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Rechtsprechung
   BFH, 30.08.2023 - X B 58/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25236
BFH, 30.08.2023 - X B 58/23 (https://dejure.org/2023,25236)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2023 - X B 58/23 (https://dejure.org/2023,25236)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2023 - X B 58/23 (https://dejure.org/2023,25236)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 6 Abs 1, FGO § 40 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG VZ 2020
    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten Besteuerung in Bezug auf eine Hinterbliebenenrente der Basisversorgung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten Besteuerung in Bezug auf eine Hinterbliebenenrente der Basisversorgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 FGO, § 40 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 AO
    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten Besteuerung in Bezug auf eine Hinterbliebenenrente der Basisversorgung

  • IWW

    § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abg... abenordnung (AO), § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuergesetzes, § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, § 116 Abs. 6 FGO, § 6 Abs. 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Klage gegen die Doppelbesteuerung von Renten; Voraussetzungen des Entfallens des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund eines Vorläufigkeitsvermerks; Besetzung des Finanzgerichts nach Aufhebung einer durch den Einzelrichter ergangenen Entscheidung und ...

  • Betriebs-Berater

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten Besteuerung in Bezug auf eine Hinterbliebenenrente der Basisversorgung

  • sozialrechtsiegen.de

    Doppelte Besteuerung der Hinterbliebenenrente: Wann eine Klage möglich ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten Besteuerung in Bezug auf eine Hinterbliebenenrente der Basisversorgung

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten Besteuerung in Bezug auf eine Hinterbliebenenrente der Basisversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten Besteuerung in Bezug auf eine Hinterbliebenenrente der Basisversorgung

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelbesteuerung von Renten | Hinterbliebenenrenten nicht vom Vorläufigkeitsvermerk umfasst

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Der Streitfall sei grundverschieden von dem Sachverhalt, über den der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 19.05.2021 - X R 33/19 (BFHE 273, 266) entschieden habe.

    Die Klägerin hat bereits im Klageverfahren zutreffend auf das Senatsurteil vom 19.05.2021 - X R 33/19 (BFHE 273, 266, Rz 60) hingewiesen.

    Diese richten sich gegen die Senatsurteile vom 19.05.2021 - X R 33/19 (BFHE 273, 266) und vom 19.05.2021 - X R 20/19 (BFHE 273, 237).

    Rn. 22 Das FG hat im angefochtenen Urteil selbst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Streitfall "grundverschieden" von dem Sachverhalt ist, über den der Senat im Urteil vom 19.05.2021 - X R 33/19 (BFHE 273, 266) entschieden hat.

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Diese richten sich gegen die Senatsurteile vom 19.05.2021 - X R 33/19 (BFHE 273, 266) und vom 19.05.2021 - X R 20/19 (BFHE 273, 237).

    Dort ging es --ebenso wie im Senatsurteil vom 19.05.2021 - X R 20/19 (BFHE 273, 237)-- um die Ermittlung der doppelten Besteuerung bei einer auf eigenen Altersvorsorgeaufwendungen des dortigen Klägers beruhenden Rente; hier geht es hingegen um die Frage, ob und in welchem Umfang die Bezieherin einer Hinterbliebenenrente, die dafür keine eigenen Beiträge geleistet hat, eine doppelte Besteuerung geltend machen kann.

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Im Streitfall kann es sich --auch wenn im angefochtenen Steuerbescheid keine konkreten Verfahren genannt sind-- nur um die Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 handeln.

    Diese Frage ist schon wegen der im entscheidenden Punkt unterschiedlich gelagerten Sachverhalte nicht Gegenstand der vom FA angeführten, beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21.

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Im Streitfall kann es sich --auch wenn im angefochtenen Steuerbescheid keine konkreten Verfahren genannt sind-- nur um die Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 handeln.

    Diese Frage ist schon wegen der im entscheidenden Punkt unterschiedlich gelagerten Sachverhalte nicht Gegenstand der vom FA angeführten, beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21.

  • BFH, 16.03.2021 - X R 37/19

    Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Rn. 26 4. Die Zurückverweisung erfolgt --unter Aufhebung des Beschlusses betreffend die Übertragung der Entscheidung des Streitfalls auf den Einzelrichter-- an den Vollsenat des FG, da die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO im Streitfall nicht erfüllt sind (vgl. Senatsurteil vom 16.03.2021 - X R 37/19, BFHE 272, 432, BStBl II 2021, 810, Rz 39, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2010 - III R 39/08

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2 …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Vielmehr kann trotz einer auf anhängige Musterverfahren gestützten vorläufigen Festsetzung ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Klageverfahren anzunehmen sein, wenn der Steuerpflichtige besondere Gründe materiell-rechtlicher oder verfahrensrechtlicher Art substantiiert geltend macht (BFH-Urteil vom 30.09.2010 - III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11, Rz 50, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2019 - I R 82/17

    Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Umgekehrt gewendet fehlt die Klagebefugnis nur dann, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (zum Ganzen BFH-Urteil vom 25.09.2019 - I R 82/17, BFHE 266, 516, BStBl II 2020, 229, Rz 29, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165 …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Rn. 18 Ist ein auf diese Norm gestützter Vorläufigkeitsvermerk bereits vor Erhebung der Klage in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen worden, besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der dieselbe Rechtsfrage wie in dem anhängigen Musterverfahren aufgeworfen wird, da der Steuerpflichtige die Klärung im Musterverfahren abwarten kann (BFH-Beschlüsse vom 10.11.1993 - X B 83/93, BFHE 172, 197, BStBl II 1994, 119 und vom 22.03.1996 - III B 173/95, BFHE 180, 217, BStBl II 1996, 506).
  • BFH, 10.11.1993 - X B 83/93

    Klage wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge: …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Rn. 18 Ist ein auf diese Norm gestützter Vorläufigkeitsvermerk bereits vor Erhebung der Klage in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen worden, besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der dieselbe Rechtsfrage wie in dem anhängigen Musterverfahren aufgeworfen wird, da der Steuerpflichtige die Klärung im Musterverfahren abwarten kann (BFH-Beschlüsse vom 10.11.1993 - X B 83/93, BFHE 172, 197, BStBl II 1994, 119 und vom 22.03.1996 - III B 173/95, BFHE 180, 217, BStBl II 1996, 506).
  • BFH, 21.08.2018 - X S 23/18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei …

    Auszug aus BFH, 30.08.2023 - X B 58/23
    Dieses fehlt unter anderem dann, wenn es für den Rechtsbehelfsführer einen verfahrensmäßig einfacheren und/oder schnelleren Weg gibt, das angestrebte Rechtsschutzziel zu erreichen (Senatsurteil vom 21.08.2018 - X S 23/18, BFH/NV 2019, 35, Rz 12 f., m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - X B 212/09

    Vermutungswirkung des Poststempels bei privaten Postdienstleistern - Umfang der …

  • BFH, 23.05.2016 - X B 174/15

    Verfrüht erhobene Untätigkeitsklage

  • BFH, 19.09.2012 - X B 138/11

    Umfang der Rechtskraftwirkung - Rüge von Verfahrensmängeln - Keine Zurückweisung …

  • FG Hessen, 25.04.2023 - 11 K 286/22

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung der von der Klägerin bezogenen Leibrente nach …

  • BFH, 30.04.2025 - XI B 72/24

    Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit …

    Rn. 11 a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn über eine zulässige Klage nicht in der Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 10 f.;… vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 8).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Klagebefugnis gegeben, wenn es nach dem Klagevorbringen als zumindest möglich erscheint, dass das Behördenhandeln eigene subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers verletzt (Möglichkeitstheorie; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 12;… vom 18.07.2024 - V B 68/23, BFH/NV 2024, 1145, Rz 9).

  • BFH, 18.07.2024 - V B 68/23

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister …

    Dabei genügt es für die formgerechte Geltendmachung von Verfahrensmängeln, wenn in der Beschwerdebegründung die Tatsachen vorgetragen werden, die den Verfahrensmangel ergeben; die verletzte Vorschrift des Verfahrensrechts muss hingegen nicht zwingend ausdrücklich bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 10 und 11).

    Umgekehrt fehlt die Klagebefugnis, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.2019 - I R 82/17, BFHE 266, 516, BStBl II 2020, 229, Rz 29; BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, Rz 12).

  • BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

    Die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen gelten für jedes Verfahren (BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, Rz 16; Borgdorf/Seibel in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Stand 140. Lfg. 10.2023 vor § 40 FGO Rz 2).
  • BFH, 21.05.2024 - IX R 28/22

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für Klage auf Gewährung von Akteneinsicht

    Rn. 10 1. Zu den ungeschriebenen Sachentscheidungsvoraussetzungen einer jeden Anrufung eines Gerichts gehört das Vorhandensein eines Rechtsschutzbedürfnisses (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.08.2023 - X B 58/23, Rz 16, m.w.N.).
  • FG Hessen, 12.11.2025 - 11 K 286/22

    Doppelbesteuerung einer Hinterbliebenenrente

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hob der BFH mit Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327 das Urteil des Einzelrichters auf und verwies die Sache unter Aufhebung der Einzelrichterübertragung zurück.
  • BFH, 09.12.2025 - IX R 34/23

    Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von …

    Rn. 17 Zu den ungeschriebenen Sachentscheidungsvoraussetzungen einer jeden Anrufung eines Gerichts gehört das Vorhandensein eines Rechtsschutzbedürfnisses (BFH-Beschluss vom 30.08.2023 - X B 58/23, Rz 16, und BFH-Urteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506, Rz 37).
  • FG Münster, 16.06.2026 - 2 K 2077/25
    Rn. 23 Ist ein auf diese Norm gestützter Vorläufigkeitsvermerk bereits vor Erhebung der Klage - bzw. vor Einlegung des Einspruchs - in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen worden, besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage - bzw. einen Einspruch -, mit der dieselbe Rechtsfrage wie in einem beim BVerfG anhängigen Musterverfahren aufgeworfen wird, da der Steuerpflichtige die Klärung im Musterverfahren abwarten kann (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 30.08.2023 X B 58/23, juris).
  • FG Münster, 14.07.2025 - 1 V 1145/25

    Existenzminimum - Aussetzung der Vollziehung bei Geltendmachung eines …

    Rn. 22 Ist ein auf diese Norm gestützter Vorläufigkeitsvermerk bereits vor Erhebung der Klage - bzw. vor Einlegung des Einspruchs - in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen worden, besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage - bzw. einen Einspruch -, mit der dieselbe Rechtsfrage wie in einem beim BVerfG anhängigen Musterverfahren aufgeworfen wird, da der Steuerpflichtige die Klärung im Musterverfahren abwarten kann (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 30.08.2023 X B 58/23, BFH/NV 2023, 1327, m.w.N.).
  • FG Münster, 27.10.2025 - 2 K 847/25

    Existenzminimum - Verfassungsmäßigkeit des für das Jahr 2023 geltenden …

    Rn. 24 Ist ein auf diese Norm gestützter Vorläufigkeitsvermerk bereits vor Erhebung der Klage - bzw. vor Einlegung des Einspruchs - in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen worden, besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage - bzw. einen Einspruch -, mit der dieselbe Rechtsfrage wie in einem beim BVerfG anhängigen Musterverfahren aufgeworfen wird, da der Steuerpflichtige die Klärung im Musterverfahren abwarten kann (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 30.08.2023 X B 58/23, juris).
  • FG Münster, 27.10.2025 - 2 K 1915/25

    Finanz- und Abgaberecht

    Rn. 25 Ist ein auf diese Norm gestützter Vorläufigkeitsvermerk bereits vor Erhebung der Klage - bzw. vor Einlegung des Einspruchs - in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen worden, besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage - bzw. einen Einspruch -, mit der dieselbe Rechtsfrage wie in einem beim BVerfG anhängigen Musterverfahren aufgeworfen wird, da der Steuerpflichtige die Klärung im Musterverfahren abwarten kann (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 30.08.2023 X B 58/23, juris).
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BFH, Entscheidung vom 23. August 2023 - X B 58/23 (https://dejure.org/2023,61116)
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