Rechtsprechung
| BFH, 20.03.2013 - X R 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und Grundstücksübergabevertrag - Mindestanforderungen an die Ausübung des Wahlrechts zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlungsart - Gewinnverwirklichung bei Gewinnermittlung durch ...
- openjur.de
Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und Grundstücksübergabevertrag; Mindestanforderungen an die Ausübung des Wahlrechts zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlungsart; Gewinnverwirklichung bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; ...
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15 Abs 2, BGB § 242, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und Grundstücksübergabevertrag - Mindestanforderungen an die Ausübung des Wahlrechts zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlungsart - Gewinnverwirklichung bei Gewinnermittlung durch ... - rechtsinformationen.bund.de
Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und Grundstücksübergabevertrag - Mindestanforderungen an die Ausübung des Wahlrechts zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlungsart - Gewinnverwirklichung bei Gewinnermittlung durch ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002, § 242 BGB, EStG VZ 2005
Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und Grundstücksübergabevertrag - Mindestanforderungen an die Ausübung des Wahlrechts zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlungsart - Gewinnverwirklichung bei Gewinnermittlung durch ... - Betriebs-Berater
Gewinnverwirklichung bei Betreuungsleistungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1
Einkommensteuerliche Behandlung der Erbringung von Pflegeleistungen gegenüber einem Nachbarn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkommensteuerliche Behandlung der Erbringung von Pflegeleistungen gegenüber einem Nachbarn
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nachbarschaftliche Altenpflege als gewerbliche Tätigkeit
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Gewerbliche hauswirtschaftliche und Pflegedienstleistungen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als gewerbliche Tätigkeit
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
- BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Papierfundstellen
- BB 2014, 48
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07
Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige dem FA tatsächlich eine (zumindest kursorische) Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegt (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659).Wortlaut und Systematik dieser gesetzlichen Regelungen zeigen, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die Grundregel ist, zumal die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur bei Erfüllung der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (…BFH-Urteile vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195, unter 2. vor a; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.a, …und vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979, unter II.5.a).
Die frühere Rechtsprechung, wonach das Wahlrecht bereits zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden müsse und nur die Mitteilung bzw. Offenlegung einer bereits getroffenen Wahl im Klageverfahren noch nachgeholt werden könne (…so BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403, unter II.2.b, und in BFH/NV 1999, 1195) hat der IV. Senat im Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 mit Zustimmung des VIII. Senats --anders als das FA möglicherweise meint-- aufgegeben.
Das FA muss daher, nachdem der Steuerpflichtige erklärt hat, den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln zu wollen, eine solche (zumindest kursorische) Rechnung auch tatsächlich erhalten (zum Ganzen grundlegend BFH-Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.b bb;… im Anschluss daran Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186, unter II.2.b bb, 3.b).
- BFH, 22.02.2012 - X R 14/10
Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Rn. 17 Das FG hat zur Begründung seiner Würdigung, die Klägerin habe mit Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko gehandelt (vgl. zu den hierfür geltenden Grundsätzen ausführlich Senatsurteil vom 22. Februar 2012 X R 14/10, BFHE 236, 464, BStBl II 2012, 511, m.w.N.), zutreffend darauf abgestellt, dass der maßgebende Vertrag vom Januar 2002 keinen Hinweis auf eine Weisungsgebundenheit der Klägerin enthält.Rn. 19 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird die Eigenschaft als Marktteilnehmer nicht in Frage gestellt, wenn --in atypischen Fällen-- die Leistungen an nur einen einzigen Abnehmer erbracht werden (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, unter B.III.4., mit zahlreichen weiteren Nachweisen, und in BFHE 236, 464, BStBl II 2012, 511, unter II.3.).
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Rn. 19 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird die Eigenschaft als Marktteilnehmer nicht in Frage gestellt, wenn --in atypischen Fällen-- die Leistungen an nur einen einzigen Abnehmer erbracht werden (vgl. Senatsurteile vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, unter B.III.4., mit zahlreichen weiteren Nachweisen, und in BFHE 236, 464, BStBl II 2012, 511, unter II.3.).Das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dient dazu, solche Betätigungen aus dem Gewerbebegriff auszugrenzen, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen, aber nicht auf einen Güter- und Leistungsaustausch gerichtet sind (Senatsurteil in BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534, unter B.III.4.a).
- BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Wortlaut und Systematik dieser gesetzlichen Regelungen zeigen, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die Grundregel ist, zumal die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur bei Erfüllung der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (BFH-Urteile vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195, unter 2. vor a; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.a, …und vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979, unter II.5.a).Die frühere Rechtsprechung, wonach das Wahlrecht bereits zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden müsse und nur die Mitteilung bzw. Offenlegung einer bereits getroffenen Wahl im Klageverfahren noch nachgeholt werden könne (so BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403, unter II.2.b, und in BFH/NV 1999, 1195) hat der IV. Senat im Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 mit Zustimmung des VIII. Senats --anders als das FA möglicherweise meint-- aufgegeben.
- BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95
Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Denn dies hätte eine Disposition beider Beteiligten vorausgesetzt, die im Regelfall darin zu sehen sein wird, dass diese unter Aufgabe ihrer unterschiedlichen Ausgangspositionen einvernehmlich auf weitere Ermittlungen in Bezug auf einen durch eine tatsächliche Verständigung festgelegten Sachverhalt verzichten (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625). - BFH, 26.04.1989 - I R 147/84
Ansatz bestrittener Forderungen erst nach rechtskräftiger Entscheidung bzw. …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Rn. 29 a) Bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der Gewinn nicht bereits mit dem rechtlichen Entstehen der Forderung auf die Gegenleistung realisiert --dies wäre schon mit dem Abschluss des entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags der Fall--, sondern erst, wenn der zur Sach- oder Dienstleistung Verpflichtete den Vertrag wirtschaftlich erfüllt hat (BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 147/84, BFHE 157, 121, BStBl II 1991, 213, unter 2.). - BFH, 03.08.2005 - I R 94/03
Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfüllungshandlung erbracht hat, so dass dem Schuldner der Gegenleistung die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) nicht mehr zusteht (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, unter II.2.). - BFH, 16.12.2004 - III R 38/00
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG gegen Verzicht auf eine private …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Alle Feststellungen, die noch ergänzend zu treffen sein könnten, könnten --aus den vorstehend unter 2.d genannten Gründen-- allenfalls zu einer Erhöhung der Gewinnschätzung führen und wären daher wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots (dazu BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 III R 38/00, BFHE 209, 62, BStBl II 2005, 554, unter II.5.) nicht entscheidungserheblich. - BFH, 21.07.2009 - X R 46/08
Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten - Wahl der Gewinnermittlungsart - …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Das FA muss daher, nachdem der Steuerpflichtige erklärt hat, den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln zu wollen, eine solche (zumindest kursorische) Rechnung auch tatsächlich erhalten (zum Ganzen grundlegend BFH-Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.b bb; im Anschluss daran Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186, unter II.2.b bb, 3.b). - BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG und Gewinnschätzung
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Wortlaut und Systematik dieser gesetzlichen Regelungen zeigen, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die Grundregel ist, zumal die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur bei Erfüllung der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (…BFH-Urteile vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195, unter 2. vor a; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.a, und vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979, unter II.5.a). - BFH, 01.10.1996 - VIII R 40/94
Gewinnermittlung bei gewerblichem Grundstückshandel
- BFH, 19.09.2012 - X B 138/11
Umfang der Rechtskraftwirkung - Rüge von Verfahrensmängeln - Keine Zurückweisung …
- BFH, 25.09.1985 - IV R 180/83
Verfahrensbeteiligter bei der Klage einer KG gegen Ergebnisse einer Aussenprüfung
- BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
Dieses Merkmal dient dazu, solche Tätigkeiten aus dem Bereich des § 15 EStG auszuklammern, die zwar in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden (sollen), aber nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind (Senatsurteil vom 20. März 2013 X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548, Rz 19, m.w.N.). - BFH, 14.05.2014 - VIII R 25/11
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI
Bei Lieferungen und anderen Leistungen wird Gewinn realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen "wirtschaftlich erfüllt" hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung (die Zahlung) --von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen-- so gut wie sicher ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 2013 X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786; vom 28. Januar 1960 IV 226/58 S, BFHE 71, 111, BStBl III 1960, 291, jeweils m.w.N.). - BFH, 02.06.2016 - IV R 39/13
Gewinnermittlungswahlrecht; erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach …
Die Übersendung an das FA entspricht auch dem Umstand, dass die bloße Erklärung des Steuerpflichtigen, seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln zu wollen, zur Ausübung des Wahlrechts nicht genügt; vielmehr muss das FA nach einer solchen Erklärung eine (zumindest kursorische) Einnahmen-Überschussrechnung auch tatsächlich erhalten (BFH-Urteil vom 20. März 2013 X R 15/11, Rz 25, m.w.N.).
- BFH, 16.04.2026 - V R 16/24
Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich
Rn. 34 Zudem ist zu beachten, dass ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger zwar sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich --wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich angesprochen-- erst dann wirksam ausgeübt hat, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht (BFH-Urteile vom 19.03.2009 - IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659;… vom 21.07.2009 - X R 46/08, BFH/NV 2010, 186) --was auch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.03.2013 - X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548)--, während hingegen für Zwecke der Umsatzsteuer, die nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, zu berücksichtigen ist, wie der Steuerpflichtige sein --auf § 4 Abs. 1 und 3 EStG bezogenes-- Wahlrecht vor dem jeweiligen Besteuerungszeitraum ausgeübt hat und ob er hieran weiter festzuhalten beabsichtigt. - BFH, 17.01.2018 - I R 27/16
Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu …
Bei Lieferungen und anderen Leistungen wird Gewinn realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen "wirtschaftlich erfüllt" hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung (die Zahlung) --von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen-- so gut wie sicher ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786; vom 20. März 2013 X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548; Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20). - FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11
Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig
Insbesondere müsse er - bei nur einem Abnehmer - bereit sein, zu vergleichbaren Bedingungen auch an andere Abnehmer zu leisten (BFH, Urteil vom 20. März 2013 X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548; BFH…, Urteil vom 30. September 2010, aaO), was nach Ansicht des Senats denknotwendig voraussetzt, dass überhaupt ein "Markt" mit mehr als einem Abnehmer existiert, da nur unter dieser Voraussetzung eine Teilnahme am "allgemeinen Verkehr" iSv § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegen kann (BFH, Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851). - BFH, 27.11.2024 - X R 1/23
Änderung der Gewinnermittlungsart
Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen in Betracht (Senatsurteil vom 20.03.2013 - X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548, Rz 23, m.w.N.).Rn. 19 Die frühere Rechtsprechung, der zufolge das Wahlrecht bereits zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden musste und nur die Mitteilung beziehungsweise Offenlegung einer bereits getroffenen Wahl im Klageverfahren noch nachgeholt werden konnte, hat der BFH zwischenzeitlich aufgegeben (BFH-Urteil vom 19.03.2009 - IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.5.; vgl. Senatsurteil vom 20.03.2013 - X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548, Rz 24, m.w.N.).
- FG München, 30.11.2020 - 7 K 36/18
Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts
Denn im Gegensatz zur Wahl der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die erfordert, dass das Finanzamt neben einer solchen Erklärung eine (zumindest kursorische) Einnahmen-Überschussrechnung erhält (BFH-Urteil vom 20. März 2013 X R 15/11, BFH/NV 2013, 1548), knüpft die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG nicht an eine solche Wahlentscheidung an. - OVG Sachsen, 06.03.2015 - 5 A 119/12
Erledigung, Überholung eines Bescheids, Neuregelung, Ablösung, …
Der Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils kann auch nicht - jedenfalls im Fall der Vertretung des Beteiligten durch einen Rechtsanwalt - als Hauptsacheerledigung ausgelegt werden, da das Begehren, einen Rechtsstreit durch Urteil - wenn auch in Form eines Anerkenntnisurteils - zu entscheiden, von der Erklärung, einen erledigten Rechtsstreit ohne Urteil beenden zu wollen, wesensverschieden ist (BFH, Urt. v. 20. März 2013 - X R 15/11 -, juris Rn. 36).
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