Rechtsprechung
| BFH, 20.09.1999 - X B 54/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 1; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e Abs. 5 a; ; EStG § 26b
- Wolters Kluwer
Grundförderung - Alleinstehende mit Kindern - Verfassungsmäßigkeit der Gewährung einer Grundförderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e Abs. 5 a; GG Art. 3, Art. 6
Grundförderung nach § 10 e EStG; Einkunftsgrenzen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.01.1996 - X B 138/95
Verfassungsmäßigkeit der Wohneigentumsförderung
Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
Nach dem Senatsbeschluß vom 16. Januar 1996 X B 138/95 (BFH/NV 1996, 402) war der Gesetzgeber angesichts des relativ hohen Gesamtbetrags der Einkünfte von 120 000 DM, ab dem die Wohneigentumsförderung entfällt, nicht nach Art. 3 Abs. 1 GG zu einer Differenzierung verpflichtet.Konkrete Ansprüche des Einzelnen auf bestimmte Leistungen des Staates lassen sich daraus nicht herleiten, insbesondere keine Verpflichtung des Staates, alle finanziellen Belastungen von Familien auszugleichen (BVerfG-Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 u.a., BStBl II 1990, 653, 656; Senatsbeschluß in BFH/NV 1996, 402).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
Konkrete Ansprüche des Einzelnen auf bestimmte Leistungen des Staates lassen sich daraus nicht herleiten, insbesondere keine Verpflichtung des Staates, alle finanziellen Belastungen von Familien auszugleichen (BVerfG-Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 u.a., BStBl II 1990, 653, 656;… Senatsbeschluß in BFH/NV 1996, 402). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
Nach der --von der Klägerin angeführten-- neueren Rechtsprechung des BVerfG ist daher das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
Nach der --von der Klägerin angeführten-- neueren Rechtsprechung des BVerfG ist daher das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182). - BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 482/96
Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 30. Mai 1996 2 BvR 482/96, Steuer-Eildienst 1996, 510).
- BFH, 08.08.2018 - X R 37/17
Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage während des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD
Zwar gebietet es dieses Grundrecht u.a., die wirtschaftliche Belastung durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern bei der Einkommensbesteuerung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 1999 X B 54/99, BFH/NV 2000, 316, unter 4.).Konkrete Ansprüche des Einzelnen auf bestimmte Leistungen des Staates lassen sich daraus nicht herleiten, insbesondere keine Verpflichtung des Staates, alle finanziellen Belastungen von Familien auszugleichen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, unter C.III.; Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 316, unter 4.).
- FG Hessen, 06.03.2003 - 9 K 2173/00
Kind; Einkommensgrenze - Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 5a EStG
Das Gericht verweist insoweit auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16.01.1996 X B 138/95 (…BFH/NV 1996, 402) und vom 20.09.1999 X B 54/99 (BFH/NV 2000, 316), deren Begründung es sich zu Eigen macht.
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