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Rechtsprechung
   BFH, 03.11.2004 - X B 121/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2859
BFH, 03.11.2004 - X B 121/03 (https://dejure.org/2004,2859)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2004 - X B 121/03 (https://dejure.org/2004,2859)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2004 - X B 121/03 (https://dejure.org/2004,2859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a; ; EStG § 10 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 2 Ziff. 1; ; EStG § 22; ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 32b Abs. 2; ; FGO § 94a; ; FGO § 94a Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 94a
    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahren ohne mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Rentenversicherungsbeiträge keine Werbungskosten; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; Verfahren ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassungsvoraussetzungen für eine Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof (BFH); Anforderungen an Beschwerdebegründung zur grundsätzlichen Bedeutung; Erfordernis der Herausarbeitung einer hinreichend konkretisierten abstrakten Rechtsfrage; Wirtschaftlicher Zusammenhang von ...

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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.06.1990 - VI R 2/87

    1. Das Aufteilungs- und Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG gilt nicht beim …

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    Deshalb kann auch keine Divergenz zu dem von den Klägern genannten Urteil des BFH vom 22. Juni 1990 VI R 2/87 (BFHE 160, 562, BStBl II 1990, 901) vorliegen, in dem der BFH Aufwendungen zum Teil als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und zum anderen Teil als Sonderausgaben aufteilte.
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    a) Zum einen ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 EStG abzugsfähig sind, weil sie ausschließlich dem Abzug als Sonderausgaben zugeordnet sind (BFH-Entscheidungen vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747;… vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, und BVerfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 397, 398).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 102/91

    Abzugsverbot gem. § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. April 1992 I R 102/91 (BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149).
  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für …

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    a) Zum einen ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 EStG abzugsfähig sind, weil sie ausschließlich dem Abzug als Sonderausgaben zugeordnet sind (BFH-Entscheidungen vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, und BVerfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 397, 398).
  • BFH, 14.05.1998 - X R 38/93

    Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene …

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    a) Zum einen ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 EStG abzugsfähig sind, weil sie ausschließlich dem Abzug als Sonderausgaben zugeordnet sind (BFH-Entscheidungen vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, und BVerfG-Beschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 397, 398).
  • BFH, 19.04.1996 - VIII B 41/95

    Guthabenzinsen aus Bausparvertrag als Kapitaleinkünfte

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    Das FG, dem § 94a FGO bei einem Streitwert unter 500 EUR die Möglichkeit gibt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, war entgegen der Ansicht der Kläger nicht verpflichtet, sie vorher auf diese Möglichkeit hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2001 IX R 67/98, BFH/NV 2001, 1290, und vom 19. April 1996 VIII B 41/95, BFH/NV 1996, 745, unter II. 2., m.w.N).
  • BFH, 17.04.2002 - III B 164/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; sog. Opfergrenze - Ungleichbehandlung …

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    Mit diesem Vorbringen sind die Kläger weder konkret noch substantiiert darauf eingegangen, ob, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung einer konkret zu formulierenden Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschluss vom 17. April 2002 III B 164/01, BFH/NV 2002, 1028;… Senatsentscheidung vom 19. März 2003 X B 121/01, BFH/NV 2003, 934).
  • BFH, 19.03.2003 - X B 121/01

    Grundsätzliche Bedeutung; ermessenslenkende Verwaltungsanweisungen einzelner …

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    Mit diesem Vorbringen sind die Kläger weder konkret noch substantiiert darauf eingegangen, ob, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung einer konkret zu formulierenden Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (…BFH-Beschluss vom 17. April 2002 III B 164/01, BFH/NV 2002, 1028; Senatsentscheidung vom 19. März 2003 X B 121/01, BFH/NV 2003, 934).
  • BFH, 17.05.2001 - IX R 67/98

    Zulassungsfreie Revision; Verfahrensmängel i.S.d. § 116 FGO

    Auszug aus BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
    Das FG, dem § 94a FGO bei einem Streitwert unter 500 EUR die Möglichkeit gibt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, war entgegen der Ansicht der Kläger nicht verpflichtet, sie vorher auf diese Möglichkeit hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2001 IX R 67/98, BFH/NV 2001, 1290, …und vom 19. April 1996 VIII B 41/95, BFH/NV 1996, 745, unter II. 2., m.w.N).
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