Rechtsprechung
| BFH, 16.03.2016 - X B 202/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom Gericht mitverursachte Unklarheit über das Bestehen eines anhängigen Klageverfahrens bei zunächst isoliert gestelltem Antrag auf Prozesskostenhilfe
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, FGO § 116 Abs 6
Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom Gericht mitverursachte Unklarheit über das Bestehen eines anhängigen Klageverfahrens bei zunächst isoliert gestelltem Antrag auf Prozesskostenhilfe - rechtsinformationen.bund.de
Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom Gericht mitverursachte Unklarheit über das Bestehen eines anhängigen Klageverfahrens bei zunächst isoliert gestelltem Antrag auf Prozesskostenhilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 116 Abs 6 FGO
Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom Gericht mitverursachte Unklarheit über das Bestehen eines anhängigen Klageverfahrens bei zunächst isoliert gestelltem Antrag auf Prozesskostenhilfe - Wolters Kluwer
Umfang der Hinweispflicht im finanzgerichtlichen Verfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 2
Umfang der Hinweispflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren; gerichtliche Hinweise müssen klar und eindeutig sein; Unklarheit über das Bestehen eines anhängigen Klageverfahrens bei zunächst isoliert gestelltem Antrag auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - die vom Gericht (mit-)verursachte Unklarheit
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2015 - 3 K 1046/09
- BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.06.2003 - X B 16/02
Sachaufklärungspflicht; Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Die Hinweispflicht entfällt aber auch gegenüber vertretenen Beteiligten nicht etwa vollständig (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212, unter II.1.a bb).Rn. 14 Im Übrigen richten sich Inhalt und Umfang der Hinweispflichten wesentlich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 1212, unter II.1.a bb, m.w.N.).
- BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Rn. 16 Insoweit leitet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl., auch zum Folgenden, BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1998 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18. Juli 2013 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205;… Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25 ff.). - BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Zurückweisung eines …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Rn. 16 Insoweit leitet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl., auch zum Folgenden, BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1998 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18. Juli 2013 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205;… Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25 ff.).
- BFH, 05.02.2014 - X B 138/13
Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Rn. 16 Insoweit leitet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl., auch zum Folgenden, BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1998 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18. Juli 2013 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205; Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25 ff.). - BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Rn. 13 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Hinweispflicht gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten zwar reduziert und umfasst insbesondere solche Tatsachen nicht, die "auf der Hand liegen" (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, Rz 16). - BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92
Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Rn. 15 b) Die Vorschrift des § 76 Abs. 2 FGO steht in engem Zusammenhang mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, unter II.1.b).
- BFH, 18.09.2026 - X B 121/25
Verlängerung der für beratene Steuerpflichtige geltenden Steuererklärungsfrist
Gegenüber Beteiligten, die durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten werden, ist die Hinweispflicht reduziert und umfasst insbesondere solche Tatsachen nicht, die "auf der Hand liegen" (Senatsbeschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 17.11.2021 - II R 26/20
Nachweislast für den gemeinen Wert von Grundbesitz
Die Klägerin war fachkundig vertreten, so dass das FG davon ausgehen konnte, dass der Prozessvertreter die geeignete prozessuale Lösung finden würde (vgl. BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 13 f., m.w.N.). - BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22
Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden …
Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, insbesondere aber darf er aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205;… BFH-Beschlüsse vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25 ff.; vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 15 ff.).Ob der Richter hierbei die Pflicht zur Neutralität und Unparteilichkeit verletzt' ist nicht allgemein und abstrakt klärbar, sondern kann allein anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden; denn Inhalt und Umfang der Hinweispflichten des § 76 Abs. 2 FGO richten sich wesentlich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 04.06.2003 - X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212, unter II.1.a bb; vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 14).
- BFH, 06.11.2024 - X K 3/23
Entschädigungsklage - einseitige Erledigungserklärung
Auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hob der Senat mit Beschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15 (BFH/NV 2016, 1050) das Urteil auf und verwies den Rechtsstreit wegen eines Verfahrensmangels an das FG zurück.Ohnehin ist der mögliche Grund etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers gegen seinen Prozessbevollmächtigten mit der Aufhebung des Urteils des FG vom 11.11.2015 - 3 K 1046/09, auf das in der Vorbemerkung zum Darlehensvertrag ausdrücklich Bezug genommen wird, durch den Senatsbeschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15 (BFH/NV 2016, 1050) beseitigt worden.
- BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden …
Das Gericht hat danach z.B. im Fall einer glaubhaften Einlassung eines Beteiligten bei seiner Überzeugungsbildung in Rechnung zu stellen, dass es ihm aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluss hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die ohne das behördliche Versagen unschwer aufzuklären wäre (BFH-Beschlüsse vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 16;… vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25). - BFH, 13.03.2024 - I B 28/23
Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterliche …
Rn. 6 1. Die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO steht in engem Zusammenhang mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren (…BFH-Urteil vom 19.10.1993 - VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790) und kann eine Pflicht zu einem ausdrücklichen Hinweis auf eine unklare prozessuale Situation begründen (BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050). - VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 30/18
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Feiertag; rechtliches Gehör; Berufungsinstanz; …
Eine wörtliche Erwähnung dieses Begriffs war nicht zwingend geboten; der Hinweis war hinreichend klar und eindeutig (vgl. BFH, Beschluss vom 16. März 2016 - X B 202/15 -, Rn. 22, juris). - LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
Hinweispflicht des Gerichts auf irrtümlich unterbliebene Beifügung von Unterlagen …
Dazu gehört auch die Verpflichtung des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Juli 2013 - 1 BvR 1623/11-, Rn. 20, juris; so auch BFH, Beschluss vom 16. März 2016 - X B 202/15 -, Rn. 16, juris). - LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Bewilligungsreife
Dazu gehört auch die Verpflichtung des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (LAG Köln a.a.O. Rn 8 unter Hinweis auf BVerfG 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11 Rn. 20 und BFH 16.03.2016 - X B 202/15 Rn. 16). - BFH, 02.02.2024 - IX B 26/23
Unzulässige Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen
Rn. 9 b) Gemessen hieran handelt es sich bei dem Schreiben des Berichterstatters vom 14.03.2023 lediglich um einen Hinweis im Rahmen der gerichtlichen Hinweis- und Fürsorgepflicht nach § 76 Abs. 2 FGO, die gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten zwar reduziert ist, aber nicht vollständig entfällt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15, Rz 13).
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