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Rechtsprechung
   BFH, 17.07.2013 - X R 28/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40140
BFH, 17.07.2013 - X R 28/13 (https://dejure.org/2013,40140)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2013 - X R 28/13 (https://dejure.org/2013,40140)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - X R 28/13 (https://dejure.org/2013,40140)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung - Eigene Feststellungen des BFH zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen

  • openjur.de

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten; Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung; Eigene Feststellungen des BFH zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 44 Abs 1, FGO § 55 Abs 1 S 2, FGO § 55 Abs 2, EStG § 26b, EStG § 26b, AO § 155 Abs 3 S 1, AO § 366
    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung - Eigene Feststellungen des BFH zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung - Eigene Feststellungen des BFH zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 FGO, § 55 Abs 1 S 2 FGO, § 55 Abs 2 FGO, § 26b EStG 2002, § 26b EStG 1997
    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten - Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung - Eigene Feststellungen des BFH zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 160
    Adressat der Einspruchsentscheidung bei Einlegung des Einspruchs durch einen von beiden zusammen veranlagten Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung bei Ehegatten; Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehefrau hat Anspruch auf isolierte Aufhebung der von ihr nicht veranlassten Einspruchsentscheidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.12.2012 - III R 59/12

    Rechtsbehelfseinlegung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 28/13
    Rn. 10 Da das Revisionsgericht das Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen hat, kann es dazu eigene Feststellungen treffen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2012 III R 59/12, BFH/NV 2013, 709, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 44/01

    Urteilsberichtigung - Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 28/13
    Rn. 7 Mit Bekanntgabe eines --die richtige Rechtsmittelbelehrung beinhaltenden-- Berichtigungsbeschlusses beginnt eine neue Rechtsmittelfrist (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 44/01, BFH/NV 2005, 188), hier als neue Revisionsfrist.
  • BFH, 20.06.2012 - X R 17/12

    Wirksame Rechtsbehelfseinlegung bei zur Einkommensteuer zusammen veranlagten …

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 28/13
    Soll der von nur einem der Ehegatten eingelegte Rechtsbehelf auch für den anderen gelten, muss im Einspruchsschreiben unmissverständlich zum Ausdruck kommen, dass der Einspruch auch für den anderen --mit ihm zusammen veranlagten-- Ehegatten wirken soll (so Senatsurteil vom 20. Juni 2012 X R 17/12, BFH/NV 2012, 1939, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X R 27/12

    Verfahren bei fehlendem Einspruch des anderen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 28/13
    Die Klägerin hat somit einen Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung (vgl. Senatsurteil vom 22. August 2012 X R 27/12, BFH/NV 2013, 560, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92

    Aufwendungen für geplante Grundstücksveräußerung auch bei weiterer Vermietung …

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 28/13
    Nennt eine Entscheidung --wie im Streitfall-- nicht das richtige Rechtsmittel, ist sie fehlerhaft, da in diesem Fall die verfahrensrechtliche Lage nicht zutreffend wiedergegeben wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386, BStBl II 1996, 198).
  • FG Niedersachsen, 01.09.2010 - 4 K 11163/07

    Voraussetzung für den steuerrechtlichen Begriff der Bewirtung ist in persönlicher …

    Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 28/13
    Das Finanzgericht gab der Klage des Ehemanns und der Klägerin durch Urteil vom 1. September 2010 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1314) statt und änderte die im Klageverfahren auch gegenüber der Klägerin ergangenen Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre entsprechend dem Antrag der Klägerin und des Ehemanns ab.
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

    Nach der Rechtsprechung des BFH enthält dieser Antrag jedoch sinngemäß zugleich den zulässigen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, soweit sie gegen die Klägerin ergangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823, unter B.I.4.; vom 13. November 2008 V R 24/06, juris, Rz 11, und vom 17. Juli 2013 X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8).
  • BFH, 16.12.2020 - VIII B 141/19

    Berechtigtes Interesse als Sachurteilsvoraussetzung der isolierten …

    Durch die isolierte Anfechtungsklage und Aufhebung einer Einspruchsentscheidung kann der Rechtsschein beseitigt werden, der durch eine Zurückweisung des Rechtsbehelfs als unbegründet gegenüber demjenigen erzeugt wird, der keinen Einspruch erhoben hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 01.10.2014 - I R 18/13, BFHE 247, 388, BStBl II 2015, 474, Rz 12; zu zusammenveranlagten Ehegatten vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17.07.2013 - X R 28/13, BFH/NV 2014, 351, Rz 8; zur Entscheidung über einen Einspruch, obwohl die Änderung eines Bescheids gemäß § 164 Abs. 2 AO beantragt war, BFH-Urteil vom 13.11.2008 - V R 24/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 817, unter II.1.a).
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