Rechtsprechung
| BFH, 21.07.1993 - X R 104/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der Einkommensteuerveranlagung aus Billigkeitsgründen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (12)
- BFH, 29.08.1991 - V R 78/86
Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
In Betracht kam nur ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, der im Streitfall voraussetzt, daß die Erhebung von Aussetzungszinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den dem § 237 AO 1977 zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist oder daß sie den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (…z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, und vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, jeweils mit weiteren Rechsprechungsnachweisen). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603). - BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84
Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512;… vom 18. April 1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756) selbst bei eindeutiger und offensichtlich falscher bestandskräftiger Steuerfestsetzung nur dann ein Grund zum Erlaß besteht, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren.
- BFH, 27.11.1991 - X R 103/89
Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Allein maßgebend ist der endgültig geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt war (Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1991 X R 103/89, BFHE 166, 311, BStBl II 1992, 319). - BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78
Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512;… vom 18. April 1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756) selbst bei eindeutiger und offensichtlich falscher bestandskräftiger Steuerfestsetzung nur dann ein Grund zum Erlaß besteht, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren. - BFH, 20.11.1987 - VI R 140/84
Beschwerde - Billigkeitsentscheidung - Zinsfestsetzung
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Die Voraussetzungen, unter denen auf die Festsetzung der Zinsen verzichtet werden kann, decken sich mit den Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen nach den §§ 163 Abs. 1 und 227 Abs. 1 AO 1977 (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1987 VI R 140/84, BFHE 152, 310, BStBl II 1988, 402). - BFH, 21.10.1987 - X R 29/81
Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
In Betracht kam nur ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, der im Streitfall voraussetzt, daß die Erhebung von Aussetzungszinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den dem § 237 AO 1977 zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist oder daß sie den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, und vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, jeweils mit weiteren Rechsprechungsnachweisen). - BFH, 05.12.1979 - I R 184/76
Geschäftsanteil - Sonderbetriebsvermögen - Sonderbetriebseinnahmen - …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Diesen Sachverhalt darf das Revisionsgericht grundsätzlich nicht ergänzen (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 I R 184/76, BFHE 129, 169, 172, BStBl II 1980, 119). - BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Diesen Sachverhalt darf das Revisionsgericht grundsätzlich nicht ergänzen (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 I R 184/76, BFHE 129, 169, 172, BStBl II 1980, 119). - BFH, 24.07.1979 - VII R 67/76
Prozeßzinsen - Anfechtungsklage - Steuerbescheid - Rechtshängigkeit - …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Zweck der Vorschrift ist es, den wirtschaftlichen Vorteil, den ein Steuerpflichtiger durch eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides erreicht, und den entsprechenden Nachteil des Steuergläubigers auszugleichen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VII R 67/76, BFHE 128, 331, BStBl II 1979, 712;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 237 AO 1977 Rz. 46). - BFH, 18.04.1989 - VIII R 319/84
Einbeziehung der Kirchensteuer bei Berechnung des Streitwerts einer Revision
- FG Köln, 09.10.1991 - 6 K 432/90
Abgabenordnung; kein Erlaß von Festsetzungszinsen
- BFH, 10.03.2016 - III R 2/15
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von …
Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597). - BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners
Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21.07.1993 - X R 104/91, BFH/NV 1994, 597). - BFH, 21.01.2015 - X R 40/12
Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei …
Bei Einwänden, die, wie hier, die materiell-rechtliche Richtigkeit der Steuerfestsetzung betreffen, ist ein Erlass aus Billigkeitsgründen nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597;… Urteil vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574, und Senatsurteil in BFH/NV 2011, 561; s. auch Stöcker in Beermann/Gosch, AO § 227 Rz 22).
- BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17
Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit
Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597).Rn. 30 Jedoch ist bei Einwänden, die die materiell-rechtliche Richtigkeit der Steuerfestsetzung betreffen, ein Erlass bzw. eine Erstattung aus Billigkeitsgründen nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; in BFH/NV 1994, 597;… vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574, und in BFHE 248, 485, BStBl II 2016, 117, Rz 29; Senatsurteil vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512).
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei …
Bei der Billigkeitsprüfung müssen hingegen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21.7.1993 X R 104/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 597). - BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
Denn wie auch das FG nicht verkannt hat, hängt die Festsetzung von Zinsen nach § 237 AO nicht davon ab, ob die Vollziehung zu Recht oder zu Unrecht ausgesetzt oder aufgehoben wurde (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 XI R 24/98, BFHE 187, 400, BStBl II 1999, 201; vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597). - BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12
Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund …
Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597). - BFH, 31.03.2010 - II R 2/09
Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei …
Ein Verzicht auf die Zinsfestsetzung aus Gründen der sachlichen Unbilligkeit kommt danach nur in Betracht, wenn die Erhebung der Zinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den § 237 AO zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist bzw. den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (…BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546; vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 237 AO Rz 34). - FG Münster, 12.12.2016 - 13 K 91/16
Erlass einer Rückzahlung von Kindergeld in Höhe zuzüglich Säumniszuschlägen …
Bei der Billigkeitsprüfung müssen hingegen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21.7.1993 X R 104/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 597). - BFH, 19.10.2010 - X R 9/09
Fehler im Veranlagungsverfahren rechtfertigen keinen Erlass
Bei Einwänden, die, wie hier, die materiellrechtliche Richtigkeit der Steuerfestsetzung betreffen, ist ein Erlass aus Billigkeitsgründen nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wenden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597;… Urteil vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574). - BFH, 05.06.1997 - III B 296/95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen …
- BFH, 11.05.2020 - V B 99/19
Zum Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern
- BFH, 04.08.2009 - V B 26/08
Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern - Billigkeitserlass
- BFH, 08.10.2014 - X B 24/14
Verhältnis von Steuerfestsetzungsverfahren und Billigkeitsverfahren - …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen
- FG Nürnberg, 11.10.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
- FG Thüringen, 15.12.2022 - 4 K 78/21
Ein für den Vorsteuerabzug nicht berechtigter Unternehmer wurde Schuldner der …
- FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10
Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers
- FG Hamburg, 13.04.2018 - 4 K 41/15
Energiesteuerrecht: Billigkeitserstattung von Energiesteuer
- FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
- VG München, 14.07.2016 - M 10 K 16.984
Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit
- FG Hamburg, 06.04.2017 - 2 K 77/16
Erlass von Einkommensteuer - Prozessuales Verhältnis der Billigkeitsmaßnahmen …
- FG Hamburg, 05.02.2016 - 4 K 117/14
Energiesteuerrecht: Billigkeitserlass von Energiesteuer
- VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1952
Gewerbesteuernachforderung; freiwillige Vorauszahlung; Nachzahlungsverzinsung; …
- BFH, 10.11.1999 - X B 20/99
Erlass von Säumniszuschlägen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG Münster, 21.05.2019 - 15 K 1914/18
Kindergeld - Ist eine Kindergeldrückforderung für ein behindertes Kind zu …
- FG Niedersachsen, 07.08.2025 - 5 K 160/24
Irrtum; Liquiditätsvorteil; Verschulden; Zum Erlass von Nachzahlungszinsen zur …
- FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11
Erlass von Gewerbesteuern: Kein Erlass von Gewerbesteuern, wenn die festgesetzten …
- FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Verzichts auf Aussetzungszinsen zur …
- FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 49/99
Trennung eines Verfahrens wegen Festsetzung von Kindergeld und eines Verfahrens …
- FG Hamburg, 19.11.2001 - II 399/01
Keine niedrigere Festsetzung einer vorübergehenden Überzahlung
- FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 18 K 5362/97
Pflicht zum Verzicht auf die Geltendmachung von Aussetzungszinsen zur …
- FG Hamburg, 20.03.2003 - V 133/02
Erlass von Nachforderungs- und Aussetzungszinsen
- FG Baden-Württemberg, 07.05.1997 - 12 K 52/97
Erlass von Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer; Unbilligkeit der Einziehung aus …
- FG Köln, 09.10.1991 - 6 K 432/90
Abgabenordnung; kein Erlaß von Festsetzungszinsen
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