Rechtsprechung
| BFH, 14.01.2021 - X B 25/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, AO § 162 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 5, EStG VZ 2010
Schätzung und Sachverständigengutachten
- rechtsinformationen.bund.de
Schätzung und Sachverständigengutachten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 EStG 2009, § 5 EStG 2009, § 162 Abs 2 AO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Schätzung und Sachverständigengutachten - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Voraussetzungen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- Betriebs-Berater
Schätzung und Sachverständigengutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Voraussetzungen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de
Schätzung und Sachverständigengutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - und das Sachverständigengutachten
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 4 K 4198/16
- BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss, charakterisieren (vgl. nur Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51, m.w.N.). - BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Rn. 11 Welche Schätzungsmethode das FG gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 der Abgabenordnung (AO) aufgrund seiner eigenen Schätzungsbefugnis wählt, ist grundsätzlich Sache des FG, soweit diese Methode geeignet ist, ein schlüssiges, wirtschaftlich sinnvolles und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 22). - BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12
Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine …
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Rn. 12 Es ist gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, insbesondere bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung wie hier, einen Sicherheitszuschlag vorzunehmen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.04.2015 - VIII R 49/12, Rz 19, m.w.N.).
- BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6 …
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Selbst ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 17, m.w.N.). - BFH, 17.07.2019 - II B 30/18
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Das FG entscheidet unter Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf in den Akten befindliche Unterlagen stützt, diese Unterlagen die durch das FG gezogenen Schlussfolgerungen aber nicht tragen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 30, 32-34, 38/18, BFHE 265, 5, BStBl II 2019, 620, Leitsatz 1. und Rz 12). - BFH, 05.06.2020 - VIII B 38/19
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Rn. 17 a) § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet das Gericht, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 05.06.2020 - VIII B 38/19, BFH/NV 2020, 1267, Rz 3, m.w.N.). - BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Rn. 10 a) Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung erfordert, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (vgl. nur Senatsbeschluss vom 14.05.2013 - X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, Rz 28, m.w.N.). - BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92
Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei …
Auszug aus BFH, 14.01.2021 - X B 25/20
Die Ermessensfreiheit findet indes dort ihre Grenzen, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde des Gerichts aufdrängen musste (so schon BFH-Urteil vom 04.03.1993 - IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739, Rz 23, m.w.N.).
- BFH, 31.08.2023 - XI B 89/22
Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a …
Von der Sachverhaltsfeststellung zu unterscheiden ist jedoch die Würdigung des festgestellten Sachverhalts; wird diese angegriffen, so handelt es sich grundsätzlich um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (…vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12.06.2019 - XI B 71/18, BFH/NV 2019, 1329, Rz 18; vom 14.01.2021 - X B 25/20, BFH/NV 2021, 680, Rz 17;… s.a. BFH-Beschluss vom 26.04.2018 - XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 45). - BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21
Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller …
Rn. 25 ccc) Danach waren die Schätzungsmethoden des FA und des FG einander ähnlich, denn die Verwendung eines Sicherheitszuschlags lässt sich jeweils als griffweise Schätzung charakterisieren, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51, m.w.N.;… in BFH/NV 2018, 602, Rz 45;… BFH-Beschlüsse vom 26.02.2018 - X B 53/17, BFH/NV 2018, 820, Rz 7; vom 14.01.2021 - X B 25/20, BFH/NV 2021, 680, Rz 12). - FG Münster, 23.11.2022 - 9 K 1114/17
Darstellen des Taxiunternehmens und Mietwagenunternehmens als einheitlicher …
Die Zuziehung eines Sachverständigen steht im Ermessen des Gerichts und die Plausibilität von Hinzuschätzungen kann das Gericht aufgrund eigener Sachkunde sowie gestützt auf allgemeine Branchenuntersuchungen darlegen (vgl. BFH, Beschluss vom 14.01.2021 - X B 25/20, BFH/NV 2021, 680). - VG Karlsruhe, 26.01.2022 - 4 K 3218/19
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Karlsruhe: Steueranmeldungen - die …
Der Sicherheitszuschlag steht in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten Einnahmen (vgl. BFH, Beschl. v. 14.01.2021 - X B 25/20 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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