Rechtsprechung
| BFH, 17.08.2011 - X B 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Mangelnde Vorbereitung des Beteiligten kein Vertagungsgrund - Amtsermittlungsgrundsatz
- openjur.de
Mangelnde Vorbereitung des Beteiligten kein Vertagungsgrund; Amtsermittlungsgrundsatz
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 2, FGO § 104 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 227, FGO § 76 Abs 1
Mangelnde Vorbereitung des Beteiligten kein Vertagungsgrund - Amtsermittlungsgrundsatz - rechtsinformationen.bund.de
Mangelnde Vorbereitung des Beteiligten kein Vertagungsgrund - Amtsermittlungsgrundsatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 2 FGO, § 104 Abs 1 FGO, § 155 FGO, § 227 ZPO, § 76 Abs 1 FGO
Mangelnde Vorbereitung des Beteiligten kein Vertagungsgrund - Amtsermittlungsgrundsatz - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mangelnde Vorbereitung des Beteiligten kein Vertagungsgrund
- datenbank.nwb.de
Vertagung einer mündlichen Verhandlung wegen nicht genügender Vorbereitung des Beteiligten; Amtsermittlungsgrundsatz wird durch die Mitwirkungspflicht des Beteiligten begrenzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 6 K 1972/06
- BFH, 17.08.2011 - X B 122/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.11.2003 - III B 7/03
Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 122/10
Der Amtsermittlungsgrundsatz wird aber durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt (z.B. BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645, m.w.N.). - BFH, 26.02.1975 - II R 120/73
Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 122/10
Eine mündliche Verhandlung ist deshalb nicht allein deshalb zu vertagen, um einem Beteiligten Gelegenheit zu weiteren Ermittlungen zu geben, wenn der Beteiligte sich trotz hinreichender Frist und ohne persönliche Entschuldigungsgründe nicht genügend auf die mündliche Verhandlung vorbereitet hat (BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489). - BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99
Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG
Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 122/10
Für die klagende Partei gilt dies in besonderer Weise bezüglich der ihrem Einflussbereich oder zumindest ihrem Wissensbereich zuzurechnenden Tatsachen (BFH-Entscheidungen vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/99, BFH/NV 2001, 789, 790, m.w.N., …und vom 28. Juni 2006 V B 199/05, BFH/NV 2006, 2098, m.w.N.).
- BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 122/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellen unterlassene richterliche Hinweise bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keine Verletzung der Prozessförderungspflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände dargelegt, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073, m.w.N.). - BFH, 28.06.2006 - V B 199/05
NZB: Verhältnis Amtsermittlungspflicht - Mitwirkungspflichten der Beteiligten
Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 122/10
Für die klagende Partei gilt dies in besonderer Weise bezüglich der ihrem Einflussbereich oder zumindest ihrem Wissensbereich zuzurechnenden Tatsachen (…BFH-Entscheidungen vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/99, BFH/NV 2001, 789, 790, m.w.N., und vom 28. Juni 2006 V B 199/05, BFH/NV 2006, 2098, m.w.N.). - BFH, 05.04.2011 - VIII B 91/10
Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben
Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 122/10
Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 5. April 2011 VIII B 91/10, BFH/NV 2011, 1174, m.w.N.).
- BFH, 04.05.2021 - VIII B 97/20
Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in …
Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 05.04.2011 - VIII B 91/10, BFH/NV 2011, 1174, m.w.N.; vom 17.08.2011 - X B 122/10, BFH/NV 2011, 1912, Rz 4;… vom 02.08.2016 - X B 10/16, BFH/NV 2017, 43, Rz 11).Rn. 7 Die Obliegenheit des Klägers zur gewissenhaften Terminsvorbereitung kann allerdings aufgrund des Verhaltens des FG entfallen (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 257, Rz 10; in BFH/NV 2011, 1912, Rz 11).
- FG München, 26.09.2013 - 5 K 2141/12
Doppelte Haushaltsführung und Nutzung der Wohnung am Beschäftigungsort als reine …
Dies geht nach den Grundsätzen der Feststellungslast, wonach die Steuerpflichtigen die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen tragen, zu Lasten des Klägers (vgl. BFH-Beschluss vom 17. August 2011 X B 122/10, BFH/NV 2011, 1912 m.w.N.). - FG Köln, 26.10.2020 - 14 K 1583/18
Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland für eine …
Der Amtsermittlungsgrundsatz wird durch die verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Beteiligten begrenzt (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschlüsse vom 13.08.2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63; vom 17.08.2011 X B 122/10, BFH/NV 2011, 1912;… vom 10.03.2016 X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042 m.w.N.).
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