Rechtsprechung
| BFH, 12.03.2009 - X B 265/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO bei Abweisung einer unzulässigen Klage als unbegründet; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Hinblick auf den Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2a AO; Auflösung einer Rückstellung wegen Eintritts eines rückwirkenden ...
- Judicialis
FGO § 100 Abs. 1 S. 4; ; FGO § 126 Abs. 4; ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; AO § 233a Abs. 2 Buchst. a; ; AO § 237 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO bei Abweisung einer unzulässigen Klage als unbegründet; berechtigtes Interesse gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO; Auflösung einer Rückstellung wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 987/07
- BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Im Hinblick auf die tragenden Grundsätze der BFH-Entscheidungen vom 22. Februar 1978 I R 137/74 (BFHE 125, 42, BStBl II 1978, 430), vom 23. November 2000 IV R 85/99 (BFHE 193, 75, BStBl II 2001, 122) und vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) sei die Rechtsfrage zu klären, ob bei Auflösung einer Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen in einer Aufgabebilanz aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses im Umfang des Auflösungsbetrags eine andere Rückstellung für Rekultivierungspflichten erhöht werden dürfe, wenn sich zeige, dass der ursprünglich zum Aufgabestichtag angesetzte Rekultivierungsaufwand zu niedrig bemessen sei. - BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Die Kläger verkennen, dass für die Festsetzung von Aussetzungszinsen unmittelbar nur die Aussetzungsverfügung und die Bescheidlage zum Ende des Rechtsbehelfsverfahrens relevant sind, nicht aber die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der zu dem ausgesetzten Nachforderungsbetrag führt (vgl. zur "Tatbestandswirkung der Aussetzungsverfügung" eingehend BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134). - BFH, 22.02.1978 - I R 137/74
Keine Rückstellung für künftige Betriebsausgaben nach Betriebsveräußerung oder …
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Im Hinblick auf die tragenden Grundsätze der BFH-Entscheidungen vom 22. Februar 1978 I R 137/74 (BFHE 125, 42, BStBl II 1978, 430), vom 23. November 2000 IV R 85/99 (BFHE 193, 75, BStBl II 2001, 122) und vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) sei die Rechtsfrage zu klären, ob bei Auflösung einer Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen in einer Aufgabebilanz aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses im Umfang des Auflösungsbetrags eine andere Rückstellung für Rekultivierungspflichten erhöht werden dürfe, wenn sich zeige, dass der ursprünglich zum Aufgabestichtag angesetzte Rekultivierungsaufwand zu niedrig bemessen sei.
- BFH, 23.11.2000 - IV R 85/99
Rechtsfehlerkorrektur bei rückwirkendem Ereignis
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Im Hinblick auf die tragenden Grundsätze der BFH-Entscheidungen vom 22. Februar 1978 I R 137/74 (BFHE 125, 42, BStBl II 1978, 430), vom 23. November 2000 IV R 85/99 (BFHE 193, 75, BStBl II 2001, 122) und vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) sei die Rechtsfrage zu klären, ob bei Auflösung einer Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen in einer Aufgabebilanz aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses im Umfang des Auflösungsbetrags eine andere Rückstellung für Rekultivierungspflichten erhöht werden dürfe, wenn sich zeige, dass der ursprünglich zum Aufgabestichtag angesetzte Rekultivierungsaufwand zu niedrig bemessen sei. - BFH, 10.12.2003 - X B 134/02
NZB: analoge Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO; Hinterziehungszinsen bei …
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Die Grundsatzfrage ist nicht klärungsfähig, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 32; zum Streitstand bei Verfahrensfehlern Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 2003 X B 134/02, BFH/NV 2004, 906; vom 24. Oktober 2006 X B 197/00, n.v.). - BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93
Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen …
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
"Berechtigtes Interesse" i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621). - BFH, 13.02.2007 - XI B 90/06
NZB: Verfahrensfehler, fehlerhafte FG-Belehrung
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Das Urteil wurde durch Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 2007 XI B 90/06 (BFH/NV 2007, 1154) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurückverwiesen. - BFH, 24.10.2006 - X B 197/00
Fehlender Erfolgsaussicht einer Nichtzulassungsbeschwerde nach der jüngsten …
Auszug aus BFH, 12.03.2009 - X B 265/07
Die Grundsatzfrage ist nicht klärungsfähig, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 32;… zum Streitstand bei Verfahrensfehlern Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 2003 X B 134/02, BFH/NV 2004, 906; vom 24. Oktober 2006 X B 197/00, n.v.).
- FG Köln, 25.10.2016 - 3 K 887/16
Feststellungsbegehren betreffend die Rechtswidrigkeit der Ablehnung des …
Die begehrte Feststellung muss zu einer Positionsverbesserung der Klägerin führen können (…vgl. BFH 10.02.2010 - XI R 3/09, BFH/NV 2010, 1450; BFH 12.03.2009 - X B 265/07, BFH/NV 2009, 1083;… Schmidt-Troje, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 100 FGO, Rn. 45, Stand Februar 2013). - FG Münster, 07.03.2014 - 11 K 1725/12
Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende …
Rn. 33 Zunächst sei die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages im Jahr 2012 - anders als die Nichtgewährung des Investitionsabzugsbetrages in 2009 von vornherein - ein rückwirkendes Ereignis im Jahr 2012, was nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12. März 2009 X B 265/07, BFHE 242, 14, BFH/NV 2013, 1666) Auswirkungen auf den Zinslauf nach § 233a Abgabenordnung (AO) habe.
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