFH, 06.06.2018 - X R 41/17

    Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Hieraus und aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte --die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde-- Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 EStG auszunehmen, folgt, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, z.B. Senatsurteil vom 06.06.2018 - X R 41/17, BFHE 261, 524, BStBl II 2018, 648, Rz 12, m.w.N.).

    Hierbei ist weder die von dem Versicherungsunternehmen gewählte Bezeichnung seiner Zahlung noch deren sozialrechtliche Qualifikation erheblich (Senatsurteile in BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 27; in BFHE 261, 524, BStBl II 2018, 648, Rz 26; vom 06.05.2020 - X R 30/18, BFH/NV 2020, 1067, Rz 29).

    Die Prämie wird gezahlt, da die Krankenversicherung vom Mitglied entweder nicht oder in einem geringeren Umfang in Anspruch genommen worden ist, als dies der Fall gewesen wäre, wenn es keine Prämie gegeben hätte; hierdurch wird im Ergebnis der Beitrag des Mitglieds und damit dessen wirtschaftliche Belastung reduziert (Senatsurteil in BFHE 261, 524, BStBl II 2018, 648, Rz 21, 24).

  • BFH, 29.11.2017 - X R 3/16

    Selbst getragene Krankheitskosten können nicht beim Sonderausgabenabzug

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Die gegenteilige Ansicht der Kläger, sie hätten nicht im Vorhinein verbindlich auf Versicherungsschutz verzichtet (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29.11.2017 - X R 3/16, BFHE 260, 218, BStBl II 2018, 384, Rz 17), ist deshalb nicht nachvollziehbar.

    Dem Grunde nach kann solcher Aufwand eine außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 EStG darstellen, wobei der Senat nicht entscheiden muss, ob dieser Aufwand den Klägern in Anbetracht der von ihnen gewählten Versicherungstarifstruktur zwangsläufig entstanden ist (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 260, 218, BStBl II 2018, 384, Rz 27 [offengelassen für selbst getragenen Aufwand im Hinblick auf eine erstrebte Beitragserstattung], sowie in BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55 [bejaht für selbst getragenen Aufwand in Gestalt eines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts]).

  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Dies ist z.B. für einen vom Steuerpflichtigen vereinbarten und getragenen Selbstbehalt nicht der Fall, da die Krankenversicherung insoweit nicht das Risiko übernimmt, für künftige Schadensfälle einzutreten (Senatsentscheidungen vom 08.10.2013 - X B 110/13, BFH/NV 2014, 154, Rz 8; vom 01.06.2016 - X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 19).

    Dem Grunde nach kann solcher Aufwand eine außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 EStG darstellen, wobei der Senat nicht entscheiden muss, ob dieser Aufwand den Klägern in Anbetracht der von ihnen gewählten Versicherungstarifstruktur zwangsläufig entstanden ist (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 260, 218, BStBl II 2018, 384, Rz 27 [offengelassen für selbst getragenen Aufwand im Hinblick auf eine erstrebte Beitragserstattung], sowie in BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55 [bejaht für selbst getragenen Aufwand in Gestalt eines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts]).

  • BFH, 06.05.2020 - X R 16/18

    Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 01.06.2016 - X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 24, 27, 33, sowie vom 06.05.2020 - X R 16/18, BFHE 269, 43, BFH/NV 2020, 1144, Rz 22 ff.).

    Aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG, der Beiträge "zu" einer Krankenversicherung voraussetzt, folgt allerdings, dass nur solche Beiträge tatbestandlich sind, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen (Senatsurteil vom 06.05.2020 - X R 16/18, BFHE 269, 43, BFH/NV 2020, 1144, Rz 15, m.w.N.).

  • FG Thüringen, 23.05.2019 - 3 K 74/19

    Einkommensteuer: Minderung des Sonderausgabenabzugs um von der privaten

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 23.05.2019 - 3 K 74/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 06.05.2020 - X R 30/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2020 X R 16/18 -

    Auszug aus BFH, 16.12.2020 - X R 31/19
    Hierbei ist weder die von dem Versicherungsunternehmen gewählte Bezeichnung seiner Zahlung noch deren sozialrechtliche Qualifikation erheblich (Senatsurteile in BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 27; in BFHE 261, 524, BStBl II 2018, 648, Rz 26; vom 06.05.2020 - X R 30/18, BFH/NV 2020, 1067, Rz 29).
  • BFH, 19.01.2022 - X R 32/20

    Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach §

    Mangels Außenwirkung zum Steuerpflichtigen stellen sie keine Verwaltungsakte gemäß § 118 Satz 1 AO dar (vgl. hierzu für Datensatzübermittlungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bereits Senatsurteil vom 16.12.2020 - X R 31/19, BFHE 271, 569, BStBl II 2022, 106, Rz 12, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht