Rechtsprechung
| BFH, 02.09.2008 - X R 15/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Tarifermäßigung gem. § 34 Abs. 1 EStG; Steuerberechnung; Sonderausgaben, die sich bei der Berechnung der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen nicht ausgewirkt haben
- Judicialis
EStG § 2; ; EStG § ... 2 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 3; ; EStG § 2 Abs. 4; ; EStG § 2 Abs. 5; ; EStG §§ 4 bis 7k; ; EStG §§ 8 bis 9a; ; EStG § 24a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 40 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34; EStG § 34 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 2
Berechnung der Steuer bei Tarifermäßigung - datenbank.nwb.de
Steuerberechnung für gemäß § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.01.2006 - 3 K 5188/02
- BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- FG Münster, 19.01.2006 - 3 K 5188/02
Keine Berücksichtigung (fiktiv) überschießender Sonderausgaben bei § 34 Abs. 1 …
Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 627 veröffentlichten Gründen abgewiesen.Letztere Berechnung ist mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren (ebenso Horn in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 34 EStG Rz 19 a.E.; a.A. Adamek, EFG 2006, 627).
Entgegen der Annahme von Adamek in EFG 2006, 627 kommt auch in jedem Fall der im Rahmen der Splittingtabelle berücksichtigte Grundfreibetrag zur Anwendung.
- BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93
Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von …
Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Auch ein Verlustausgleich, welcher infolge der Verrechnung von negativen Einkünften mit positiven Einkünften dazu führt, dass die positiven Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nur mit entsprechend verringerten Beträgen in dem zu versteuernden Einkommen enthalten sind, ist vorrangig mit tariflich zu besteuernden Einkünften vorzunehmen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl III 1966, 544, und vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467). - BFH, 29.10.1998 - XI R 63/97
Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei außerordentlichen Einkünften
Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Vielmehr ist dieser Pauschbetrag in vollem Umfang von den tariflich zu besteuernden Einkünften abzuziehen, sofern nichtbegünstigte Einnahmen dieser Einkunftsart in Höhe des Pauschbetrags zur Verfügung stehen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588).
- BFH, 13.08.2003 - XI R 27/03
Verlustverrechnung mit außerordentlichen Einkünften
Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige neben diesen Einkünften auch weitere Einkünfte derselben Einkunftsart erzielt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2003 XI R 27/03, BFHE 204, 433, BStBl II 2004, 547). - BFH, 15.12.2005 - IV R 68/04
Sog. Fünftelregelung i. S. des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG
- BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle …
Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Auch ein Verlustausgleich, welcher infolge der Verrechnung von negativen Einkünften mit positiven Einkünften dazu führt, dass die positiven Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nur mit entsprechend verringerten Beträgen in dem zu versteuernden Einkommen enthalten sind, ist vorrangig mit tariflich zu besteuernden Einkünften vorzunehmen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl III 1966, 544, und vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467). - BFH, 29.07.1966 - IV 299/65
Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Auch ein Verlustausgleich, welcher infolge der Verrechnung von negativen Einkünften mit positiven Einkünften dazu führt, dass die positiven Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nur mit entsprechend verringerten Beträgen in dem zu versteuernden Einkommen enthalten sind, ist vorrangig mit tariflich zu besteuernden Einkünften vorzunehmen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl III 1966, 544, und vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467). - BFH, 25.06.1959 - IV 617/56 U
Sonderausgaben als abzugsfähige begünstigte Einkünfte nach dem …
Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 15/06
Dementsprechend ist anerkannt, dass die vorstehend genannten Abzugspositionen zunächst (im Rahmen der Berechnung der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen) von den nicht nach § 34 EStG begünstigten Einkünften abzuziehen sind (so bereits BFH-Urteil vom 25. Juni 1959 IV 617/56 U, BFHE 69, 381, BStBl III 1959, 404; R 34.1 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005).
- BFH, 14.07.2010 - X R 61/08
Vorrangige Verrechnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG mit nicht …
Außerordentliche Einkünfte sind nur um die mit ihnen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu kürzen (zu Vorstehendem vgl. Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 15/06, BFH/NV 2009, 138). - FG Hessen, 14.05.2020 - 4 V 312/20
Kapitalisierung und Auszahlung des Anspruchs an die betriebliche Altersversorgung …
Denn eine zusätzliche Kürzung der außerordentlichen Einkünfte kommt in Betracht, wenn tariflich voll zu besteuernde Einnahmen dieser Einkunftsart insoweit nicht mehr zur Verfügung stehen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BStBl II 1999, 588; BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 15/06, BFH/NV 2009, 138;… Pohl, in: Lippross/Seibel, Basis Kommentar Steuerrecht, 118. Lieferung, § 34 EStG Rn. 36).
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