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Rechtsprechung
   BFH, 28.08.2014 - X B 182/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30500
BFH, 28.08.2014 - X B 182/13 (https://dejure.org/2014,30500)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2014 - X B 182/13 (https://dejure.org/2014,30500)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2014 - X B 182/13 (https://dejure.org/2014,30500)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

  • openjur.de

    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 3, FGO § 105 Abs 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6
    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 3 FGO, § 105 Abs 5 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

  • IWW

    § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 5 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Nr. 6 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an die Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil wegen fehlender Würdigung einer Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die im Urteil fehlende Würdigung einer Zeugenaussage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
    Das hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem das FG einen Zeugen vernommen, jedoch gleichwohl nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen hat (weiterführend: BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… so auch Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c).

    Dies gilt auch dann, wenn --wie hier-- im Übrigen gemäß § 105 Abs. 5 FGO zustimmend auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung verwiesen wird (ebenso schon BFH-Urteil in BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).

  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei …

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
    Nur rein vorsorglich weist der Senat die Kläger darauf hin, dass er die von den Klägern geltend gemachten Divergenzen des FG-Urteils zu den BFH-Urteilen vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) und vom 5. Juni 1991 XI R 21/89 (…BFH/NV 1991, 743) nicht zu erkennen vermag.
  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
    Rn. 11 a) Der Mangel, dass ein Urteil nicht mit Gründen versehen ist, liegt dann vor, wenn eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02, BFH/NV 2004, 1411, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2006 - X B 135/05

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
    Das hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem das FG einen Zeugen vernommen, jedoch gleichwohl nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen hat (weiterführend: BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; so auch Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c).
  • BFH, 20.12.2012 - X B 54/12

    Entscheidung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
    Rn. 15 4. Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, ab (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 X B 54/12, BFH/NV 2013, 747, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 21/89

    Überprüfbarkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
    Nur rein vorsorglich weist der Senat die Kläger darauf hin, dass er die von den Klägern geltend gemachten Divergenzen des FG-Urteils zu den BFH-Urteilen vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) und vom 5. Juni 1991 XI R 21/89 (BFH/NV 1991, 743) nicht zu erkennen vermag.
  • BFH, 13.09.2017 - III B 109/16

    Außenprüfung bei Überschusseinkünften

    Rn. 11 Das trifft indessen nicht zu, denn das FG hat keine Prüfungspunkte übergangen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2014 X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, betreffend nicht gewürdigte Zeugenaussage;… vom 9. Februar 2017 X B 49/16, BFH/NV 2017, 721, betreffend fehlende Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte), sondern die umfangreichen Überlegungen der Einspruchsentscheidung referiert und sich ihnen trotz "Einlassung des Klägers in der mündlichen Verhandlung" angeschlossen.
  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei …

    Diese Vorschrift gilt auch für Beschlüsse i.S. des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2014 X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2025 - V B 30/23

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung

    Damit ist --ebenso wie wenn trotz einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen wird (zu dem dann vorliegenden absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 6 FGO s. z.B. BFH-Urteil vom 20.05.1994 - VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… BFH-Beschlüsse vom 04.07.2006 - X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c; vom 28.08.2014 - X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, Rz 11)-- weder für die Verfahrensbeteiligten ersichtlich noch in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar, ob die Würdigung des FG auf zumindest nachvollziehbaren Überlegungen beruht.
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