Rechtsprechung
| BFH, 23.10.2008 - X B 138/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
- Judicialis
FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 8 K 8183/07
- BFH, 23.10.2008 - X B 138/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.06.1996 - III R 93/95
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen …
Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 138/08
Entgegen der Ansicht der Kläger ist es nicht Aufgabe des FG, den Gegenstand der Klage selbst zu ermitteln (BFH-Urteile vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, …und vom 2. Juli 1997 I R 82/86, 27-28/97, BFH/NV 1998, 175). - BFH, 11.04.1990 - I R 82/86
Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von …
Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 138/08
Entgegen der Ansicht der Kläger ist es nicht Aufgabe des FG, den Gegenstand der Klage selbst zu ermitteln (BFH-Urteile vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, und vom 2. Juli 1997 I R 82/86, 27-28/97, BFH/NV 1998, 175). - BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01
Ausschlussfrist
Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 138/08
Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn das FG zu Unrecht eine Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens (§ 65 Abs. 2 Satz 2 FGO) gesetzt hat und es nachfolgend wegen Versäumung dieser Frist die Klage als unzulässig abweist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2003 XI B 213/01, BFH/NV 2004, 514). - BFH, 02.05.2008 - X B 237/07
Bezeichnung des Klagebegehrens - Klagebefugnis - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 138/08
Insbesondere bedarf es Angaben dazu, dass gegenüber dem FG substantiiert ausgeführt worden ist, worin die Kläger die durch den angefochtenen Steuerbescheid (vorgeblich) begründeten Rechtsverletzungen erblicken, insbesondere inwieweit der angegriffene Bescheid rechtswidrig sein und die Kläger in ihren Rechten verletzt haben soll (Senatsbeschluss vom 2. Mai 2008 X B 237/07, Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2008, R647-R649). - BFH, 02.07.1997 - I R 82/96
Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 138/08
Entgegen der Ansicht der Kläger ist es nicht Aufgabe des FG, den Gegenstand der Klage selbst zu ermitteln (BFH-Urteile vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483, und vom 2. Juli 1997 I R 82/86, 27-28/97, BFH/NV 1998, 175).
- FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16
Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und …
Rn. 35 So ist nach einem Urteil des X. Senats vom 23. Oktober 2008 (X B 138/08, NV) durch die bloße Bezeichnung des angefochtenen Bescheids der Gegenstand des Klagebegehrens nicht in ausreichender Weise bezeichnet, da § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO beides fordert.Vor diesem Hintergrund ist es gerade nicht die Aufgabe des Finanzgerichts, den Gegenstand des Klagebegehrens selbst zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2008 X B 138/08, NV, m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 379/08
Ungeklärte Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto eines Kioskbetreibers …
Rn. 18 Es ist grundsätzlich aber nicht Aufgabe des Finanzgerichts, den Gegenstand der Klage selbst zu ermitteln (…BFH-Urteil vom 2. Juli 1997 I R 82/96, BFH/NV 1998, 175; BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2008 X B 138/08, juris). - FG Nürnberg, 04.04.2017 - 1 K 1200/16
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der …
Das Klagebegehren ist auch dann nicht ausreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerbescheid in verschiedenen (nicht näher bezeichneten) Positionen unrichtig sei (BFH-Beschluss vom 23.10.2008 X B 138/08, n.v.).
- FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20
Klage gegen das Finanzamt wegen Veranlagung der Erbschaftssteuer
Das Klagebegehren ist auch dann nicht ausreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerbescheid in verschiedenen (nicht näher bezeichneten) Positionen unrichtig sei (BFH-Beschluss vom 23.10.2008 X B 138/08, n.v.). - FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen
Das Klagebegehren ist auch dann nicht ausreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerbescheid in verschiedenen (nicht näher bezeichneten) Positionen unrichtig sei (BFH-Beschluss vom 23.10.2008 X B 138/08, n.v.). - FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
Übertragung auf den Einzelrichter nach anberaumter Senatsverhandlung
Das Klagebegehren ist auch dann nicht ausreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerbescheid in verschiedenen (nicht näher bezeichneten) Positionen unrichtig sei (BFH-Beschluss vom 23.10.2008 X B 138/08, n.v.).
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