Rechtsprechung
| BFH, 04.07.2006 - X B 135/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 96; ; FGO § 96 Abs... . 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 119 Nr. 6; ; AO 1977 § 30; ; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Offenbarung der Vergleichskennzahlen des Vorgängerbetriebs
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.06.2005 - 3 K 92/04
- BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Im Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82 (BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226) hat der BFH erkannt, dass das Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung --AO 1977--) nicht ausschließe, dass das FG anhand der für die Vergleichsbetriebe geführten Steuerakten prüfe, ob gegen die Zahlen der Vergleichsbetriebe Bedenken bestünden. - BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Dies kann jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 27.09.1999 - I B 83/98
Wohnsitz; Beibehaltung
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, den es in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich erörtert hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
- BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
Übergehen von Beweisanträgen; Offenbarung in Verfahren Dritter
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Auch eine mögliche Divergenz des FG-Urteils zum Senatsurteil vom 2. November 2000 X R 17/00 (BFH/NV 2001, 611) führt nicht zur Zulassung der Revision. - BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Nach dem BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02 (BFH/NV 2004, 1411) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt. - BFH, 25.06.1999 - XI B 86/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
b) Mit dem Vorbringen, das FG sei im Urteil nicht auf den --vom Kläger unterzeichneten-- Vorentwurf einer Niederschrift eingegangen, wonach die Größenangaben von der "Vor-Bp" zutreffend ermittelt worden seien und sich daran nichts geändert habe, hat das FA einen Verstoß gegen § 96 FGO nicht schlüssig gerügt, weil es nicht ausgeführt hat, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1999 XI B 86/98, BFH/NV 1999, 1617).
- BFH, 11.07.2012 - X B 41/11
Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes …
Es liegt demgemäß nicht der Fall vor, dass in dem Urteil die gebotene Beweiswürdigung zur Gänze fehlt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797). - BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage
Das hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem das FG einen Zeugen vernommen, jedoch gleichwohl nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen hat (weiterführend: BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; so auch Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c). - BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde …
Denn die Begründungspflicht ist nur verletzt, wenn Ausführungen zur Beweiswürdigung völlig fehlen (Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c der Gründe), was im Streitfall nicht der Fall ist. - BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
Damit ist --ebenso wie wenn trotz einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen wird (zu dem dann vorliegenden absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 6 FGO s. z.B. BFH-Urteil vom 20.05.1994 - VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschlüsse vom 04.07.2006 - X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c;… vom 28.08.2014 - X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, Rz 11)-- weder für die Verfahrensbeteiligten ersichtlich noch in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar, ob die Würdigung des FG auf zumindest nachvollziehbaren Überlegungen beruht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".