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Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2011 - X B 127/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12007
BFH, 19.01.2011 - X B 127/10 (https://dejure.org/2011,12007)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2011 - X B 127/10 (https://dejure.org/2011,12007)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - X B 127/10 (https://dejure.org/2011,12007)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Falle des Stützens eines Urteils auf bisher nicht erörterte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verpflichtung des FG in der mündlichen Verhandlung auf alle in der Gerichtsakte enthaltenen Schriftsätze einzugehen; Akteneinsichtsrecht des Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.06.2010 - X B 214/09

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - …

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
    Rn. 7 Eine solche liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918, und Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
    Kein Verfahrensmangel, sondern ein grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender materiell-rechtlicher Fehler ist hingegen gegeben, wenn das FG eine unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vornimmt sowie wenn das FG bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend würdigt (Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455).
  • BFH, 19.01.2010 - IV B 136/08

    Darlegung bei einer Divergenzrüge sowie bei der Rüge einer …

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
    Rn. 7 Eine solche liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918, und Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811).
  • BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - …

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
    Denn das FG ist regelmäßig nicht verpflichtet, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).
  • BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08

    Berücksichtigung des Inhalts beigezogener Akten durch das FG - Rechtliches Gehör …

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
    Rn. 5 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör hätte bei dieser Sachlage selbst dann nicht vorgelegen, wenn das FG die genannten Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung nicht angesprochen hätte (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, und vom 9. Februar 2009 VIII B 53/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 962).
  • BFH, 30.04.1998 - III B 3/98

    Vernehmung von Zeugen - Einspruchsschreiben - Fristgerechte Aufgabe - …

    Auszug aus BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
    Rn. 5 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör hätte bei dieser Sachlage selbst dann nicht vorgelegen, wenn das FG die genannten Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung nicht angesprochen hätte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, und vom 9. Februar 2009 VIII B 53/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 962).
  • BFH, 29.01.2016 - X B 93/15

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt …

    Rn. 42 Zum einen wird hiermit kein Verfahrensmangel geltend gemacht, sondern die materiell-rechtliche Würdigung des FG in Zweifel gezogen, was im Beschwerdeverfahren indes unbeachtlich ist (…Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 09.05.2018 - X B 143/17

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im …

    Rn. 48 5. Auch die von den Klägern gerügten Verstöße gegen die Grundregeln der Bewertung von Zeugenaussagen können nicht zur Zulassung der Revision führen, weil die Grundsätze der Beweiswürdigung dem materiellen Recht angehören (…Senatsbeschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455, und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine …

    Ein solcher Verstoß --und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO-- ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2016 - X B 14/16

    Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Küche, Flur und WC bei Nutzung eines …

    Derartige Fehler führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 05.04.2016 - III B 137/15

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen …

    NV: Kein Verfahrensmangel, sondern ein grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender materieller Fehler ist gegeben, wenn das FG eine (vermeintlich) unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vornimmt sowie, wenn das FG bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend würdigt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, Rz 12) 7 .

    Kein Verfahrensmangel, sondern ein grundsätzlich nicht zur Revisionszulassung führender materieller Fehler ist hingegen gegeben, wenn das FG eine (vermeintlich) unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vornimmt sowie wenn das FG bestimmte Vorgänge in rechtlicher Hinsicht abweichend würdigt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, Rz 12).

  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines …

    Rn. 21 b) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2012 - X B 138/11

    Umfang der Rechtskraftwirkung - Rüge von Verfahrensmängeln - Keine Zurückweisung …

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2011 - X B 224/10

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen …

    Rn. 10 Ein solcher Verfahrensmangel ist u.a. gegeben, wenn das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 22.11.2013 - X B 114/13

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt …

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
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