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   BGH, 12.05.2020 - X ZB 5/18   

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https://dejure.org/2020,13850
BGH, 12.05.2020 - X ZB 5/18 (https://dejure.org/2020,13850)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - X ZB 5/18 (https://dejure.org/2020,13850)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - X ZB 5/18 (https://dejure.org/2020,13850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs im Rechtsstreit um ein Gebrauchsmuster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 18 Abs. 4 ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3
    Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs im Rechtsstreit um ein Gebrauchsmuster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht zur Kenntnis genommene Parteivortrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - X ZB 5/18
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (ständige Rechtsprechung: etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - X ZB 5/18
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (ständige Rechtsprechung: etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - X ZB 5/18
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (ständige Rechtsprechung: etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • BPatG, 27.02.2018 - 35 W (pat) 404/16

    Schutzfähigkeit des Streitgebrauchsmusters mit der Bezeichnung "Streuelement und

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - X ZB 5/18
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 27.02.2018 - 35 W(pat) 404/16 -.
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