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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.2006 - X B 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13980
BFH, 04.07.2006 - X B 135/05 (https://dejure.org/2006,13980)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2006 - X B 135/05 (https://dejure.org/2006,13980)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - X B 135/05 (https://dejure.org/2006,13980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 96; ; FGO § 96 Abs... . 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 119 Nr. 6; ; AO 1977 § 30; ; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Offenbarung der Vergleichskennzahlen des Vorgängerbetriebs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …

    Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
    Im Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82 (BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226) hat der BFH erkannt, dass das Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung --AO 1977--) nicht ausschließe, dass das FG anhand der für die Vergleichsbetriebe geführten Steuerakten prüfe, ob gegen die Zahlen der Vergleichsbetriebe Bedenken bestünden.
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …

    Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
    Dies kann jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, den es in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich erörtert hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 17/00

    Übergehen von Beweisanträgen; Offenbarung in Verfahren Dritter

    Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
    Auch eine mögliche Divergenz des FG-Urteils zum Senatsurteil vom 2. November 2000 X R 17/00 (BFH/NV 2001, 611) führt nicht zur Zulassung der Revision.
  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
    Nach dem BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02 (BFH/NV 2004, 1411) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt.
  • BFH, 25.06.1999 - XI B 86/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
    b) Mit dem Vorbringen, das FG sei im Urteil nicht auf den --vom Kläger unterzeichneten-- Vorentwurf einer Niederschrift eingegangen, wonach die Größenangaben von der "Vor-Bp" zutreffend ermittelt worden seien und sich daran nichts geändert habe, hat das FA einen Verstoß gegen § 96 FGO nicht schlüssig gerügt, weil es nicht ausgeführt hat, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617).
  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes …

    Es liegt demgemäß nicht der Fall vor, dass in dem Urteil die gebotene Beweiswürdigung zur Gänze fehlt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797).
  • BFH, 28.08.2014 - X B 182/13

    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

    Das hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem das FG einen Zeugen vernommen, jedoch gleichwohl nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen hat (weiterführend: BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; so auch Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c).
  • BFH, 25.03.2010 - X S 27/09

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde …

    Denn die Begründungspflicht ist nur verletzt, wenn Ausführungen zur Beweiswürdigung völlig fehlen (Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c der Gründe), was im Streitfall nicht der Fall ist.
  • BFH, 28.04.2025 - V B 30/23

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung

    Damit ist --ebenso wie wenn trotz einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen wird (zu dem dann vorliegenden absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 6 FGO s. z.B. BFH-Urteil vom 20.05.1994 - VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschlüsse vom 04.07.2006 - X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c;… vom 28.08.2014 - X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, Rz 11)-- weder für die Verfahrensbeteiligten ersichtlich noch in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar, ob die Würdigung des FG auf zumindest nachvollziehbaren Überlegungen beruht.
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