Rechtsprechung
| BFH, 14.10.1998 - X R 130/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 10e; ; EStG § 10h; ; EStG § 10h Satz 2 Nr. 4; ; EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 52 Abs. 21; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 4
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Vorweggenommenen Erbfolge - Grundstück - Wohnungsrecht - Umbau - Steuerbegünstigung - Eigengenutzte Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10h
Vorbehaltenes Wohnrecht; unentgeltliche Überlassung i.S.d. § 10 a EStG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 10h EStG
Einkommensteuer; Überlassen einer Wohnung an Angehörige
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 11.06.1996 - 3 K 1973/95
- BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise …
Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Das Nutzungsrecht mindert vielmehr von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791, und vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, m.w.N.). - BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94
Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren …
Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Eine über den möglichen Wortsinn der Begünstigungsvorschrift hinausgehende Auslegung wäre nur zulässig, wenn die Regelung lückenhaft wäre, d.h. wenn der bloße Wortlaut des Gesetzes, gemessen an dessen Regelungsziel unvollständig und damit ergänzungsbedürftig wäre und eine Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspräche (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, m.w.N.). - BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
Keine Ausnutzung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 EStG, soweit sie bei …
Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Maßgebend für die Auslegung ist der in der Vorschrift zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, so wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (z.B. BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586, m.w.N.).
- BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume
Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Die vom FG in Bezug genommene Rechtsprechung betraf überdies die --allein durch die Einnahmefiktion der Nutzungswertbesteuerung bedingte-- Frage, wem bei unentgeltlicher Überlassung einzelner Räume in einer Wohnung der Nutzungswert dieser Räume zuzurechnen ist, da § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur den Fall der Zurechnung des Nutzungswertes im Falle der unentgeltlich überlassenen Wohnung regelt (BFH-Urteile vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31, m.w.N.;… vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31). - BFH, 25.07.1991 - XI R 4/89
Zurechnung des Nutzungswerts eines Hauses
Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Die vom FG in Bezug genommene Rechtsprechung betraf überdies die --allein durch die Einnahmefiktion der Nutzungswertbesteuerung bedingte-- Frage, wem bei unentgeltlicher Überlassung einzelner Räume in einer Wohnung der Nutzungswert dieser Räume zuzurechnen ist, da § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur den Fall der Zurechnung des Nutzungswertes im Falle der unentgeltlich überlassenen Wohnung regelt (BFH-Urteile vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31, m.w.N.; vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31). - FG Rheinland-Pfalz, 11.06.1996 - 3 K 1973/95
Begünstigungsfähigkeit grundlegender Umbauten; Erläuterung der für die …
Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 223 abgedruckt.
- FG Hamburg, 04.04.2000 - II 538/99
Nutzung einer Wohnung aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchsrechtes
Da bei dem BFH zwei Verfahren, die vergleichbare Sachverhalte betrafen, anhängig waren (Az.: X R 56/96 und X R 130/96), ruhte das Einspruchsverfahren zunächst.Diese Voraussetzung ist dann nicht erfüllt, wenn dem bisherigen Eigentümer anlässlich der Übertragung des Eigentums auf den Steuerpflichtigen ein Nutzungsrecht eingeräumt wird (vgl. BFH-Urteile vom 14.10.1998 X R 56/96, BFHE 187, 239 , BStBl II 1999, 89 und X R 130/96, BFH/NV 1999, 606 ; Erhard in Blümich, EStG , Kommentar, Rz 19 zu § 10h ;… Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, EStG , Kommentar, Rz. 10 zu § 10h ;… Drenseck in Schmidt, EStG , Kommentar, 18. Aufl., Rz. 8 zu § 10h).
- FG Niedersachsen, 18.06.2003 - 4 K 440/00
Gewährung einer Steuerbegünstigung nach Einkommensteuergesetz für die Errichtung …
Das Tatbestandsmerkmal der vollen Unentgeltlichkeit setzt voraus, dass die Berechtigung des Nutzungsberechtigten vom Steuerpflichtigen abgeleitet wird (vgl. BFH-Urteile vom 14.10.1998 X R 130/96 - BFH/NV 1999, 606 - und X R 56/96 - BFH/NV 1999, 550). - FG Düsseldorf, 06.01.1998 - 11 K 1173/96
Überlassung der Wohnung zu Nutzungszwecken an Angehörige; Unentgeltlicher Erwerb …
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