Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19879
BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22 (https://dejure.org/2023,19879)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2023 - X ZR 118/22 (https://dejure.org/2023,19879)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2023 - X ZR 118/22 (https://dejure.org/2023,19879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 812 Abs. 1 Satz 1, § 648 Satz 2 BGB, § 648 Satz 1 BGB, § 648 Abs. 2 BGB, Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, Art. 267 AEUV, Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erstattung des Beförderungsentgelts für einen gebuchten, aber nicht angetretenen Flug; Ersparte Aufwendungen der Flugesellschaft gemäß § 648 Satz 2 BGB

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Fluggäste bekommen bei Nichtantritt Geld zurück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 648 Satz 2; VO (EG) Nr. 1008/2008 Art. 22 Abs. 1, Art. 23 Abs. 1
    Anrechnung ersparter Aufwendungen des Unternehmers auch bei fehlender Einbeziehung in seine Preiskalkulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung des Beförderungsentgelts für einen gebuchten, aber nicht angetretenen Flug; Ersparte Aufwendungen der Flugesellschaft gemäß § 648 Satz 2 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag wird frei gekündigt: Welche Aufwendungen sind erspart?

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gebuchte, aber nicht angetretene Flug - und die Erstattung des Beförderungsentgelts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geltung des Werkvertragsrechts bei Flugreisen gestärkt: Wer trotz Buchung nicht am Gate erscheint, kriegt trotzdem Geld zurück

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung des Luftbeförderungsvertrages: Was muss die Fluggesellschaft erstatten? ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Nicht angetretener Flug: Ersparte Aufwendungen i.S.v. § 648 Satz 2 BGB

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggast trat Billigflug nicht an - Fluggesellschaften müssen Gebühren erstatten, die nur für mitfliegende Passagiere anfallen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Rückerstattungsanspruch nach Flugstornierung

Besprechungen u.ä. (2)

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Ersparte Aufwendungen des Unternehmers nach gekündigtem Werkvertrag (jurisPR-BGHZivilR 21/2023 Anm. 1)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besteller kündigt "frei": Bei Erfüllung anfallender Aufwand ist kalkulationsunabhängig abzuziehen! (IBR 2023, 516)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1281
  • MDR 2023, 1302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.07.2017 - C-290/16

    Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22
    Soweit es sie an den Fluggast weitergibt, muss es sie vielmehr separat als Bestandteil des Endpreises ausweisen (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 = RRa 2017, 225 Rn. 27 ff.).

    Auf den von der Beklagten in den Vorinstanzen geltend gemachten Gegenanspruch auf Zahlung einer Verwaltungsgebühr (zu solchen Gebühren vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - I ZR 220/14, GRUR 2016, 716 - Flugpreise; EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 Rn. 37 ff.) stützt sich die Revision nicht.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits entschieden, dass die Regelung in Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 allein Informations- und Transparenzpflichten statuiert (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 Rn. 30).

  • BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17

    Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22
    Wie das Berufungsgericht ebenfalls zu Recht ausgeführt hat, unterliegt ein Personenbeförderungsvertrag den Vorschriften über den Werkvertrag (BGH, Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17, NJW 2018, 2039 Rn. 18; Urteil vom 16. Februar 2016 - X ZR 97/14, NJW 2016, 2404 Rn. 14).

    a) Soweit nichts anderes vereinbart ist (dazu BGH, Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17, NJW 2018, 2039 Rn. 23 ff.), kann ein Fluggast daher nach § 648 Satz 1 BGB den Beförderungsvertrag jederzeit kündigen.

  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 201/15

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Auftraggeberkündigung eines

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22
    Erspart im Sinne von § 648 Satz 2 BGB sind diejenigen Aufwendungen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und die er infolge der Kündigung nicht mehr tätigen muss (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 201/15, BGHZ 209, 278 = NJW 2016, 2944 Rn. 26).

    a) Erspart im Sinne von § 648 Satz 2 BGB sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diejenigen Aufwendungen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und die er infolge der Kündigung nicht mehr tätigen muss (BGH, Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 201/15, BGHZ 209, 278 = NJW 2016, 2944 Rn. 26).

  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 97/14

    Luftfahrtunternehmen dürfen Zahlung des Flugpreises bei Buchung verlangen

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22
    Wie das Berufungsgericht ebenfalls zu Recht ausgeführt hat, unterliegt ein Personenbeförderungsvertrag den Vorschriften über den Werkvertrag (BGH, Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17, NJW 2018, 2039 Rn. 18; Urteil vom 16. Februar 2016 - X ZR 97/14, NJW 2016, 2404 Rn. 14).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22
    Auf den von der Beklagten in den Vorinstanzen geltend gemachten Gegenanspruch auf Zahlung einer Verwaltungsgebühr (zu solchen Gebühren vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - I ZR 220/14, GRUR 2016, 716 - Flugpreise; EuGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - C-290/16, GRUR 2018, 305 Rn. 37 ff.) stützt sich die Revision nicht.
  • BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Vergütung auf erbrachte Leistungen

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22
    Zu diesem Interessenausgleich gehört es, den Unternehmer vor Nachteilen aufgrund der Kündigung zu bewahren (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - VII ZR 154/06, NJW 2007, 3423 Rn. 18).
  • AG Erding, 16.11.2023 - 102 C 6763/23

    Unangemessene Benachteiligung, Rechtswahlklausel, Luftverkehrsteuer,

    Sinn und Zweck ist es aber nicht, dem Unternehmer so einen finanziellen Vorteil aufgrund der Kündigung zu verschaffen, vgl. BGH, Urteil vom 01.08.2023 - X ZR 118/22.
  • LG Memmingen, 25.09.2023 - 35 O 1528/21

    Anspruch auf Rückerstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren für nicht

    2) Der Ruckforderungsanspruch ergibt sich nach deutschem Recht aus §§ 812 Abs. 1 S. 1, 648 S. 2 BGB Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 01.08.2023 - X ZR 118/22 (BeckRS 2023, 20429) umfassend an Demnach muss sich ein Luftverkehrsunternehmen ersparte Aufwendungen auch dann anrechnen lassen, wenn sie nicht in der Kalkulation des Endpreises einbezogen waren Der BGH fuhrt hierzu aus.

    (BGH Urt. v. 1.8.2023 - X ZR 118/22, BeckRS 2023, 20429 Rn 20-31, beck-online).

  • LG Landshut, 09.04.2024 - 13 S 3298/23

    Rechtswahlklausel, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Wie bereits durch Hinweis der Kammer vom 19.02.2024 erläutert, hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 1.8.2023 - X ZR 118/22 die Ausführungen und Bezugnahmen des Landgerichts Memmingen zur Unwirksamkeit der dort verwendeten Rechtswahlklausel gebilligt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht