Rechtsprechung
| BFH, 19.07.2012 - X B 88/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zurechnung der Bankkonten einer ausländischen Domizilgesellschaft an einen Steuerinländer
- openjur.de
Zurechnung der Bankkonten einer ausländischen Domizilgesellschaft an einen Steuerinländer
- Bundesfinanzhof
AO § 39, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
Zurechnung der Bankkonten einer ausländischen Domizilgesellschaft an einen Steuerinländer - rechtsinformationen.bund.de
Zurechnung der Bankkonten einer ausländischen Domizilgesellschaft an einen Steuerinländer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
Zurechnung der Bankkonten einer ausländischen Domizilgesellschaft an einen Steuerinländer - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung auf den Namen einer Kapitalgesellschaft in London lautender Bankkonten mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Zurechnung eines Bankkontos einer ausländischen Domizilgesellschaft an den Steuerinländer; keine Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Domizilgesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 13.04.2011 - 2 K 2111/08
- BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Rn. 35 Der Kläger behauptet insoweit, die Entscheidung der Vorinstanz "verstoße" gegen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 9. März 1999 Rs. C-212/97 --Centros-- (Slg. 1999, I-1459). - BFH, 19.03.2002 - I R 15/01
Wohnsitz; KapG in Luxemburg
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Rn. 17 Aus dem BFH-Urteil vom 19. März 2002 I R 15/01 (BFH/NV 2002, 1411) zitiert der Kläger den Rechtssatz, die Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft seien nicht gemäß § 42 AO dem inländischen Gesellschafter zuzurechnen, wenn die Gesellschaft den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland habe und hier mit ihren Einkünften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sei. - BFH, 31.05.2005 - I R 74/04
Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung gemäß § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 …
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Rn. 30 Aus dem BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 I R 74/04 (BFHE 210, 117, BStBl II 2006, 118) zitiert der Kläger den Rechtssatz, eine auf Dauer angelegte, nicht nur vorübergehende Gestaltung spreche gegen einen Gestaltungsmissbrauch.
- BFH, 17.07.1968 - I 121/64
Steuerrechtliche Beurteilung sogenannter Basisgesellschaften
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Dem BFH-Urteil vom 17. Juli 1968 I 121/64 (BFHE 93, 1, BStBl II 1968, 695) entnimmt der Kläger den Rechtssatz, bei einer Briefkastengesellschaft, hinter der deutsche Unternehmen oder Personen stünden, bestehe Anlass zu der Prüfung, ob sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft im Inland befinde. - BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Rn. 20 aa) Wenn auch eine allgemeingültige Definition derartiger Fehler von der Rechtsprechung noch nicht entwickelt worden ist, liegen diese Voraussetzungen jedenfalls dann vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar --d.h. greifbar gesetzwidrig-- ist und das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wieder hergestellt werden kann (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25). - BFH, 28.07.2003 - V B 72/02
Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Rn. 21 Ein schwerwiegender Rechtsfehler ist u.a. dann gegeben, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Norm übersehen hat (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597). - BFH, 18.01.2011 - X B 34/10
Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Rn. 13 aa) Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, weil das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.). - BFH, 21.10.2009 - I R 40/09
Voraussetzungen für Ansatz zusätzlicher Einkünfte bei grenzüberschreitendem …
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Rn. 31 Im Ergebnis nichts anderes gilt für den Rechtssatz aus dem BFH-Urteil vom 21. Oktober 2009 I R 40/09 (BFH/NV 2010, 688), wonach § 42 AO es nicht rechtfertige, einem inländischen Unternehmen "allein deshalb" Gewinne zuzurechnen, die formal bei einer ausländischen Gesellschaft angefallen seien, weil die formale Gestaltung der Geschäfte unübersichtlich sei und nicht plausibel erscheine. - BFH, 25.02.2009 - X B 121/08
Anwendbarkeit von § 174 Abs. 4 AO
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2009 X B 121/08, BFH/NV 2009, 890, unter 3., …und vom 5. Mai 2011 X B 155/10, BFH/NV 2011, 1294, unter II.2.). - BFH, 05.05.2011 - X B 155/10
Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung …
Auszug aus BFH, 19.07.2012 - X B 88/11
Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (…Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2009 X B 121/08, BFH/NV 2009, 890, unter 3., und vom 5. Mai 2011 X B 155/10, BFH/NV 2011, 1294, unter II.2.). - BFH, 17.11.2004 - I R 55/03
Zwischenschaltung niederländischer Kapitalgesellschaft - Rechtsmissbrauch
- BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02
Haftungsschuldner - Beiladung
- BFH, 14.05.2013 - X B 184/12
Voraussetzungen der Revisionszulassung wegen Divergenz
Rn. 31 Im Übrigen führt das Übersehen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung --anders als das Übersehen einer Rechtsnorm-- nach den vom BFH zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO entwickelten Grundsätzen nicht zur Annahme einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2004 VI B 174/02, BFH/NV 2004, 1547, und vom 19. Juli 2012 X B 88/11, BFH/NV 2012, 1932, unter II.1.b aa, beide m.w.N.). - BFH, 18.10.2013 - X B 135/12
Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien …
Die fehlerhafte Umsetzung der Rechtsprechungsgrundsätze des BFH auf den Einzelfall stellen keinen sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler dar (so schon Senatsbeschluss vom 19. Juli 2012 X B 88/11, BFH/NV 2012, 1932, m.w.N.), zumal --wie unter II.1.b bereits dargestellt-- das FG rechtsfehlerfrei entschieden hat.
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