Rechtsprechung
| BFH, 08.05.2017 - X B 78/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 119 Nr 6, EStG § 20 Abs 1 Nr 3, EStG § 36a
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel - rechtsinformationen.bund.de
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 1 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 20 Abs 1 Nr 3 EStG 1997, § 36a EStG 1997
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel - IWW
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § ... 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997, § 3 Nr. 40 EStG 2002, § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG 1997, § 36a EStG 1997, § 268 der Abgabenordnung (AO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 8 Nr. 1 GewStG, § 116 Abs. 6 FGO, § 268 AO, § 4 Abs. 4a EStG, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1 S. 1
Begriff des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten i.S. von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO - datenbank.nwb.de
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Finanzgericht - und die Auswertung der vorliegenden Akten
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 26.05.2016 - 6 K 148/14
- BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BFH, 14.09.1994 - I R 6/94
Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Es muss ein Sachverhalt gegeben sein, nach dem die Kapitalgesellschaft die Forderung aufgrund eines Erlassvertrags oder aus Gründen eines in anderer Weise ausgesprochenen Forderungsverzichts nicht mehr aktivieren darf, was bei der Gesellschaft zu einer entsprechenden Gewinnminderung führt (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89, unter II.2.c). - BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens, die --was im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens unterstellt werden soll-- zu Unrecht in der Bilanz ausgewiesen sind, sind aber im Wege der erfolgsneutralen Korrektur in der ersten offenen Anfangsbilanz auszubuchen (für Wirtschaftsgüter der Aktivseite BFH-Urteile vom 19. Juni 1973 I R 201/71, BFHE 109, 529, BStBl II 1973, 706, unter 4., und vom 29. Juli 2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536, Rz 56; für Wirtschaftsgüter der Passivseite BFH-Urteil vom 26. Februar 1976 I R 150/74, BFHE 118, 337, BStBl II 1976, 378). - BFH, 26.06.2013 - X B 244/12
Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (…Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
- BFH, 18.04.2000 - VIII R 75/98
Nachträgliche Körperschaftsteuerbescheinigung
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Rn. 54 Sollte das FG --wofür derzeit allerdings wenig spricht-- im zweiten Rechtsgang die Annahme des FA bestätigen, der Klägerin sei eine vGA aus einem Zinsverzicht der A-GmbH zugeflossen, wird es berücksichtigen müssen, dass die anrechenbare Körperschaftsteuer dann nicht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 als Einnahme angesetzt werden darf, wenn die Anrechnung gemäß § 36a EStG 1997 auf Dauer ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 18. April 2000 VIII R 75/98, BFHE 192, 80, BStBl II 2000, 423, unter II.1.). - BFH, 26.02.1976 - I R 150/74
Verlustabzug nach § 10 d EStG 1969 trotz nichtordnungmäßiger Buchführung im …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens, die --was im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens unterstellt werden soll-- zu Unrecht in der Bilanz ausgewiesen sind, sind aber im Wege der erfolgsneutralen Korrektur in der ersten offenen Anfangsbilanz auszubuchen (für Wirtschaftsgüter der Aktivseite BFH-Urteile vom 19. Juni 1973 I R 201/71, BFHE 109, 529, BStBl II 1973, 706, unter 4., …und vom 29. Juli 2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536, Rz 56; für Wirtschaftsgüter der Passivseite BFH-Urteil vom 26. Februar 1976 I R 150/74, BFHE 118, 337, BStBl II 1976, 378). - BFH, 11.11.2010 - X B 159/09
Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe - …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., …und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c). - FG Hamburg, 26.05.2016 - 6 K 148/14
Passivierung von Verbindlichkeiten bei geringer Wahrscheinlichkeit einer …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 26. Mai 2016 6 K 148/14 aufgehoben. - BFH, 09.10.1985 - I R 163/82
Verpflichtung des Revisionsgerichtes zur Untersuchung von erstinstanzlichen …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Rn. 34 a) Zum Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288). - BFH, 19.06.1973 - I R 201/71
Grundstück - Gewerbliches Unternehmen - OHG - Private Wohnzwecke - Entnahme - …
Auszug aus BFH, 08.05.2017 - X B 78/16
Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens, die --was im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens unterstellt werden soll-- zu Unrecht in der Bilanz ausgewiesen sind, sind aber im Wege der erfolgsneutralen Korrektur in der ersten offenen Anfangsbilanz auszubuchen (für Wirtschaftsgüter der Aktivseite BFH-Urteile vom 19. Juni 1973 I R 201/71, BFHE 109, 529, BStBl II 1973, 706, unter 4., …und vom 29. Juli 2015 X R 37/13, BFH/NV 2016, 536, Rz 56; für Wirtschaftsgüter der Passivseite BFH-Urteil vom 26. Februar 1976 I R 150/74, BFHE 118, 337, BStBl II 1976, 378).
- BFH, 24.01.2018 - II R 59/15
Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland
Rn. 30 Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2017 X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061, Rz 34, m.w.N.). - BFH, 21.03.2019 - VIII B 129/18
Schätzung der sicher beruflich veranlassten Aufwendungen auf einer Firmenfeier
§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach etwa verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt bleibt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2018 V B 145/16, BFH/NV 2018, 636, Rz 3; vom 8. Mai 2017 X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061). - BFH, 09.08.2024 - X B 94/23
Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie …
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschluss vom 08.05.2017 - X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061, Rz 34, m.w.N.).
- BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18
Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln
§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt bleibt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2018 V B 145/16, BFH/NV 2018, 636, Rz 3; vom 8. Mai 2017 X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061). - BFH, 27.08.2019 - X B 160/18
Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des …
Rn. 17 Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschluss vom 08.05.2017 - X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061, Rz 34, m.w.N.). - BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22
Kostentragung durch den Beigeladenen
Rn. 12 Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschlüsse vom 08.05.2017 - X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061, Rz 34, m.w.N.;… vom 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, BFH/NV 2020, 118, Rz 17). - BFH, 06.02.2019 - VIII B 23/18
Zur Entscheidung auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens
Rn. 5 b) § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach z.B. verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2018 V B 145/16, BFH/NV 2018, 636, Rz 3; vom 8. Mai 2017 X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061;… in BFH/NV 2014, 342, Rz 40).
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