Rechtsprechung
| BFH, 28.08.2014 - X B 182/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage
- openjur.de
Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 1 S 3, FGO § 105 Abs 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6
Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage - rechtsinformationen.bund.de
Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 3 FGO, § 105 Abs 5 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO
Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage - IWW
§ 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 105 Abs. 5 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 119 Nr. 6 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 3
Anforderungen an die Urteilsgründe - datenbank.nwb.de
Nicht mit Gründen versehenes Urteil wegen fehlender Würdigung einer Zeugenaussage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die im Urteil fehlende Würdigung einer Zeugenaussage
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 10.07.2013 - 4 K 476/12
- BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94
Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )
Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Das hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem das FG einen Zeugen vernommen, jedoch gleichwohl nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen hat (weiterführend: BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… so auch Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c).Dies gilt auch dann, wenn --wie hier-- im Übrigen gemäß § 105 Abs. 5 FGO zustimmend auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung verwiesen wird (ebenso schon BFH-Urteil in BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).
- BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei …
Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Nur rein vorsorglich weist der Senat die Kläger darauf hin, dass er die von den Klägern geltend gemachten Divergenzen des FG-Urteils zu den BFH-Urteilen vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) und vom 5. Juni 1991 XI R 21/89 (…BFH/NV 1991, 743) nicht zu erkennen vermag. - BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Rn. 11 a) Der Mangel, dass ein Urteil nicht mit Gründen versehen ist, liegt dann vor, wenn eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02, BFH/NV 2004, 1411, m.w.N.).
- BFH, 04.07.2006 - X B 135/05
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich
Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Das hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem das FG einen Zeugen vernommen, jedoch gleichwohl nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen hat (weiterführend: BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; so auch Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c). - BFH, 20.12.2012 - X B 54/12
Entscheidung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens
Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Rn. 15 4. Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, ab (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 X B 54/12, BFH/NV 2013, 747, m.w.N.). - BFH, 05.06.1991 - XI R 21/89
Überprüfbarkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Auszug aus BFH, 28.08.2014 - X B 182/13
Nur rein vorsorglich weist der Senat die Kläger darauf hin, dass er die von den Klägern geltend gemachten Divergenzen des FG-Urteils zu den BFH-Urteilen vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81 (BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) und vom 5. Juni 1991 XI R 21/89 (BFH/NV 1991, 743) nicht zu erkennen vermag.
- BFH, 13.09.2017 - III B 109/16
Außenprüfung bei Überschusseinkünften
Rn. 11 Das trifft indessen nicht zu, denn das FG hat keine Prüfungspunkte übergangen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2014 X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, betreffend nicht gewürdigte Zeugenaussage;… vom 9. Februar 2017 X B 49/16, BFH/NV 2017, 721, betreffend fehlende Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte), sondern die umfangreichen Überlegungen der Einspruchsentscheidung referiert und sich ihnen trotz "Einlassung des Klägers in der mündlichen Verhandlung" angeschlossen. - BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15
Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei …
Diese Vorschrift gilt auch für Beschlüsse i.S. des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2014 X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, m.w.N.). - BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
Damit ist --ebenso wie wenn trotz einer gerichtlichen Beweisaufnahme nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen wird (zu dem dann vorliegenden absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 6 FGO s. z.B. BFH-Urteil vom 20.05.1994 - VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… BFH-Beschlüsse vom 04.07.2006 - X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c; vom 28.08.2014 - X B 182/13, BFH/NV 2014, 1899, Rz 11)-- weder für die Verfahrensbeteiligten ersichtlich noch in einem Rechtsmittelverfahren überprüfbar, ob die Würdigung des FG auf zumindest nachvollziehbaren Überlegungen beruht.
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