Rechtsprechung
| BFH, 27.11.2013 - X B 162/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Widerruf einer eiseitigen Erledigungserklärung - Sanierungserlass - Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag nach § 163 AO bei Teilerlass und Verzicht auf weiteren Erlass
- openjur.de
Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung; Sanierungserlass; Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag nach § 163 AO bei Teilerlass und Verzicht auf weiteren Erlass
- Bundesfinanzhof
AO § 163, FGO § 138 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung - Sanierungserlass - Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag nach § 163 AO bei Teilerlass und Verzicht auf weiteren Erlass - rechtsinformationen.bund.de
Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung - Sanierungserlass - Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag nach § 163 AO bei Teilerlass und Verzicht auf weiteren Erlass
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 163 AO, § 138 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung - Sanierungserlass - Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag nach § 163 AO bei Teilerlass und Verzicht auf weiteren Erlass - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a; AO § 163
Feststellung der Erledigung eines Klageverfahrens betreffend einen Billigkeitserlass - datenbank.nwb.de
Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache bei einseitiger Erledigungserklärung; Sanierungserlass
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außergerichtliche Einigung über Teilverzicht auf Zahlung der Einkommensteuer
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.07.2012 - 12 K 137/10
- BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BFH, 28.02.2012 - VIII R 2/08
Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Rn. 4 Zudem liege eine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 2012 VIII R 2/08 (BFH/NV 2012, 1135) vor.Die Rechtsfrage, ob und wieweit der Sanierungserlass der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht, wird seit einiger Zeit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers behandelt, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden und erkennbar von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. differenzierend das Urteil des beschließenden Senats vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916, m.w.N.; offenlassend Beschluss des VIII. Senats des BFH vom 28. Februar 2012 VIII R 2/08, BFH/NV 2012, 1135, Vorinstanz FG München, Urteil vom 12. Dezember 2007 1 K 4487/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 615; anhängiges Revisionsverfahren X R 23/13, Vorinstanz Sächsisches FG, Urteil vom 24. April 2013 1 K 759/12, nicht veröffentlicht).
- BFH, 22.05.2001 - VII R 71/99
Steuerberaterprüfung: Hauptsacheerledigung durch erfolgreiche Zweitprüfung
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Rn. 12 Mit der einseitigen Erledigungserklärung --die auch im Beschwerdeverfahren zulässig ist-- nimmt der Kläger von seinem bisherigen Klagebegehren Abstand und beantragt stattdessen die Feststellung, dass die Hauptsache erledigt ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2001 VII R 71/99, BFHE 195, 19, BStBl II 2001, 683, m.w.N.).Rn. 29 Ein Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch das das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende, in dem Verfahren streitige Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist (BFH-Urteil in BFHE 195, 19, BStBl II 2001, 683).
- BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
Einseitige Erledigungserklärung; AdV - Zuständigkeitswechsel des FA
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Rn. 35 4. Die Kosten sind nach § 135 Abs. 1 FGO dem FA aufzuerlegen, da es seinen Antrag auf Sachabweisung aufrechterhalten hat und damit unterlegen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109;… Gräber/Ratschow, a.a.O., § 138 Rz 14, 95).
- BFH, 25.03.2015 - X R 23/13
Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Die Rechtsfrage, ob und wieweit der Sanierungserlass der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht, wird seit einiger Zeit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers behandelt, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden und erkennbar von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. differenzierend das Urteil des beschließenden Senats vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916, m.w.N.;… offenlassend Beschluss des VIII. Senats des BFH vom 28. Februar 2012 VIII R 2/08, BFH/NV 2012, 1135, Vorinstanz FG München, Urteil vom 12. Dezember 2007 1 K 4487/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 615; anhängiges Revisionsverfahren X R 23/13, Vorinstanz Sächsisches FG, Urteil vom 24. April 2013 1 K 759/12, nicht veröffentlicht). - BFH, 14.07.2010 - X R 34/08
Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Die Rechtsfrage, ob und wieweit der Sanierungserlass der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht, wird seit einiger Zeit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers behandelt, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden und erkennbar von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. differenzierend das Urteil des beschließenden Senats vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916, m.w.N.;… offenlassend Beschluss des VIII. Senats des BFH vom 28. Februar 2012 VIII R 2/08, BFH/NV 2012, 1135, Vorinstanz FG München, Urteil vom 12. Dezember 2007 1 K 4487/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 615; anhängiges Revisionsverfahren X R 23/13, Vorinstanz Sächsisches FG, Urteil vom 24. April 2013 1 K 759/12, nicht veröffentlicht). - FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 759/12
Nach dem Wegfall von § 3 Nr. 66 EStG a. F. keine Rechtsgrundlage mehr für die …
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Die Rechtsfrage, ob und wieweit der Sanierungserlass der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht, wird seit einiger Zeit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers behandelt, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden und erkennbar von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. differenzierend das Urteil des beschließenden Senats vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916, m.w.N.;… offenlassend Beschluss des VIII. Senats des BFH vom 28. Februar 2012 VIII R 2/08, BFH/NV 2012, 1135, Vorinstanz FG München, Urteil vom 12. Dezember 2007 1 K 4487/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 615; anhängiges Revisionsverfahren X R 23/13, Vorinstanz Sächsisches FG, Urteil vom 24. April 2013 1 K 759/12, nicht veröffentlicht). - FG München, 12.12.2007 - 1 K 4487/06
Anspruch auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer mit der Folge der …
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Die Rechtsfrage, ob und wieweit der Sanierungserlass der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht, wird seit einiger Zeit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers behandelt, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden und erkennbar von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. differenzierend das Urteil des beschließenden Senats vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916, m.w.N.;… offenlassend Beschluss des VIII. Senats des BFH vom 28. Februar 2012 VIII R 2/08, BFH/NV 2012, 1135, Vorinstanz FG München, Urteil vom 12. Dezember 2007 1 K 4487/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 615; anhängiges Revisionsverfahren X R 23/13, Vorinstanz Sächsisches FG, Urteil vom 24. April 2013 1 K 759/12, nicht veröffentlicht). - BFH, 25.06.2013 - X B 96/12
NZB; Grundsätzliche Bedeutung und Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Rn. 19 aaa) Im Allgemeinen ist für eine ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung erforderlich, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und ausführlich darlegt, inwieweit diese im angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind, inwiefern sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzen und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 X B 96/12, BFH/NV 2013, 1802;… vom 18. Juli 2013 X B 242/12, BFH/NV 2013, 1576). - BFH, 14.05.2013 - X B 184/12
Voraussetzungen der Revisionszulassung wegen Divergenz
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Allerdings können qualifizierte Rechtsanwendungsfehler die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO rechtfertigen, wenn die Entscheidung des FG sich in einem solchen Maße als fehlerhaft darstellt, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, m.w.N.). - BFH, 18.07.2013 - X B 242/12
Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG - grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 27.11.2013 - X B 162/12
Rn. 19 aaa) Im Allgemeinen ist für eine ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung erforderlich, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und ausführlich darlegt, inwieweit diese im angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind, inwiefern sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzen und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (…vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 X B 96/12, BFH/NV 2013, 1802; vom 18. Juli 2013 X B 242/12, BFH/NV 2013, 1576). - BFH, 20.12.2005 - X B 144/05
Erledigung der Hauptsache; außerordentliche Beschwerde
- BFH, 27.03.2000 - III S 6/99
Unzulässiger AdV-Antrag; Erledigungserklärung
- BFH, 15.03.2000 - I R 56/99
Unzulässiges Rechtsmittelverfahren; Erledigungserklärung
- BFH, 06.11.2024 - X K 3/23
Entschädigungsklage - einseitige Erledigungserklärung
An die Stelle des durch den ursprünglichen Klageantrag bestimmten Streitgegenstands tritt der Streit über die Behauptung des Klägers, seinem Klagebegehren sei durch ein die Hauptsache erledigendes Ereignis die Grundlage entzogen worden (vgl. BFH-Urteile vom 25.03.2021 - VIII R 1/18, BFHE 272, 469, BStBl II 2021, 655, Rz 13 …und vom 25.10.2023 - I R 9/18, BFH/NV 2024, 497, Rz 10, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 27.11.2013 - X B 162/12, Rz 12). - FG Hamburg, 05.03.2018 - 4 K 38/17
Prozessrechtliche Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung im …
Der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden, dass eine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache bei einseitiger Erledigungserklärung nur möglich sei, wenn das Gericht befugt sei, über den entsprechenden Sachantrag zu entscheiden, was wiederum grundsätzlich die Zulässigkeit des ursprünglichen Verfahrens voraussetze (vgl. BFH, Beschluss vom 27.11.2013, X B 162/12, juris;… Beschluss vom 25.01.2005, I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109).
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