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Rechtsprechung
   BFH, 20.09.1999 - X B 54/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11316
BFH, 20.09.1999 - X B 54/99 (https://dejure.org/1999,11316)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1999 - X B 54/99 (https://dejure.org/1999,11316)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1999 - X B 54/99 (https://dejure.org/1999,11316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e Abs. 5 a; ; EStG § 26b

  • Wolters Kluwer

    Grundförderung - Alleinstehende mit Kindern - Verfassungsmäßigkeit der Gewährung einer Grundförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 5 a; GG Art. 3, Art. 6
    Grundförderung nach § 10 e EStG; Einkunftsgrenzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.01.1996 - X B 138/95

    Verfassungsmäßigkeit der Wohneigentumsförderung

    Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
    Nach dem Senatsbeschluß vom 16. Januar 1996 X B 138/95 (BFH/NV 1996, 402) war der Gesetzgeber angesichts des relativ hohen Gesamtbetrags der Einkünfte von 120 000 DM, ab dem die Wohneigentumsförderung entfällt, nicht nach Art. 3 Abs. 1 GG zu einer Differenzierung verpflichtet.

    Konkrete Ansprüche des Einzelnen auf bestimmte Leistungen des Staates lassen sich daraus nicht herleiten, insbesondere keine Verpflichtung des Staates, alle finanziellen Belastungen von Familien auszugleichen (BVerfG-Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 u.a., BStBl II 1990, 653, 656; Senatsbeschluß in BFH/NV 1996, 402).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
    Konkrete Ansprüche des Einzelnen auf bestimmte Leistungen des Staates lassen sich daraus nicht herleiten, insbesondere keine Verpflichtung des Staates, alle finanziellen Belastungen von Familien auszugleichen (BVerfG-Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 u.a., BStBl II 1990, 653, 656;… Senatsbeschluß in BFH/NV 1996, 402).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
    Nach der --von der Klägerin angeführten-- neueren Rechtsprechung des BVerfG ist daher das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
    Nach der --von der Klägerin angeführten-- neueren Rechtsprechung des BVerfG ist daher das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, und 2 BvR 1057/91 u.a., BStBl II 1999, 182).
  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 482/96
    Auszug aus BFH, 20.09.1999 - X B 54/99
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 30. Mai 1996 2 BvR 482/96, Steuer-Eildienst 1996, 510).
  • BFH, 08.08.2018 - X R 37/17

    Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage während des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD

    Zwar gebietet es dieses Grundrecht u.a., die wirtschaftliche Belastung durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern bei der Einkommensbesteuerung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 1999 X B 54/99, BFH/NV 2000, 316, unter 4.).

    Konkrete Ansprüche des Einzelnen auf bestimmte Leistungen des Staates lassen sich daraus nicht herleiten, insbesondere keine Verpflichtung des Staates, alle finanziellen Belastungen von Familien auszugleichen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, unter C.III.; Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 316, unter 4.).

  • FG Hessen, 06.03.2003 - 9 K 2173/00

    Kind; Einkommensgrenze - Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 5a EStG

    Das Gericht verweist insoweit auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16.01.1996 X B 138/95 (…BFH/NV 1996, 402) und vom 20.09.1999 X B 54/99 (BFH/NV 2000, 316), deren Begründung es sich zu Eigen macht.
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