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Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.11.2007

Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2009 - X R 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14588
BFH, 25.11.2009 - X R 28/05 (https://dejure.org/2009,14588)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2009 - X R 28/05 (https://dejure.org/2009,14588)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2009 - X R 28/05 (https://dejure.org/2009,14588)
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  • openjur.de

    Regelung des § 4 Abs. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999; Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Passivierung von Prozesskosten; Korrektur von fehlerhaften Bilanzansätzen; teilfertiges Gebäude als Umlaufvermögen eines Grundstückshandelsbetriebs; Teilwert von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; keine Passivierung von künftigen Prozesskosten für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren; Korrektur von fehlerhaften Bilanzansätzen; teilfertiges Gebäude eines bilanzierenden gewerblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4 a, HGB § 249 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1
    Bilanzberichtigung; Garantie; Prozesskosten; Rückstellung; Verfassung; Vertragsstrafe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (27)

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    b) X hat als bilanzierender gewerblicher Grundstückshändler das teilfertige Gebäude zutreffend als unfertiges Erzeugnis dem Umlaufvermögen des Grundstückshandelsbetriebs zugeordnet (vgl. grundlegend zum Ansatz teilfertiger Bauten im Umlaufvermögen das BFH-Urteil vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    Der BFH hat im Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 entschieden, das Verbot der Bildung von Verlustrückstellungen lassen den Grundsatz des "Vorrangs der Teilwertabschreibung" für teilfertige Gebäude des Umlaufvermögens unberührt.

    X musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    Im Streitjahr war nicht fraglich, ob die vorrangige Teilwertabschreibung nach Einführung des Verbots der Verlustrückstellung dem Grunde nach unzulässig geworden war, sondern nur, ob bei Ermittlung des Teilwerts nach der sog. retrograden Methode der aus dem Gesamtgeschäft zu erwartende Verlust oder nur ein anteiliger --nach dem Stand der Fertigstellung zu berechnender Verlust-- zu berücksichtigen war (vgl. näher BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VIII B 79/03, BFHE 206, 129, BStBl II 2005, 21; BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BMF-Schreiben in FR 2001, 1188).

    Nach der sog. retrograden Methode zur Ermittlung des Teilwerts, die im Rahmen eines schwebenden Absatzgeschäfts anzuwenden ist, ist von einem gesunkenen Teilwert auszugehen, wenn am Bilanzstichtag der vereinbarte Werklohn niedriger als die Summe der nach dem Bilanzstichtag bis zur Fertigstellung noch anfallenden Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmerlohns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, n.v.).

    b) Berücksichtigungsfähig bei der Teilwertermittlung ist der gesamte drohende Verlust aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag, begrenzt auf die Höhe der aktivierten Herstellungskosten (BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    In die Teilwertermittlung sind nach den Vorgaben in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 somit die weiteren zu erwartenden Kosten der Bauausführung auf Vollkostenbasis einzubeziehen.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen …

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    aa) Rückstellungen für dem Grund und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten dürfen steuerrechtlich u.a. nur unter der Voraussetzung gebildet werden, dass der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss (§ 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB--, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; grundlegend BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, mit umfangreichen Nachweisen; vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749).

    aaa) Für eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" verlangt die Rechtsprechung bei privatrechtlichen Schadensersatzansprüchen entweder die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen oder zumindest dessen unmittelbar bevorstehende Kenntniserlangung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749).

    aaa) Ob die ernsthafte Gefahr einer Inanspruchnahme gegeben ist, muss einzelfallbezogen im Wege einer Prognose anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 28.11.1974 - V R 36/74

    Halbfertige Bauten - Entlastungsfähigkeit - Vorratsvermögen - Bauunternehmer - …

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    bb) Die Rechtsprechung des BFH geht bei einem schwebenden Geschäft seit dem Urteil vom 28. November 1974 V R 36/74 (BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398) von einem Vorrang der Teilwertabschreibung auf ein teilfertiges Erzeugnis vor der Bildung einer Verlustrückstellung aus (…sog. Vorrang der verlustfreien Bewertung, vgl. z.B. Herzig in Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 2000/2001, S. 281 ff.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 27. April 2001, Finanz-Rundschau --FR-- 2001, 1188).

    X musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

  • BFH, 17.05.1974 - III R 50/73

    Werkvertrag - Halbfertige Arbeiten - Teilwert - Reproduktionswert - Erkenntnisse …

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    X musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    a) Bei halbfertigen Bauten, die im Rahmen eines Absatzgeschäfts errichtet werden, entspricht der Teilwert grundsätzlich den Wiederherstellungskosten (den Reproduktionskosten, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508).

  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Auf Grundlage des BFH-Urteils vom 6. Dezember 1995 I R 14/95 (BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406, m.w.N.) hat das FG zutreffend entschieden, dass künftige Prozesskosten des X im Streitfall für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren dem Grunde nach nicht passiviert werden können.
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der …

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Die für den Schuldner erkennbaren Vorstellungen des Anspruchsberechtigten können nach der Rechtsprechung bedeutsam sein und in die Wahrscheinlichkeitsprognose einfließen (Senatsurteil vom 3. Juli 1991 X R 163, 164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der …

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    a) Das FG hat fehlerhafte Bilanzansätze in den Grenzen des Klageantrags zu korrigieren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 14. März 2006 I R 83/05, BFHE 212, 530, BStBl II 2006, 799; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818;… Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 65 f.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 980; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 390, 399).
  • BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98

    Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    a) Das FG hat fehlerhafte Bilanzansätze in den Grenzen des Klageantrags zu korrigieren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 14. März 2006 I R 83/05, BFHE 212, 530, BStBl II 2006, 799; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818;… Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 65 f.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 980; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 390, 399).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 83/05

    Übergang von degressiver AfA zu Sonderabschreibung - Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    a) Das FG hat fehlerhafte Bilanzansätze in den Grenzen des Klageantrags zu korrigieren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 14. März 2006 I R 83/05, BFHE 212, 530, BStBl II 2006, 799; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818;… Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 65 f.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 980; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 390, 399).
  • BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03

    Verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Im Streitjahr war nicht fraglich, ob die vorrangige Teilwertabschreibung nach Einführung des Verbots der Verlustrückstellung dem Grunde nach unzulässig geworden war, sondern nur, ob bei Ermittlung des Teilwerts nach der sog. retrograden Methode der aus dem Gesamtgeschäft zu erwartende Verlust oder nur ein anteiliger --nach dem Stand der Fertigstellung zu berechnender Verlust-- zu berücksichtigen war (vgl. näher BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VIII B 79/03, BFHE 206, 129, BStBl II 2005, 21; BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BMF-Schreiben in FR 2001, 1188).
  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit …

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 78/00

    Rechte des Bestellers auf Mängelbeseitigung vor Abnahme des Werks

  • BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93

    Zum Verfahrensmangel unzureichender Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener …

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03

    Teilwertabschreibung

  • BFH, 22.09.2008 - I B 220/07

    Bewertung teilfertiger Bauten auf fremdem Grund - Ablehnung eines Antrags auf …

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die …

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der …

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem …

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer; …

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99

    Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher …

  • BFH, 30.04.1998 - III R 40/95

    Voraussetzungen für die Bildung von Garantierückstellungen

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der …

  • BFH, 12.05.2009 - VIII B 27/09

    Keine Beiladung des Insolvenzschuldners im Finanzrechtsstreit des …

  • BFH, 02.07.2009 - X S 4/08

    PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei …

  • FG Berlin, 27.10.2004 - 6 K 6434/02

    Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung

  • BFH, 02.07.2009 - X S 4/08

    PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei …

    Im geänderten Gewerbesteuerbescheid, der dem Parallelverfahren X R 28/05 zugrunde liegt, wurde die Gewerbesteuer entsprechend veranlagt, was zu einem Nachzahlungsbetrag in Höhe von 22 837 EUR für Gewerbesteuer und Zinsen führte.

    Hätten Revision und Klage in den Verfahren X R 27/05 und X R 28/05 Erfolg, wären die Einkommensteuer des Streitjahres und die Gewerbesteuer des Erhebungszeitraums mit 0 EUR festzusetzen, sodass der Insolvenzmasse ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) für die ohne Rechtsgrund auf die festgesetzte Steuer geleisteten Beträge zustünde.

    Im Streitfall hat es --unter Einbeziehung des anhängigen Parallelverfahrens X R 28/05-- gegen die bestrittenen Einkommensteuer-, Gewerbesteuer-, Zuschlagsteuer- und Zinsforderungen aufgerechnet.

    Nach Aktenlage sind die bei erfolgreichem Prozessverlauf entstehenden Erstattungsansprüche der Masse gegen das FA für das Streitjahr in Höhe von rund 51 002 EUR für das Verfahren X R 27/05 und in Höhe von rund 22 837 EUR im Parallelverfahren X R 28/05 nach Aktenlage die einzigen erkennbaren realisierbaren Vermögensgegenstände.

    Stellt man auf die absoluten Beträge ab, steht den Gerichtskosten der Revisionsinstanz in Höhe von 4 270 EUR für die Verfahren X R 27/05 und X R 28/05 bei erfolgreichem Prozessverlauf für die A ein realisierbarer Betrag in Höhe von rund 57 500 EUR gegenüber.

  • OLG Schleswig, 21.10.2026 - 9 U 100/25
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können künftige Prozesskosten für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren daher grundsätzlich nicht zurückgestellt werden, weil die Pflicht zur Kostentragung noch nicht rechtlich entstanden und auch ihr (künftiges) Entstehen nicht im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht ist (BFH…, Urteil vom 6. Dezember 1995 - I R 14/95, juris Rn. 21; BFH, Urteil vom 25. November 2009 - X R 28/05, juris Rn. 55; BFH…, Beschluss vom 11. November 2015 - I B 3/15, juris Rn. 3;… ebenso Nägel in Heymann, HGB, 3. Aufl. 2019, § 249 Rn. 27;… Hennrichs in BeckOGK HGB, Stand 1.6.2026, § 249 Rn. 132;… Schubert in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 15. Aufl. 2026, § 249 HGB Rn. 130 ["Prozesskosten"];… Böcking/Gros/Wirth in Ebenroth/Boujong, HGB, 5. Aufl. 2024, § 249 Rn. 52 ["Prozesskosten"]).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für …

    Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht nicht für die Rückstellungsbildung aus (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2013 I B 60/12, juris; BFH-Urteile vom 25.11.2009 X R 28/05, juris; vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 996).

    Unabdingbares und damit wesentliches Tatbestandsmerkmal für das Entstehen von Prozesskostenverpflichtungen für eine spätere Instanz ist die Einlegung des Rechtsmittels, sei es durch den Steuerpflichtigen oder den Prozessgegner (BFH-Urteile vom 25.11.2009 X R 28/05, juris; vom 06.12.1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406).

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14

    Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin …

    Rückstellungen für dem Grund und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten dürfen zwar steuerrechtlich nur gebildet werden, wenn der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, siehe nur BFH, Urteil vom 25. November 2008 - X R 28/05 - Rdnr. 43).

    Ob die ernsthafte Gefahr einer Inanspruchnahme gegeben ist, muss einzelfallbezogen im Wege einer Prognose anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (BFH, Urteil vom 25. November 2008 - X R 28/05 - Rdnr. 47).

  • FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11

    Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12 …

    Der Schuldner muss mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (§ 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs -HGB-, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; grundlegend BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.; vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749; vom 25. November 2009 X R 28/05 juris).

    Rn. 39 Zutreffend weist das Finanzamt darauf hin, dass künftige Prozesskosten für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren dem Grunde nach nicht passiviert werden dürfen (BFH-Urteil vom 25. November 2009 X R 28/05, juris, m.w.N.).

  • FG Köln, 17.03.2011 - 13 K 52/11

    Fehlt die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme im Zusammenhang mit …

    Dies wäre aber Voraussetzung für die Bilanzierung einer entsprechenden Rückstellung gewesen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371; BFH-Urteil vom 25. November 2009 X R 28/05, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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