Rechtsprechung
| BFH, 09.07.1998 - X R 25/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 108; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 124 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Anerkennung von Verlusten - Nichtselbständige Tätigkeit - Bankangestellte - Büroservice - Gewinnerzielungsabsicht - Gewerblichen Einkünfte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.09.1997 - X R 6/97
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X R 25/98
Die Klägerin hat substantiiert und in sich schlüssig (…zum Begründungserfordernis näher: Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 116 Rz. 3, § 119 Rz. 2, § 120 Rz. 38; Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. September 1997 X R 6/97, BFH/NV 1998, 467) keinen der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgezählten Revisionsgründe dargetan.Soweit die Klägerin Unzulänglichkeiten im Tatbestand des angefochtenen Urteils (§ 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO) geltend macht, kann sie damit in diesem Verfahren nicht gehört werden, weil eine solche Rüge im Kern entweder einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (…Gräber, a.a.O., § 96 Rz. 8, § 105 Rz. 21, § 115 Rz. 26) oder einen nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 108 FGO beachtlichen Einwand zum Inhalt hat (s. dazu erkennender Senat in BFH/NV 1998, 467;… Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 23, jeweils m.w.N.).
Ausreichend begründet wäre die Revision nur, wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin, seine Richtigkeit unterstellt, ergäbe, daß im angefochtenen Urteil eine rechtliche Begründung überhaupt oder doch in wesentlichen Teilen fehlt und insoweit ein grober Verfahrensverstoß vorliegt (vgl. erkennender Senat in BFH/NV 1998, 467, und BFH-Beschlüsse vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, …sowie vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, …und vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95, BFH/NV 1998, 725, jeweils m.w.N.).
- BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95
Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im …
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X R 25/98
Ausreichend begründet wäre die Revision nur, wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin, seine Richtigkeit unterstellt, ergäbe, daß im angefochtenen Urteil eine rechtliche Begründung überhaupt oder doch in wesentlichen Teilen fehlt und insoweit ein grober Verfahrensverstoß vorliegt (…vgl. erkennender Senat in BFH/NV 1998, 467, und BFH-Beschlüsse vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, sowie vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, …und vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95, BFH/NV 1998, 725, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Zulassung der Revision wegen Fehlens von Gründen in der Entscheidung
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X R 25/98
Ausreichend begründet wäre die Revision nur, wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin, seine Richtigkeit unterstellt, ergäbe, daß im angefochtenen Urteil eine rechtliche Begründung überhaupt oder doch in wesentlichen Teilen fehlt und insoweit ein grober Verfahrensverstoß vorliegt (…vgl. erkennender Senat in BFH/NV 1998, 467, und BFH-Beschlüsse vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, …sowie vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, und vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95, BFH/NV 1998, 725, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.04.1997 - IV R 13/96
Schlüssigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X R 25/98
Der einzige Einwand der Revisionsbegründung, der auf § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO bezogen werden kann (fehlende Erörterung der Problematik von Anlaufverlusten), läßt die erforderlichen Ausführungen dazu vermissen, daß es hierauf aus der Sicht des FG ankam (s. dazu näher: BFH-Beschluß vom 22. April 1997 IV R 13/96, BFH/NV 1997, 786). - BFH, 04.03.1997 - X R 123/96
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X R 25/98
Ausreichend begründet wäre die Revision nur, wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin, seine Richtigkeit unterstellt, ergäbe, daß im angefochtenen Urteil eine rechtliche Begründung überhaupt oder doch in wesentlichen Teilen fehlt und insoweit ein grober Verfahrensverstoß vorliegt (vgl. erkennender Senat in BFH/NV 1998, 467, und BFH-Beschlüsse vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, …sowie vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, …und vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95, BFH/NV 1998, 725, jeweils m.w.N.).
- BFH, 29.08.2001 - X B 36/01
Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Tatsachenfeststellung - Begründungspflicht …
Auf diesen Verfahrensmängeln kann das angefochtene Urteil auch beruhen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO n.F.; s. auch BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1998 X R 25/98, BFH/NV 1999, 66, …und vom 14. Oktober 1999 V B 56/99, BFH/NV 2000, 459), denn es ist nicht auszuschließen, dass es bei vollständiger Erfassung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und dessen rechtlicher Würdigung in allen maßgeblichen Punkten anders ausgefallen wäre.
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