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Rechtsprechung
   BFH, 26.04.2005 - X B 123/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13711
BFH, 26.04.2005 - X B 123/04 (https://dejure.org/2005,13711)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2005 - X B 123/04 (https://dejure.org/2005,13711)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2005 - X B 123/04 (https://dejure.org/2005,13711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 2; ; II. WoBauG § 17 Abs. 1; ; AO 1977 § 129; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5 § 119 Nr. 6
    Verfahrensmangel - nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen von Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 47/99

    Anforderungen an Urteilsbegründung und Urteilstatbestand

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - X B 123/04
    Die von § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO geforderte Begründung eines Urteils dient vor allem der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, auf welchen Feststellungen und Überlegungen die richterliche Entscheidung beruht (…BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, 969; BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46).
  • BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99

    Verfahrensmangel; in wesentlichen Teilen nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - X B 123/04
    Die von § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO geforderte Begründung eines Urteils dient vor allem der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, auf welchen Feststellungen und Überlegungen die richterliche Entscheidung beruht (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, 969;… BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - X B 123/04
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Entscheidungen des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492; vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige …

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - X B 123/04
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Entscheidungen des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492;… vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
  • FG Hamburg, 07.08.1995 - VII 14/93

    Umrechnung des Gewerbeertrags auf einen Jahresbetrag bei der Anwendung der …

    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - X B 123/04
    Zudem ist eine Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 129 AO 1977 auch dann möglich, wenn es sich um eine zwischen den Beteiligten streitige Rechtsfrage handelt, aber --wie im Streitfall-- eindeutig feststeht, dass die Behörde die getroffene Entscheidung auf Grund eines mechanischen Versehens getroffen hat (FG Hamburg vom 7. August 1995 VII 14/93, EFG 1996, 3; die hiergegen gerichtete Revision wurde mit BFH-Beschluss vom 19. März 1997 I R 106/95 als unbegründet zurückgewiesen;… Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, § 129 Rz. 4).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 106/95
    Auszug aus BFH, 26.04.2005 - X B 123/04
    Zudem ist eine Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 129 AO 1977 auch dann möglich, wenn es sich um eine zwischen den Beteiligten streitige Rechtsfrage handelt, aber --wie im Streitfall-- eindeutig feststeht, dass die Behörde die getroffene Entscheidung auf Grund eines mechanischen Versehens getroffen hat (FG Hamburg vom 7. August 1995 VII 14/93, EFG 1996, 3; die hiergegen gerichtete Revision wurde mit BFH-Beschluss vom 19. März 1997 I R 106/95 als unbegründet zurückgewiesen;… Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, § 129 Rz. 4).
  • BFH, 20.06.2008 - XI B 13/08

    Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO

    b) Im Streitfall war neben der Frage, ob der Prüfungsbericht aufgrund eines Versehens nicht ausgewertet worden ist, auch zu prüfen, ob der Änderungsbescheid materiell-rechtlich zutreffend ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26. April 2005 X B 123/04, BFH/NV 2005, 1594).
  • BFH, 18.10.2006 - II B 91/05

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Die Begründung des Urteils dient der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, auf welchen Feststellungen und Überlegungen die richterliche Entscheidung beruht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2005 X B 123/04, BFH/NV 2005, 1594;… vom 12. Mai 2005 IV B 146/04, BFH/NV 2005, 1825;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 105 Rz. 23).
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