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Rechtsprechung
   BFH, 16.04.2019 - X B 16/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19230
BFH, 16.04.2019 - X B 16/19 (https://dejure.org/2019,19230)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2019 - X B 16/19 (https://dejure.org/2019,19230)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2019 - X B 16/19 (https://dejure.org/2019,19230)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Erledigung eines Antrags auf Augenscheinsbeweis in Bezug auf die Bildschirmdarstellung einer Software durch Vorlage einer Bildschirmkopie durch den Prozessgegner

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erledigung eines Antrags auf Augenscheinsbeweis in Bezug auf die Bildschirmdarstellung einer Software durch Vorlage einer Bildschirmkopie durch den Prozessgegner

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Erledigung eines Antrags auf Augenscheinsbeweis in Bezug auf die Bildschirmdarstellung einer Software durch Vorlage einer Bildschirmkopie durch den Prozessgegner

  • IWW

    § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Beweisantrags auf Einnahme des Augenscheins hinsichtlich der Bildschirmdarstellung einer bestimmten Software durch Vorlage eines Screenshots; Umfang des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Erledigung eines Beweisantrags auf Einnahme des Augenscheins hinsichtlich der Bildschirmdarstellung einer bestimmten Software durch Vorlage eines Screenshots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 16.04.2019 - X B 16/19
    Rn. 11 1. Die gerügte Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 2015 IX R 18/14 (BFHE 249, 195, BStBl II 2017, 7) hat der Kläger nicht hinreichend dargelegt.
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen …

    Auszug aus BFH, 16.04.2019 - X B 16/19
    Damit kann die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 2017 II R 48/15, BFHE 259, 127, BStBl II 2018, 24, Rz 30).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 16.04.2019 - X B 16/19
    Dies hätte die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits vorausgesetzt (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2010 - III B 168/09

    Beweisantrag und Verzicht auf mündliche Verhandlung - ordnungsgemäßer …

    Auszug aus BFH, 16.04.2019 - X B 16/19
    Mit einer solchen Erklärung wird zugleich der Verzicht auf alle Beweiserhebungen erklärt, die nur in einer mündlichen Verhandlung vorgenommen werden können (…zum Zeugenbeweis BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, unter II.1., und vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847, Rz 6).
  • BFH, 08.06.2011 - X B 214/10

    Würdigung widersprüchlichen Vortrags als Gegenstand der Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BFH, 16.04.2019 - X B 16/19
    In der Beschwerdebegründung hätte daher ausgeführt werden müssen, welche --anderen-- Tatsachen sich bei Durchführung der vom Kläger ursprünglich begehrten Beweisaufnahme ergeben hätten (allgemein dazu Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 X B 214/10, BFH/NV 2011, 2073, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.2006 - VII S 56/05

    Verzicht auf mündliche Verhandlung als Verzicht auf Beweiserhebung?

    Auszug aus BFH, 16.04.2019 - X B 16/19
    Mit einer solchen Erklärung wird zugleich der Verzicht auf alle Beweiserhebungen erklärt, die nur in einer mündlichen Verhandlung vorgenommen werden können (zum Zeugenbeweis BFH-Beschlüsse vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, unter II.1., …und vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847, Rz 6).
  • BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines …

    Denn darin lag - anders als im vom Amtsermittlungsgrundsatz gekennzeichneten finanzgerichtlichen Verfahren unter Geltung des § 90 Abs. 2 FGO (vgl. etwa BFH Beschlüsse vom 16. April 2019 - X B 16/19 - BFH/NV 2019, 925 Rn. 16 mwN …und vom 19. Januar 1995 - VII B 158/94 - juris Rn. 7) - kein konkludenter Verzicht auf den angetretenen Zeugenbeweis (vgl. BGHZ 31, 210, 214 f.;… MünchKommZPO/Damrau/Weinland 6. Aufl. § 399 Rn. 3;… Förster in Kern/Diehm ZPO 2. Aufl. § 399 Rn. 2;… vgl. dazu auch Stein/Jonas/Berger ZPO 23. Aufl. § 399 Rn. 2).
  • BFH, 07.04.2025 - V B 7/24

    Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen

    Rn. 36 Denn im Streitfall macht der Kläger keine in diesem Sinne eindeutige Rechtsverletzung geltend, sondern erhebt nur Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Einzelfallwürdigung des FG, womit die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).
  • BFH, 26.06.2025 - V B 23/24

    Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung

    Soweit sie sich gegen die Ausführungen des FG zur unionsrechtskonformen Besteuerung der Klägerin, zur letztlich wirtschaftlichen Belastung des Endverbrauchers, zum maßgeblichen Rechtsverhältnis des Leistungsaustausches sowie zur zutreffenden Bemessungsgrundlage wendet, erhebt sie über die von ihr aufgeworfenen Fragen zur grundsätzlichen Bedeutung hinaus insoweit nur Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Einzelfallwürdigung des FG, womit die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).
  • BFH, 31.05.2023 - X B 111/22

    Anwendung der 1 %-Regelung bei "Handwerker-Kfz"; Schätzung aufgrund lückenhaft …

    Rn. 12 a) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz setzt die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.2025 - V B 23/25

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des …

    Rn. 10 (2) Mit diesem Vorbringen rügt die Klägerin indes keine Verfahrensfehler, sondern wendet sich inhaltlich gegen die materiell-rechtliche Würdigung des FG, womit die Zulassung der Revision aber grundsätzlich nicht erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).

    Rn. 14 (3) Danach erhebt die Klägerin nur Einwendungen gegen die verfahrensfehlerfrei (s. oben 3.c aa) zustande gekommene materiell-rechtliche Einzelfallwürdigung des FG, womit die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).

  • BFH, 30.05.2025 - V B 60/23

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …

    Denn im Streitfall macht das FA keine in diesem Sinne eindeutige Rechtsverletzung geltend, sondern erhebt nur Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Einzelfallwürdigung des FG, womit die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).
  • BFH, 24.06.2025 - V B 72/23

    Auslegung von Prozesserklärungen

    Hiermit kann die Zulassung der Revision aber nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).
  • BFH, 10.11.2025 - V B 26/24

    Zur Verfahrensrüge im Hinblick auf die Pflicht des Finanzgerichts zur Ermittlung …

    Rn. 7 Damit setzt der Kläger mit seinem Vorbringen im Ergebnis lediglich seine Würdigung an die Stelle der materiell-rechtlichen Würdigung des FG, womit die Zulassung der Revision aber grundsätzlich nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).
  • BFH, 10.03.2020 - X B 136/19

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Rn. 17 Dies hätte vorausgesetzt, dass in der Beschwerdebegründung einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits gegenüberstellt werden (Senatsbeschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2025 - V B 46/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Vielmehr macht die Klägerin --insbesondere indem sie geltend macht, der Unternehmensgegenstand umfasse seit dem Gesellschafterbeschluss vom 29.03.2017 auch den An- und Verkauf von beweglichen Gegenständen, worunter auch der An- und Verkauf von Fahrzeugen falle-- im Ergebnis lediglich Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Einzelfallwürdigung des FG geltend, womit jedoch die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers nicht erreicht werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 16.04.2019 - X B 16/19, BFH/NV 2019, 925, Rz 19).
  • BFH, 30.05.2025 - X B 88/24

    Keine rechtskrafthemmende Wirkung einer Anhörungsrüge; Statthaftigkeit der …

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