Rechtsprechung
| BFH, 06.04.2016 - X R 29/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92b Abs 1, HGB § 255 Abs 1, HGB § 255 Abs 2, EStG VZ 2010
Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz - rechtsinformationen.bund.de
Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 92b Abs 1 EStG 2009, § 255 Abs 1 HGB, § 255 Abs 2 HGB, EStG VZ 2010
Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Abwassernetz - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 92a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 10a EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 92b Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG, § 255 Abs. 1, Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB), § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zur Bestreitung der Kosten des Anschlusses eines bereits mehr als zehn Jahre zuvor erworbenen bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserversorgung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 92a Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1 und 2
Kein Eigenheimbetrag für Kosten durch nachträglichen Anschluss eines bebauten Grundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zur Bestreitung der Kosten des Anschlusses eines bereits mehr als zehn Jahre zuvor erworbenen bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserversorgung
- rechtsportal.de
EStG § 92a Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zur Bestreitung der Kosten des Anschlusses eines bereits mehr als zehn Jahre zuvor erworbenen bebauten Wohngrundstücks an die zentrale Abwasserversorgung - datenbank.nwb.de
Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Wohngrundstücks mit einer Abwassergrube an das öffentliche Abwassernetz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anschluss an zentrale Abwasserversorgung ist Erhaltungsaufwand!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hausanschluss an die Abwasserkanalisation - und der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
- Begünstigte Verträge
- Private Altersvorsorge
- Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14062/11
- BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BFH, 11.12.2003 - IV R 40/02
Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Beiträge für die Zweit-Erschließung eines Grundstücks --etwa durch die erstmalige Herstellung einer weiteren Erschließungsanlage-- sind nach der Rechtsprechung des BFH als nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu aktivieren, wenn sich der Wert des Grundstücks aufgrund einer Erweiterung der Nutzbarkeit erhöht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 IV R 40/02, BFHE 204, 219, BStBl II 2004, 282, zum erstmaligen Anschluss einer zuvor nicht an die bestehende Entsorgungsmöglichkeit angebundene Restfläche an die Kanalisation).Die Ersetzung einer funktionsfähigen Abwassergrube durch den Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal führt nicht zu einer solch wesentlichen Verbesserung der Nutzbarkeit von Grund und Boden, als dass nachträgliche Anschaffungskosten anfielen (BFH-Urteil in BFHE 204, 219, BStBl II 2004, 282, unter 1.a, m.w.N.).
- BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77
Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Nicht entscheidend ist, ob diese Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620). - BFH, 20.04.2011 - I R 2/10
Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine …
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Dazu gehörten gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (vgl. nur BFH-Urteil vom 20. April 2011 I R 2/10, BFHE 233, 251, BStBl II 2011, 761, unter II.1.b, m.w.N.).
- BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09
Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der …
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Rn. 13 a) Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem FG geltenden Fassung --EStG-- (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26, m.w.N.) kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a EStG oder dem XI. Abschnitt des EStG geförderte Kapital in vollem Umfang oder --wie hier-- teilweise entnehmen. - BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10
Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund …
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Gleiches gilt, wenn das Grundstück durch die weitere Erschließungsanlage eine erweiterte Nutzbarkeit des Grund und Bodens und damit ein höheres Nutzungspotential erfährt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, zur zusätzlichen Einrichtung einer weiteren Zufahrts- und Zugangsmöglichkeit). - BFH, 03.08.2005 - I R 36/04
Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Etwas anderes gilt nur, wenn das Grundstück durch die Maßnahme in seiner Substanz oder seinem Wesen verändert wird (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.5.a, m.w.N.). - BFH, 23.02.1999 - IX R 61/96
Erschließungskosten als WK; Ersetzung einer Sickergrube durch Anschluss an …
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Nicht entscheidend ist, ob die Maßnahme aus anderen Gründen zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hat (BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 61/96, BFH/NV 1999, 1079, unter 1.a, m.w.N.). - BFH, 15.02.1989 - X R 6/86
Bewertung von Anschlussgebühren als sofort abzugsfähigen Aufwnand …
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Rn. 18 dd) Als nachträgliche Anschaffungskosten des --hier mit der Wohnung verbundenen-- Grund und Bodens sind auch grundstücksbezogene Beiträge zur Errichtung erstmaliger Erschließungsanlagen anzusehen (vgl. zum erstmaligen Anschluss an die Kanalisation nur Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 6/86, BFH/NV 1989, 494). - FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14062/11
Altersvorsorgezulage
Auszug aus BFH, 06.04.2016 - X R 29/14
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 10 K 14062/11 aufgehoben.
- BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden …
Eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsaktes kann nur ausgesprochen werden, wenn zum Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz ergeht, ein Anspruch auf die erstrebte Verpflichtung der Behörde besteht (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26 f., m.w.N.;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 101 Rz 2;… vgl. im Besonderen zu § 92a EStG auch die Senatsurteile vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 15, sowie vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 13, jeweils m.w.N.).Rn. 27 (1) Soweit das Gesetz in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an die "Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung" anknüpft, gelten allgemeine einkommensteuerrechtliche Grundsätze (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2016, 1541, Rz 16, m.w.N.).
Rn. 33 (3) Der Senat setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung in BFH/NV 2016, 1541.
Der Senat hielt dies deshalb für sachgerecht, da --wiederum nach allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen beurteilt-- nicht entscheidend sei, ob die Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (Urteil in BFH/NV 2016, 1541, Rz 17, m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 K 10145/14
Altersvorsorgezulage
Sofern die Beklagte der Meinung sei, dass für den Begriff der Herstellung einer Wohnung in § 92 a Abs. 1 Nr. 1 EStG eine von den allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätzen abweichende Sonderauslegung gelten müsse, sei dem nicht zu folgen, wie sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. April 2016 (X R 29/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 1541) ergebe.Rn. 16 Diese Rechtsauffassung der Beklagten werde auch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs zu dem Verfahren X R 29/14 bestätigt.
Rn. 22 Da es bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht bestehende Sach- und Rechtslage und damit auch auf die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung des EStG ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541 m.w.N.), ist § 92 a EStG vorliegend in der aktuellen - ab 2014 geltenden - Fassung maßgeblich.
Rn. 24 Die Definition des Tatbestands "Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung" in § 92 a EStG ist nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen, für die § 255 Abs. 1 und Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) von Bedeutung sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541).
- BFH, 16.02.2022 - X R 20/20
Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Für die letztgenannten hat der Senat bereits entschieden, dass insoweit auch im Recht der --im EStG geregelten-- Altersvorsorgezulage auf den einkommensteuerrechtlichen Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzustellen ist (vgl. zum Anschaffungskostenbegriff Senatsurteil vom 06.04.2016 - X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 14, m.w.N.;… zum Herstellungskostenbegriff Senatsurteil vom 20.03.2019 - X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, Rz 28, m.w.N.).
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