Rechtsprechung
| BFH, 07.07.2020 - X R 13/19 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- Bundesfinanzhof
InsO § 55 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1, EStG VZ 2017
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
- rechtsinformationen.bund.de
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
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§ 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 2 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2017
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger - IWW
- Wolters Kluwer
Zugehörigkeit eines mit einem Absonderungsrecht belasteten, nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers versteigerten Grundstücks zur Insolvenzmasse; Rechtliche Einordnung von infolge der Aufdeckung stiller Reserven ausgelösten Veräußerungsgewinnen
- Betriebs-Berater
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
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InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
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InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger - rechtsportal.de
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Zugehörigkeit eines mit einem Absonderungsrecht belasteten, nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers versteigerten Grundstücks zur Insolvenzmasse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebsgrundstück versteigert: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit?
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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Qualifikation der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Folgen der Aufdeckung stiller Reserven bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (IVR 2021, 68)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Entstehen einer Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 InsO auch ohne Zutun des Insolvenzverwalters (IVR 2021, 69)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Insolvenzen und Steuern
- Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- Masseverbindlichkeiten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
- BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Papierfundstellen
- BFHE 270, 24
- ZIP 2019, 1777
- ZIP 2020, 2465
- DB 2021, 31
- BStBl II 2021, 174
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11
Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Nach dem BFH-Urteil vom 16.05.2013 - IV R 23/11 (BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759) komme es darauf an, wann und durch wen der steuerauslösende (unselbständige) Besteuerungstatbestand verwirklicht worden sei.Dies richtet sich allein nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, so bereits BFH-Urteile vom 16.11.2004 - VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.; vom 29.08.2007 - IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N., sowie in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19).
Entscheidend ist, wann der Tatbestand, an den die Besteuerung knüpft, vollständig verwirklicht ist (so bereits BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19).
Rn. 26 aa) Nach der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH ist die aus der Veräußerung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Betriebsgrundstücks resultierende Einkommensteuer, die auf der freihändigen Verwertungshandlung des Insolvenzverwalters beruht, als sonstige Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 22).
Rn. 29 (1) Dem Kläger ist zuzugeben, dass der IV. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759 für das insolvenzrechtliche "Begründetsein" u.a. darauf abstellt, "durch wen" der steuerauslösende (unselbständige) Besteuerungstatbestand i.S. des § 2 Abs. 1 EStG (vollständig) verwirklicht worden ist (Rz 23).
Rn. 31 Entgegen der Auffassung des Klägers ist mit der Benennung des Steuerpflichtigen und des Insolvenzverwalters in dem vorstehend genannten BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759 keine abschließende Aufzählung derjenigen Personen verbunden, durch deren Verhalten der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht werden kann.
Mit dem BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759 hatte sich die höchstrichterliche Rechtsprechung grundlegend geändert.
Im Einklang mit der Rechtsprechung des IV. Senats (vgl. Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 29 f.) kommt es hierauf nicht an (so schon Senatsurteil in BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 46).
- BFH, 09.12.2014 - X R 12/12
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Auf die steuerrechtliche Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (z.B. § 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG) und deren Fälligkeit kommt es dagegen nicht an (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 09.12.2014 - X R 12/12, BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 26).Die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn ist auch dann in voller Höhe Masseverbindlichkeit, wenn das verwertete Wirtschaftsgut mit Absonderungsrechten belastet gewesen ist und --nach Vorwegbefriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger aus dem Verwertungserlös-- der (tatsächlich) zur Masse gelangte Erlös nicht ausreicht, um die aus der Verwertungshandlung resultierende Einkommensteuerforderung zu befriedigen (Rz 29; vgl. auch Senatsurteile in BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 46, …und vom 03.08.2016 - X R 25/14, BFH/NV 2017, 317, Rz 33).
Im Einklang mit der Rechtsprechung des IV. Senats (vgl. Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 29 f.) kommt es hierauf nicht an (so schon Senatsurteil in BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 46).
- BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73
Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten - …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 14.02.1978 - VIII R 28/73 (BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356), welches die Entstehung von Masseansprüchen verneine, sei unter Geltung der KO ergangen und habe sich auf den Sonderfall bezogen, dass ein absonderungsberechtigter Gläubiger die bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitete Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Gemeinschuldners weiter betrieben habe, so dass der Konkursverwalter nicht mehr in der Lage gewesen sei, die Verwertung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger zu verhindern bzw. durch eine eigene Verwertungshandlung zu ersetzen.Rn. 41 (c) Dem hier gefundenen Ergebnis steht das vom Kläger bereits im Klageverfahren angeführte BFH-Urteil in BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356, nicht entgegen.
Rn. 42 Wie schon das FG zutreffend erkannt hat, ist das Urteil in BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356 noch unter Geltung der KO ergangen und hat sich auf den Sonderfall bezogen, dass ein absonderungsberechtigter Gläubiger die vor Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitete Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Gemeinschuldners weiter betrieb.
- BFH, 10.07.2019 - X R 31/16
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
An dieser Rechtsprechung hat er in seinem Urteil vom 10.07.2019 - X R 31/16 (BFHE 265, 300) --für den vergleichbaren Fall einer (treuhänderischen) Beteiligung an einer Personengesellschaft-- festgehalten und betont, dass es insoweit keiner --über die allgemeine Verwaltung der Insolvenzmasse (bzw. der ihr zugehörenden Wirtschaftsgüter) hinausgehenden-- besonderen Verwaltungsmaßnahme bedürfe (Rz 47).Diese nicht gewollte Konsequenz bestätigt den Senat in seiner im Urteil in BFHE 265, 300, geäußerten Ansicht, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuern, die im Zusammenhang mit einem massezugehörigen Vermögensgegenstand stehen, als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren sind.
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit - Betriebsveräußerung durch …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.03.2019 - 4 K 1005/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.Für diesen ist regelmäßig frühzeitig absehbar, ob ein Gegenstand für die Masse belastend und daher freizugeben ist (vgl. Debus/Hackl, EWiR 2019, 535, 536).
- BFH, 18.05.2010 - X R 60/08
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Die einheitliche Einkommensteuerschuld ist gegebenenfalls in eine Insolvenzforderung, eine Masseforderung und eine insolvenzfreie Forderung aufzuteilen (vgl. Senatsurteil vom 18.05.2010 - X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 35).Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, die zur Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer Personengesellschaft ergangen ist, werden Masseverbindlichkeiten "in anderer Weise durch die Verwaltung der Insolvenzmasse" begründet, wenn die Entstehung der Steuerverbindlichkeit ihre Ursache in der zur Masse gehörenden Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Personengesellschaft und der daraus entstehenden Teilhabe an deren Ergebnissen hat (vgl. Urteil in BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 41 f.).
- BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Dies richtet sich allein nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, so bereits BFH-Urteile vom 16.11.2004 - VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.; vom 29.08.2007 - IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N., sowie in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19). - BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Dies richtet sich allein nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, so bereits BFH-Urteile vom 16.11.2004 - VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.; vom 29.08.2007 - IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N., sowie in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, Rz 19). - BFH, 16.07.2015 - III R 32/13
Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Nach Insolvenzeröffnung begründete Steueransprüche, die als Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 InsO zu qualifizieren sind, sind gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Steuerbescheid festzusetzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.07.2015 - III R 32/13, BFHE 251, 102, BStBl II 2016, 251, Rz 19). - BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Rn. 17 (1) Der Kläger macht geltend, im Streitfall habe kein Vermögenswert der Insolvenzmasse zur Verfügung gestanden, da die Immobilie im Hinblick auf die ihren Wert übersteigenden Belastungen wirtschaftlich verbraucht gewesen sei, und beruft sich insoweit auf das BFH-Urteil vom 21.03.2019 - III R 30/18 (BFHE 264, 106). - BFH, 27.10.2016 - IV B 119/15
Gewerbesteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung eines …
- BFH, 03.08.2016 - X R 25/14
Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft …
- FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13
Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des …
- FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
- BFH, 12.11.2024 - IX R 6/24
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines …
Voraussetzung dafür ist, dass die Verbindlichkeiten entweder durch die Insolvenzverwaltung ausgelöst wurden oder jedenfalls einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweisen (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2019 - IX ZR 239/18, BGHZ 224, 177, Rz 31 und vom 28.04.2022 - IX ZR 69/21, Rz 20, m.w.N.; BFH-Urteile vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 27 und vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, BStBl II 2024, 227, Rz 40;… vgl. MüKOInso/Hefermehl, 4. Aufl., § 55 Rz 67;… Graf-Schlicker/Bremen, InsO, 6. Aufl., § 55 Rz 20; BeckOK Insolvenzrecht/Erdmann, 37. Ed. 15.07.2024, InsO § 55 Rz 26; Eichel in Jaeger, Insolvenzordnung, § 55 Rz 31;… Lohmann in Kayser/Thole, Insolvenzordnung, 11. Aufl., § 55 Rz 8).Anders als im Rahmen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 InsO ("durch Handlungen des Insolvenzverwalters") ist im Fall des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 InsO ("in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet") eine aktive Maßnahme des Insolvenzverwalters nicht notwendig (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 03.08.2016 - X R 25/14, Rz 29; vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 38 und vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, BStBl II 2024, 227, Rz 40; Eichel in Jaeger, Insolvenzordnung, § 55 Rz 33;… Leithaus in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 4. Aufl., § 55 Rz 6).
Durch das Absonderungsrecht gemäß §§ 49 ff. InsO kann weiter die vorrangige Befriedigung aus bestimmten Gegenständen, die zur Haftungsmasse des Insolvenzschuldners gehören, beansprucht werden (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 15 und vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, BStBl II 2024, 227, Rz 33;… vgl. Lohmann in Kayser/Thole, Insolvenzordnung, 11. Aufl., § 49 Rz 1; Prütting in Prütting/Bork/Jacoby, KPB - Kommentar zur Insolvenzordnung, § 49 Rz 1 und 3; Zapf in juris PraxisReport Steuerrecht --jurisPR-SteuerR-- 17/2024 Anm. 4, unter C.;… a.A. Graf-Schlicker/Bremen, InsO, 6. Aufl., § 55 Rz 24).
Entscheidend ist, wann der Tatbestand, an den die Besteuerung knüpft, vollständig verwirklicht ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 03.08.2016 - X R 25/14, Rz 27; vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 22 und vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, BStBl II 2024, 227, Rz 36, jeweils m.w.N.).
Die Massezugehörigkeit des mit dem Absonderungsrecht belasteten Gegenstands sowie die fehlende Freigabe durch den Insolvenzverwalter führen dazu, dass eine Masseverbindlichkeit vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 24, 28 und vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, BStBl II 2024, 227, Rz 42 f.;… Karsten Schmidt/Schmittmann, InsO, 20. Aufl., Anhang Steuerrecht Rz 120;… Lohmann in Kayser/Thole, Insolvenzordnung, 11. Aufl., § 55 Rz 10).
Die Tatsache, dass ein den Absonderungsbetrag übersteigender Betrag insolvenzrechtlich der Masse zufließt und diese bereichert, verdeutlicht zudem, dass die damit zusammenhängende Steuerlast als Masseverbindlichkeit einzuordnen ist (so auch BFH-Urteil vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 39).
Rn. 31 aa) Auf die Frage, ob der Insolvenzverwalter das mit einem Grundpfandrecht belastete Grundstück nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens freigeben kann oder nicht, kommt es nicht an (zu den Voraussetzungen einer Freigabe vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 34, m.w.N.).
Es kommt daher auch nicht darauf an, ob der Insolvenzverwalter den dem Insolvenzschuldner zugerechneten Erlös zur Masse ziehen konnte oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 03.08.2016 - X R 25/14, Rz 33 und vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 44) oder ob der Insolvenzverwalter hinsichtlich des mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstands über die allgemeine Verwaltung der Insolvenzmasse hinausgehende Schritte ergriffen hat oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 10.07.2019 - X R 31/16, BFHE 265, 300, BStBl II 2022, 488, Rz 47 und vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 27 und 31).
Rn. 32 bb) Entgegen der Ansicht des FG und des Klägers spielt es für die Einordnung der streitigen Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung keine Rolle, ob die Beschlagnahme im Sinne des § 22 ZVG zeitlich vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt war (so im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 28).
- BSG, 18.04.2024 - B 5 R 8/22 R
Aufhebung bzw Rücknahme der Bewilligung einer Rente wegen verminderter …
Auf die steuerrechtliche Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zB § 38 der Abgabenordnung iVm § 36 Abs. 1 Einkommensteuergesetz) und deren Fälligkeit kommt es ebenfalls nicht an (vgl BFH Urteil vom 7.7.2020 - X R 13/19 - BFHE 270, 24 - juris RdNr 22; BFH Urteil vom 16.5.2013 - IV R 23/11 - BFHE 241, 233 - juris RdNr 18). - BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten …
Rn. 9 Das Senatsurteil vom 07.07.2020 - X R 13/19 (BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174) sei zu einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück ergangen, das aus der Masse habe freigegeben werden können.Dafür ist eine aktive Maßnahme des Verwalters nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil in BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 38).
Rn. 42 c) Diese Rechtsgrundsätze hat der Senat ebenfalls sinngemäß angewendet, als ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Betriebsgrundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert wurde und hierdurch --infolge Aufdeckung stiller Reserven-- ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn des Insolvenzschuldners entstand (vgl. Senatsurteil in BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 28 ff.).
- BFH, 06.12.2023 - XI R 5/20
Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen …
Eine aktive Maßnahme des Verwalters ist dafür nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 38; vom 14.12.2022 - X R 9/20, BFHE 279, 491, Rz 40)."Vermögen" einer Person sind deren Sachen und geldwerten Rechte und Güter (vgl. BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 19; s.a. zu Einkünften und Gewinnen BFH-Urteile vom 10.07.2019 - X R 31/16, BFHE 265, 300, BStBl II 2022, 488, Rz 53 ff.; vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 28 ff.).
- BFH, 06.04.2022 - X R 28/19
Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe
Ist ein Verhalten, etwa auch einer dritten Person wie einem Absonderungsberechtigten, nicht dem Bereich des Schuldners oder des Insolvenzverwalters zuzuordnen, bleibt als Anknüpfungspunkt der Umstand bestehen, dass der Vermögensgegenstand Teil der Insolvenzmasse gewesen ist (vgl. weiterführend Senatsurteil vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 32, m.w.N.). - BFH, 19.01.2023 - III R 44/20
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden …
Rn. 19 aa) Der Grund für die im ersten Schritt vorzunehmende Ermittlung einer Gesamt-Einkommensteuer für alle Einkünfte liegt darin, dass diese ununterscheidbar zur Einkommensteuer beitragen, unabhängig davon, ob sie vor der Insolvenzeröffnung, von der Masse (§ 55 InsO), während des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner oder (im letzten Jahr der Insolvenz) nach Beendigung des Insolvenzverfahrens erzielt wurden (zur Zwangsverwaltung vgl. auch BFH-Urteile vom 10.02.2015 - IX R 23/14, BFHE 249, 202, BStBl II 2017, 367, Rz 12 ff. und 35, und vom 09.12.2014 - X R 12/12, BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 48 ff.; zur Zwangsversteigerung vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 25 ff.). - FG Münster, 25.01.2024 - 10 K 1934/21
Einbeziehen des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften in die Festsetzung …
Rn. 25 Mit Urteil vom 7. Juli 2020 (X R 13/19, BStBl II 2021, 174) hat der BFH - zur heute geltenden Insolvenzordnung - demgegenüber entschieden, dass für den Fall, dass für ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Grundstück die Zwangsversteigerung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger nach Insolvenzeröffnung eingeleitet wird und in der Folge versteigert wird, die auf den Veräußerungsgewinn anfallende Einkommensteuer zu den Massenverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehört.Rn. 26 Zugleich hat der BFH sich in seinem vorgenannten Urteil vom 7. Juli 2020 (X R 13/19, BStBl. II 2021, 174) von seiner sehr viel älteren Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356) abgegrenzt.
Rn. 33 In seiner Entscheidung vom 7. Juli 2020 (X R 13/19, BStBl II 2021, 174) hat der BFH - so das Verständnis des Senats - im Wesentlichen die folgenden drei Umstände zur Begründung dafür angeführt, dass für den Fall, dass für ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Grundstück die Zwangsversteigerung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger nach Insolvenzeröffnung eingeleitet wird, die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwaltung bzw. Verwertung begründete Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Fall InsO ist: Er hat zunächst ausgeführt, Anknüpfungspunkt für die Zuordnung zu den Masseverbindlichkeiten sei der Umstand, dass das Grundstück bis zur Verwertung Teil der Insolvenzmasse gewesen sei und der Insolvenzverwalter bis zum Versteigerungstermin die Möglichkeit gehabt habe, das Grundstück aus der Insolvenzmasse freizugeben (unter II.1.c bb (2)).
- BFH, 30.07.2025 - X R 29/21
Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren
[noch zur Konkursordnung]; vom 18.05.2010 - X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 35, und vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 22). - FG Münster, 16.11.2023 - 8 K 2770/21
Grunderwerbsteuer - Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei …
Alle sonstigen Ansprüche sind insolvenzfrei (BFH Urteil vom 07.07.2020 X R 13/19, BStBl. II 2021, 174, zitiert nach juris, Rn. 22).Wird ein zur Masse gehörender Vermögensgegenstand ohne Zutun des Insolvenzverwalters verwertet, bestehen die für die Qualifikation als Masseverbindlichkeit entscheidenden Wertungsmomente in der Massezugehörigkeit des Vermögensgegenstands und dessen fehlender Freigabe durch den Insolvenzverwalter (BFH Urteil vom 07.07.2020 X R 13/19, BStBl. II 2021, 174, zitiert nach juris, Rn.32 f.;… BFH Urteil vom 14.12.2022 X R 9/20, BFHE 279, 491, zitiert nach juris, Rn. 50; [beide Urteile zur Verwertung eines zur Masse gehörenden Gegenstands durch absonderungsberechtigte Gläubiger];… vgl. auch BVerwG Urteil vom 16.12.2009 8 C 9/09, NJW 2010, 2152, zitiert nach juris, Rn. 14;… BGH Urteil vom 12.01.2017 IX ZR 87/16, BB 2017, 528, zitiert nach juris, Rn. 19;… BGH Urteil vom 28.04.2022 IX ZR 69/21, NJW 2022, 2185, zitiert nach juris, Rn. 20).
- FG Nürnberg, 17.03.2022 - 4 K 355/21
Zuordnung des Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos
Aus dem Urteil des BFH vom 07.07.2020 X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174) gehe eindeutig hervor, dass der BFH nur dann Masseverbindlichkeiten annehme, wenn es um die Verwertung eines Vermögensgegenstandes, der dem Massebeschlag unterliege, gehe.
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