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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2011 - X B 146/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16203
BFH, 28.06.2011 - X B 146/10 (https://dejure.org/2011,16203)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2011 - X B 146/10 (https://dejure.org/2011,16203)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - X B 146/10 (https://dejure.org/2011,16203)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis

  • openjur.de

    Gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, BGB § 779
    Gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 779 BGB
    Gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit der Einordnung von Vergleichen i.S. des § 779 BGB über ein Rechtsverhältnis als ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtlicher Vergleich über ein Rechtsverhältnis kein rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit der Einordnung von Vergleichen i.S. des § 779 BGB über ein Rechtsverhältnis als ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.02.2008 - II R 82/05

    Keine Übertragbarkeit der Grundsätze des Erbvergleichs auf Vergleich der Erben …

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Rn. 9 aa) Der BFH hat bereits entschieden, dass Vergleiche i.S. des § 779 BGB über ein Rechtsverhältnis kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellen, weil durch solche Vergleiche der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt und ein Lebenssachverhalt rückwirkend nicht anders gestaltet, sondern nur die rechtliche Beurteilung betroffen wird (BFH-Urteil vom 26. Februar 2008 II R 82/05, BFHE 220, 526, BStBl II 2008, 629, unter II.1.b).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 8/84

    Antrag auf Realsplittung bei nachträglicher Zustimmung des Leistungsempfängers …

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Schließlich habe das Finanzgericht (FG) die Frage, ob eine Änderung des Sachverhalts i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch vorliege, wenn diese Änderung eine zuvor eingetretene Änderung rechtlich und wirtschaftlich rückgängig mache und damit den alten Zustand wieder herstelle, verneint und sei damit von der einschlägigen BFH-Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225; Senatsurteile vom 12. Juli 1989 X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957, und vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55) abgewichen.
  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Dieser Grundsatz gilt auch für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, soweit nicht die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften bestimmen, dass eine Änderung des nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalts zu einer rückwirkenden Änderung steuerlicher Rechtsfolgen führt; dies ist bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines Gewerbebetriebes nach § 16 Abs. 1 EStG (Senatsurteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641, unter II.3.b).
  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Schließlich habe das Finanzgericht (FG) die Frage, ob eine Änderung des Sachverhalts i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch vorliege, wenn diese Änderung eine zuvor eingetretene Änderung rechtlich und wirtschaftlich rückgängig mache und damit den alten Zustand wieder herstelle, verneint und sei damit von der einschlägigen BFH-Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225; Senatsurteile vom 12. Juli 1989 X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957, und vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55) abgewichen.
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums …

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Schließlich habe das Finanzgericht (FG) die Frage, ob eine Änderung des Sachverhalts i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch vorliege, wenn diese Änderung eine zuvor eingetretene Änderung rechtlich und wirtschaftlich rückgängig mache und damit den alten Zustand wieder herstelle, verneint und sei damit von der einschlägigen BFH-Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225; Senatsurteile vom 12. Juli 1989 X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957, und vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55) abgewichen.
  • BFH, 06.06.2007 - II R 20/06

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener …

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Rn. 15 2. Der Senat hat das Rubrum das FG-Urteils gemäß § 107 FGO insoweit berichtigt, als dieses als Kläger noch den im Verlauf des Klageverfahrens verstorbenen M und nicht die an seine Stelle als Erbengemeinschaft getretenen I und A als Klagepartei aufgeführt hat (BFH-Urteil vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4, unter II.4.).
  • BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung, …

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Die erfolgreiche Geltendmachung dieses Zulassungsgrunds setzt u.a. voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung des BFH abgewichen ist (BFH-Beschluss vom 12. November 2007 IV B 36/07, BFH/NV 2008, 766, unter 1.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2006 - IV B 131/04

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen genügt allerdings nicht (BFH-Beschluss vom 6. April 2006 IV B 131/04, BFH/NV 2006, 1476, unter 2. b;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2009 - VII B 233/08

    Darlegungsanforderungen für Revisionszulassung in einer Tarifierungssache

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - X B 146/10
    Die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz (§ 96 Abs. 1 FGO) ist nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 VII B 233/08, BFH/NV 2009, 1455, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2014 - I B 74/12

    Rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher …

    Das gilt auch für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, soweit nicht die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften bestimmen, dass eine Änderung des nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalts zu einer rückwirkenden Änderung steuerlicher Rechtsfolgen führt; dies ist bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines Gewerbebetriebes nach § 16 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2011 X B 146/10, BFH/NV 2011, 1831; s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, sowie --zum Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes-- Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185).
  • BFH, 23.02.2023 - IV R 37/18

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von …

    Denn ein solcher Vergleich gestaltet nicht einen Lebenssachverhalt anders, sondern betrifft nur dessen rechtliche Beurteilung und beseitigt lediglich den Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens (BFH-Urteil vom 26.02.2008 - II R 82/05, BFHE 220, 526, BStBl II 2008, 629, unter II.1.b [Rz 21]; BFH-Beschluss vom 28.06.2011 - X B 146/10, Rz 9).
  • FG Düsseldorf, 11.06.2021 - 1 K 292/19

    Als beschränkt abziehbare Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigte Beiträge …

    Rn. 61 Zwar stellt ein gerichtlicher Vergleich an sich kein "rückwirkendes Ereignis" im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar, weil durch einen solchen Vergleich grundsätzlich nur der Streit oder die Ungewissheit der Beteiligten über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt, aber nicht ein Lebenssachverhalt rückwirkend anders gestaltet wird (vgl. nur BFH, Beschluss vom 28.06.2011 X B 146/10, BFH/NV 2011, 1831).
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