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Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.01.2020

Rechtsprechung
   BFH, 15.01.2020 - X R 18/18, X R 19/18, X R 18/18, X R 19/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19021
BFH, 15.01.2020 - X R 18/18, X R 19/18, X R 18/18, X R 19/18 (https://dejure.org/2020,19021)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2020 - X R 18/18, X R 19/18, X R 18/18, X R 19/18 (https://dejure.org/2020,19021)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - X R 18/18, X R 19/18, X R 18/18, X R 19/18 (https://dejure.org/2020,19021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 1, UmwStG § 24, HGB § 255 Abs 2 S 1, EStG VZ 2005
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 EStG 2002, § 24 UmwStG 2002, § 255 Abs 2 S 1 HGB, EStG VZ 2005
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

  • IWW

    HGB § 255 Abs. 2 Satz 1, § ... 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 24 Abs. 3 UmwStG, § 24 Abs. 1 UmwStG, § 24 Abs. 2 UmwStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG, § 73 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 24 UmwStG, § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, § 126 Abs. 5 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 15 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 15 Abs. 2 S. 1, 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1
    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzten Grundstücks in den gewerblichen Grundstückshandel

  • Betriebs-Berater

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung eines im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzten Grundstücks in den gewerblichen Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Erweiterungsbau vor Veräußerung - Gewerblicher Grundstückshandel durch errichteten Erweiterungsbau vor Verkauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Errichtung eines Erweiterungsbaus - und der gewerbliche Grundstückshandel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel wegen Baumaßnahmen vor Veräußerung? - Abgrenzung bei der Errichtung eines Erweiterungsbaus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Erweiterungsbauten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus - Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts "Gebäude" kann für gewerblichen Grundstückshandel sprechen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel und Revivement der strengen Trennungstheorie

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 1, UmwStG § 24
    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerungsgewinn, Einbringung, Grundstück, Entgelt, Stille Reserven

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 2 ; EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 ; UmwStG § 24

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 268, 153
  • DB 2020, 1545
  • BStBl II 2020, 538
  • NZG 2020, 1193
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (25)

  • BFH, 25.01.2007 - III R 49/06

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Rn. 36 Dies wäre der Fall, wenn der von Herrn X errichtete Erweiterungsbau nach bautechnischer Betrachtung mit der Altbausubstanz verschachtelt wäre, d.h. keine eigene statische Standfestigkeit besäße (…vgl. BFH-Urteil vom 15.02.1990 - V R 7/85, BFH/NV 1991, 61, unter II.1.), und die Neubauteile dem Gesamtgebäude unter Berücksichtigung der Größen- und Wertverhältnisse von Alt- und Neubauteilen nicht das Gepräge gäben (BFH-Urteile vom 18.12.1986 - V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, unter B.II., sowie vom 25.01.2007 - III R 49/06, BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.1.).

    Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist --von der vorliegend nicht einschlägigen Fallgruppe eines neu geschaffenen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs (…u.a. BFH-Urteil vom 04.05.2004 - XI R 43/01, BFH/NV 2004, 1397, unter II.2.b) abgesehen-- ebenfalls nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen und setzt eine eigene statische Standfestigkeit voraus (BFH-Urteil in BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.1.).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass die Neubauteile dem Gesamtgebäude mit Blick auf die Größen- und Wertverhältnisse das Gepräge verliehen (BFH-Urteil in BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.1.).

    Für Zwecke des Investitionszulagenrechts hat der BFH in diesen Fällen eine Flächenvergrößerung von gut 150 % ausreichen lassen, um von einem neuen einheitlichen Gebäude auszugehen (BFH-Urteil in BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586, unter II.2.b).

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an …

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Jedenfalls dann, wenn die Werte der beiden Entgeltkomponenten dem Teilwert des eingebrachten Wirtschaftsguts entsprechen, handelt es sich um einen vollentgeltlichen, tauschähnlichen Vorgang (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 19.03.2014 - X R 28/12, BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629, Rz 84; Dötsch, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2002, 513).

    Diese Rechtsauffassung wird im Schrifttum weit überwiegend geteilt (vgl. zum Meinungsstand ausführlich Senatsbeschluss in BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629, Rz 86, 88, sowie Schmidt/Kulosa, EStG, 38. Aufl., § 6 Rz 697).

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629 angedeutet, dass er diese Grundsätze auch auf die seit dem Jahr 1999 geltende --durch die Regelungen in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zum Ausdruck kommende-- Rechtslage übertragbar hält (dort Rz 87).

  • BFH, 27.06.2018 - X R 26/17

    Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der …

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Rn. 23 Bei Grundstücksaktivitäten eines Steuerpflichtigen wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten --z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung-- entscheidend in den Vordergrund tritt (u.a. Senatsurteil vom 27.06.2018 - X R 26/17, BFH/NV 2018, 1255, Rz 24, m.w.N.).

    In diesem Fall lassen die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung oder Bebauung des Grundstücks auf die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (u.a. BFH-Urteile in BFH/NV 2018, 1255, Rz 25, sowie vom 05.12.2002 - IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 1.).

    Rn. 43 Der Einwand der Kläger, die Einbringung des Grundstücks A-Straße stehe sachlich nicht in Zusammenhang mit der von der Y-KG geführten Baulandvermarktung, verfängt bereits deshalb nicht, da die eine Steuerbarkeit gemäß § 15 EStG begründenden einzelnen Grundstücksaktivitäten nach Art und Durchführung nicht miteinander vergleichbar sein müssen; es genügt, dass sie dem Grundstückshandel zuzuordnen sind (Senatsurteile vom 11.12.1996 - X R 241/93, BFH/NV 1997, 396, unter 2., sowie in BFH/NV 2018, 1255, Rz 28).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Bei der Auslegung der Vorschrift ist das "Bild des Gewerbetreibenden" heranzuziehen, d.h. in Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die in Frage stehende Tätigkeit --soll sie in den gewerblichen Bereich fallen-- dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen typischen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.I. und II., m.w.N.; vgl. zuletzt auch Senatsurteil vom 09.07.2019 - X R 9/17, BFHE 265, 354, Rz 24).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor der Bebauung verkauft worden ist (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5.).

    Rn. 26 bb) Durch die BFH-Rechtsprechung ist seit der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 hinlänglich geklärt, dass nicht nur die Anschaffung und zeitnahe Veräußerung, sondern gleichfalls die Veräußerung eines vom Steuerpflichtigen erst kurz zuvor bebauten Grundstücks gewerbliche Einkünfte begründen kann.

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und …

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.04.2005 - IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.a).

    Eines Rückgriffs auf die Drei-Objekt-Grenze bedarf es nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (BFH-Urteil in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.a cc).

    Die in Veräußerungsabsicht vorgenommenen Aktivitäten markieren den Zeitpunkt, in dem das Grundstück vom Gegenstand der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Umlaufvermögen geworden ist (BFH-Urteil in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.a cc, m.w.N.).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Die Mitunternehmerschaft entfaltet keine Abschirmwirkung gegen eine Zurechnung der von ihr getätigten Geschäfte an den Gesellschafter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.; hieran anknüpfend Senatsurteile vom 22.08.2012 - X R 24/11, BFHE 238, 180, BStBl II 2012, 865, Rz 12, sowie vom 28.10.2015 - X R 22/13, BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, Rz 16).

    Der Gesellschafter darf demzufolge nicht unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, ob An- und Verkäufe statt von der Gesellschaft von ihm selbst getätigt würden (BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.3.c).

  • BFH, 22.08.2012 - X R 24/11

    Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von …

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Die Mitunternehmerschaft entfaltet keine Abschirmwirkung gegen eine Zurechnung der von ihr getätigten Geschäfte an den Gesellschafter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.IV.; hieran anknüpfend Senatsurteile vom 22.08.2012 - X R 24/11, BFHE 238, 180, BStBl II 2012, 865, Rz 12, sowie vom 28.10.2015 - X R 22/13, BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, Rz 16).

    Dies bedeutet letztlich, dass alle Veräußerungen der Gesellschaft auf der Ebene des Gesellschafters zu berücksichtigen sind (Senatsurteil in BFHE 238, 180, BStBl II 2012, 865, Rz 18).

  • BFH, 11.12.1996 - X R 241/93

    Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Rn. 43 Der Einwand der Kläger, die Einbringung des Grundstücks A-Straße stehe sachlich nicht in Zusammenhang mit der von der Y-KG geführten Baulandvermarktung, verfängt bereits deshalb nicht, da die eine Steuerbarkeit gemäß § 15 EStG begründenden einzelnen Grundstücksaktivitäten nach Art und Durchführung nicht miteinander vergleichbar sein müssen; es genügt, dass sie dem Grundstückshandel zuzuordnen sind (Senatsurteile vom 11.12.1996 - X R 241/93, BFH/NV 1997, 396, unter 2., sowie in BFH/NV 2018, 1255, Rz 28).

    Wenn sich die Kläger für ihre abweichende Auffassung auf die Senatsentscheidung in BFH/NV 1997, 396 berufen, verkennen sie, dass nach den dortigen Grundsätzen nur solche Verkäufe --rückwirkend-- nicht in die Drei-Objekt-Grenze einbezogen werden dürfen, bei denen zum späteren Zeitpunkt der Veräußerung anderer Objekte bereits feststeht, dass sie für sich gesehen nicht Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels sind (dort unter 3.: keine Berücksichtigung von vorherigen Verkäufen langfristig vermieteten Grundbesitzes).

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    In diesem Fall lassen die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung oder Bebauung des Grundstücks auf die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (…u.a. BFH-Urteile in BFH/NV 2018, 1255, Rz 25, sowie vom 05.12.2002 - IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 1.).

    Ebenso hat der BFH die Teilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen, deren umfangreiche Sanierung bzw. Modernisierung sowie zeitnahe Veräußerung als gewerblich eingestuft (Urteile vom 10.08.1983 - I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137, unter 1.b; vom 28.10.1993 - IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter 2.c, sowie in BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291, unter 2.b).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 15.01.2020 - X R 18/18
    Rn. 50 bb) Jedenfalls bei einem Mischentgelt, das --wie vorliegend-- dem Teilwert des eingebrachten Wirtschaftsguts entspricht, hat der BFH in Entscheidungen, die zu der bis zum Jahr 1998 geltenden Rechtslage ergangen sind, die sog. strenge Trennungstheorie angewendet (tragend im BFH-Urteil vom 11.12.2001 - VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b cc;… ebenso wohl BFH-Urteil vom 11.12.1997 - IV R 28/97, BFH/NV 1998, 836, unter II.2.b).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine …

  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02

    Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des …

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 43/01

    Dachausbau; wirtschaftliches Eigentum; degressive AfA

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 28/97

    Steuerliche Berücksichtigung der Übertragung des eigenbetrieblich genutzten …

  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und …

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 9/90
  • BFH, 15.02.1990 - V R 7/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbständigen Wirtschaftsgutes

  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03

    Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom …

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

  • BFH, 17.02.1993 - X R 108/90

    Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 08.11.2007 - IV R 35/06

    Baulandverkäufe als landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte bei Erschließung und …

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

  • BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs …

  • FG München, 19.07.2024 - 8 K 1418/21

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geschlossenen Immobilienfonds

    In diesem Fall lassen die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung oder Bebauung des Grundstücks auf die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt, und kann somit von äußeren (objektiven) Umständen auf eine (jedenfalls) bedingte Veräußerungsabsicht bereits bei Erwerb bzw. Bebauung (Herstellung) des Objekts geschlossen werden (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18.05.1999 I R 118/97, BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28, Rn. 18;… vom 28.10.2015 X R 21/13, BFH/NV 2016, 405, Rn. 35;… vom 27.06.2018 X R 26/17, BFH/NV 2018, 1255 Rn. 24 ff.; vom 15.01.2020 X R 18/18, X R 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538, Rn. 24;… vgl. auch BFH-Urteil vom 15.03.2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, Rn. 30 f).

    Rn. 50 bb) Der Drei-Objekt-Grenze kommt jedoch im Rahmen der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls rein indizielle Bedeutung zu, sowohl mit Bezug auf die Anzahl der Objekte als auch den zeitlichen Zusammenhang (…BFH-Beschluss vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, Rn. 37; BFH-Urteil vom 15.01.2020 X R 18/18, X R 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538, Rn. 25;… Schallmoser, in: Spiegelberger/Schallmoser/Wachter/Wälzholz, Immobilien im Zivil- und Steuerrecht, Kapitel 11 Gewerblicher Grundstückshandel, Rn. 11_2).

    Rn. 53 ee) Befinden sich im Gesamthands- oder Bruchteilsvermögen einer Gesellschaft/Gemeinschaft ein oder mehrere Immobilienobjekte, können auch Erwerb bzw. Veräußerung dieser (auf Gemeinschafts-/Gesellschaftsebene) oder aber auch des Anteils des Gesellschafters bzw. Gemeinschafters an der Gesellschaft/Gemeinschaft Zählobjekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze auf Ebene des Gesellschafters/Gemeinschafters sein (…BFH-Urteile vom 07.03.1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, Rn. 46, 71;… vom 10.12.1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, Rn. 30, 40 ff.;… 03.07.2002 XI R 31/99, BFH/NV 2002, 1559, Rn. 3;… vom 28.11.2002 III R 1/01, BFHE 201, 133, BStBl II 2003, 250, Rn. 47 f.;… vom 14.12.2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777, Rn. 18;… vom 14.12.2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692, Rn. 19;… vom 05.06.2008 IV R 81/06, BFHE 222, 295, BStBl II 2010, 974, Rn. 23;… vom 26.11.2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407, Rn. 21 ff.;… vom 29.06.2011 X R 39/07, BFH/NV 2012, 16, Rn. 24; vom 15.01.2020 X R 18/18, X R 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538, Rn. 41;… BFH-Beschluss vom 14.12.2011 X B 116/10, BFH/NV 2012, 577, Rn. 8).

    Dies bedeutet letztlich, dass alle zurechenbaren Veräußerungen der Gesellschaft/Gemeinschaft bzw. eine gleichzustellende Beteiligungsveräußerung bei dem an einer Gemeinschaft/Gesellschaft Beteiligten zu berücksichtigen sind (…BFH-Urteile vom 28.11.2002 III R 1/01, BFHE 201, 133, BStBl II 2003, 250, Rn. 54, 62, 66;… vom 28.10.2015 X R 21/13, BFH/NV 2016, 405, Rn.14 f.;… vom 28.10.2015 X R 22/13, BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, Rn. 16; vom 15.01.2020 X R 18/18, X R 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538, Rn. 41 m.w.N.).

    Befasse sich eine anderweitig gewerblich tätige Personengesellschaft (z.B. ein Bauunternehmen) auch mit gewerblichem Grundstückshandel (z.B. als Bauträger), seien allerdings Veräußerungen aus dem Bereich des gewerblichen Grundstückshandels beim Gesellschafter einzubeziehen, soweit der gewerbliche Grundstückshandel einen eigenen, wesentlichen Geschäftszweck darstelle." (…zitiert aus BFH-Beschluss vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, Rn. 20), was letztlich vom Großen Senat in seinem Beschluss vom 03.07.1995 (auch mit Bezug auf die Gewerbesteuer) als maßgeblich bestätigt worden ist (…BFH-Beschluss vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, Rn. 65, s. auch Rn. 57;… vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 28.11.2002 III R 1/01, BFHE 201, 133, BStBl II 2003, 250, Rn. 54; vom 15.01.2020 X R 18/18, X R 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538, Rn. 41).

    Rn. 72 iii) Dementsprechend hat der BFH bisher, soweit die Zurechnung eines "Ausschnitts der Gesamtaktivität" auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft zum Gesellschafter (…vgl. zur Formulierung BFH-Beschluss vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, Rn. 62) - hier die Aktivitäten der jeweiligen Zielfonds im Verhältnis zur Klägerin als deren Gesellschafterin - thematisiert worden ist, nicht auf Wertgrenzen, sondern allenfalls auf Beteiligungen von mehr als 50% (…vgl. dazu etwa BFH-Urteile vom 10.12.1998 III R 62/97, BFH/NV 1999, 1067, Rn. 38, 43: mindestens 50%ige Beteiligung;… vom 28.11.2002 III R 1/01, BFHE 201, 133, BStBl II 2003, 250, Rn. 54, 62, 66: 50%ige Kommanditbeteiligung;… vom 28.10.2015 X R 21/13, BFH/NV 2016, 405, Rn.14 f., 36: Mitunternehmerbeteiligung zu 99, 75% und beherrschende Stellung in einer GbR; vom 15.01.2020 X R 18/18, X R 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538, Rn. 41: Kommanditbeteiligung zu 100% und zu 50%) oder anderweitige, einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum Ausdruck bringende Einwirkungsmöglichkeiten abgestellt.

  • FG Hamburg, 16.01.2023 - 5 K 89/22

    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt und Fassadensanierung - Zur …

    Dies gilt selbst dann, wenn er den Grundbesitz ursprünglich in der Absicht erworben hatte, ihn im Wege der Vermietung oder Verpachtung zu nutzen (BFH, Urteil vom 15. Januar 2020, X R 18/18, 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538).

    Insbesondere wurden keine Baumaßnahmen ergriffen, die derart umfassend wären, dass hierdurch das bereits bestehende Wirtschaftsgut "Gebäude" erweitert oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehend wesentlich verbessert oder gar ein neues Wirtschaftsgut "Gebäude" bzw. ein "Objekt anderer Marktgängigkeit" hergestellt worden wäre (vgl. dazu BFH, Urteil vom 15. Januar 2020, X R 18/18, 19/18, BFHE 268, 153, BStBl II 2020, 538).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten …

    In diesem Fall lassen die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung oder Bebauung des Grundstücks auf die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (vgl. BFH- Urteil vom 15.1.2020 X R 18/18, X R 19/18, BStBl II 2020, 538, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8162/21

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags durch Tätigkeit im Bereich der Verwaltung …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. BFH, Urteil vom 15. Januar 2020, X R 19/18, BStBl. II 2020, 538).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.01.2020 - X R 19/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21607
BFH, 15.01.2020 - X R 19/18 (https://dejure.org/2020,21607)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2020 - X R 19/18 (https://dejure.org/2020,21607)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - X R 19/18 (https://dejure.org/2020,21607)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel auch bei einem langjährig gehörenden Grundstück

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel wegen Baumaßnahmen vor Veräußerung? - Abgrenzung bei der Errichtung eines Erweiterungsbaus

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 1, UmwStG § 24
    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerungsgewinn, Einbringung, Grundstück, Entgelt, Stille Reserven

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 2 ; EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 ; UmwStG § 24

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten …

    In diesem Fall lassen die äußeren Umstände den Schluss darauf zu, dass es dem Steuerpflichtigen bereits bei Anschaffung oder Bebauung des Grundstücks auf die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (vgl. BFH- Urteil vom 15.1.2020 X R 18/18, X R 19/18, BStBl II 2020, 538, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8162/21

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags durch Tätigkeit im Bereich der Verwaltung …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. BFH, Urteil vom 15. Januar 2020, X R 19/18, BStBl. II 2020, 538).
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