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Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2012 - X B 136/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26776
BFH, 11.07.2012 - X B 136/11 (https://dejure.org/2012,26776)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2012 - X B 136/11 (https://dejure.org/2012,26776)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - X B 136/11 (https://dejure.org/2012,26776)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • openjur.de

    Postulationsfähigkeit; Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62, AO § 88
    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FGO, § 88 AO
    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Vorbringen eines nicht selbst postulationsfähigen Klägers unbeachtlich; Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Betriebseinnahmen - Beitragszuschuss zu Kranken- und Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Denn es ist höchstrichterlich entschieden, dass eine tatsächliche Verständigung nur dann nicht bindet, wenn die Verständigung zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (Senatsurteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 63/07

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Denn die Beantwortung dieser Frage hängt allein davon ab, ob im konkreten Einzelfall ein erklärter Vorbehalt im Wege der Auslegung aus der Sicht des Empfängerhorizonts so zu verstehen ist, dass der diesen Vorbehalt Erklärende dadurch zum Ausdruck bringen will, er betrachte die getroffene Absprache als noch nicht verbindlich oder ob der Vorbehalt lediglich die an sich verbindliche Verständigung lediglich mit einer aufschiebenden Bedingung versehen will (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625, unter II.2.b, und vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen …

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Denn die Beantwortung dieser Frage hängt allein davon ab, ob im konkreten Einzelfall ein erklärter Vorbehalt im Wege der Auslegung aus der Sicht des Empfängerhorizonts so zu verstehen ist, dass der diesen Vorbehalt Erklärende dadurch zum Ausdruck bringen will, er betrachte die getroffene Absprache als noch nicht verbindlich oder ob der Vorbehalt lediglich die an sich verbindliche Verständigung lediglich mit einer aufschiebenden Bedingung versehen will (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625, unter II.2.b, und vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121).
  • BFH, 28.04.2011 - III B 78/10

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund …

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Maßgeblich sind somit die Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall (BFH-Beschluss vom 28. April 2011 III B 78/10, BFH/NV 2011, 1108).
  • BFH, 26.10.2005 - X B 41/05

    Tatsächliche Verständigung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Unter welchen Voraussetzungen eine tatsächliche Verständigung zu einem solchen offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2005 X B 41/05, BFH/NV 2006, 243).
  • BFH, 10.10.2002 - VII B 15/02

    Unwirksame Prozesshandlung, Genehmigung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - X B 136/11
    Dieses Vorbringen des Klägers hat sich der Klägervertreter auch nicht zu eigen gemacht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII B 15/02, BFH/NV 2003, 321, zur Vorgängervorschrift des § 62a FGO).
  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12

    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes …

    Sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO) bindend (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616; vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815;… vom 20. Februar 2014 XI B 85/13, BFH/NV 2014, 828).
  • BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13

    Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz - …

    Rn. 14 aa) Die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bindend (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616; vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815).
  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht …

    Deshalb muss auch nicht entschieden werden, ob die tatsächliche Verständigung der Beteiligten darüber, dass die Söhne während der Streitjahre im Souterrain gewohnt hätten, wirksam und bindend ist oder nicht (vgl. zur fehlenden Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung bei einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung BFH-Beschluss vom 11.07.2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815, m. w. N., und bei Zurückhaltung entscheidungserheblicher Tatsachen durch den Steuerpflichtigen BGH-Urteil vom 26.10.1998 5 StR 746/97, HFR 1999, 578; FG Münster, Urteil vom 20.04.2012 14 K 4222/11 AO, EFG 2012, 1516;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 118 AO Rz. 30).
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