Rechtsprechung
| BFH, 28.11.2023 - X R 3/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesfinanzhof
AO § 145 Abs 2, AO § 158, AO § 162 Abs 1 S 1, AO § 162 Abs 1 S 2, AO § 162 Abs 2 S 2, EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- rechtsinformationen.bund.de
Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 145 Abs 2 AO, § 158 AO, § 162 Abs 1 S 1 AO, § 162 Abs 1 S 2 AO, § 162 Abs 2 S 2 AO
Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung - IWW
- Betriebs-Berater
Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Kurzfassungen/Presse (8)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Manipulierbare Kasse verwendet - Kommt Gastronom um Erlösschätzung herum?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schätzung durch Finanzamt und Finanzgericht - und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Vollschätzung bei vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen nur bei gravierenden Mängeln
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vollschätzung in der Gastronomie
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt: Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BFH zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen - Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung nur bei gravierend festgestellter Mängel zulässig
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
- BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Papierfundstellen
- BB 2024, 853 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18
Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Rn. 35 Formelle Mängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 43, m.w.N.).Das Tatsachengericht hat darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 48, m.w.N.).
Rn. 103 d) Sollte das FG nochmals eine Schätzung durchschnittlicher Tageserlöse des Streitzeitraums 2011 bis 2014 anhand der im Herbst 2017 erzielten Betriebsergebnisse vornehmen wollen, wird darauf hingewiesen, dass dies einen sorgfältigen Vergleich der Verhältnisse der beiden Zeiträume erfordert (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 51 ff.).
- BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Änderungen von Einstellungen der Kasse sind vom Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Vornahme der Änderungen durch Anfertigung entsprechender Protokolle über die vorgenommenen Einstellungen zu dokumentieren (Präzisierung des Senatsurteils vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 26 ff.).Rn. 45 (b) Auch bei der Vornahme von Schätzungen ist der --das gesamte öffentliche Recht durchziehende-- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. ausführlich Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 60).
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Das FG hat seinen --hier im Vergleich zur Schätzung des FA erheblich reduzierten-- Ansatz durch Abwägung der einander gegenüberstehenden Gesichtspunkte ausführlich begründet und damit die Anforderungen erfüllt, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an die Begründung griffweiser Schätzungen stellt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 50 ff.).
- BFH, 16.12.2014 - X R 42/13
Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer …
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, bei dem tatsächlich bestimmte Einzeldaten anfallen, sich nicht darauf berufen kann, dass die Einzelaufzeichnung in seinem Fall unzumutbar sei (vgl. Senatsurteil vom 16.12.2014 - X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 23). - BFH, 14.12.2022 - X R 19/21
Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Rn. 101 b) Für den Fall, dass das FG im zweiten Rechtsgang eine Plausibilisierung seines Schätzungsergebnisses anhand der Richtsätze (unter Beachtung der in dem Senatsbeschluss vom 14.12.2022 - X R 19/21, BFHE 278, 428 angestellten Erwägungen) vornehmen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Tatbestand seiner Entscheidung die Außenprüfung einen unzutreffenden mittleren Richtsatz für die Streitjahre (275 %) angegeben hat. - BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16
Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Sie kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des beim FG geschäftsplanmäßig zur Entscheidung berufenen Senats bestehen (zum Ganzen BFH-Urteil vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38, m.w.N.). - BFH, 16.03.2022 - I R 10/18
Zufluss von Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
In diesen Fällen sind als Betriebseinahmen die wirtschaftlich endgültig vereinnahmten Geldzugänge anzusetzen; maßgeblich ist insoweit, ob der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die jeweiligen Geldbeträge endgültig erlangt hat (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 16.03.2022 - I R 10/18, BFH/NV 2023, 24, Rz 11, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Rn. 46 Der Senat hat bereits entschieden, dass auch in Fällen, in denen feststeht, dass es systembedingt keine Vollständigkeitsgewähr in Bezug auf die Einnahmenerfassung geben kann, nicht stets eine Befugnis zur Vollschätzung besteht (Senatsbeschluss vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 86 ff., betreffend Kombination aus der zulässigen Verwendung einer offenen Ladenkasse und den geringeren gesetzlichen Anforderungen an die Aufzeichnungen bei der --dort ebenfalls zulässigen-- Wahl der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung). - BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines …
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Rn. 52 (5) Darüber hinaus begründet selbst die Verwendung einer objektiv manipulierbaren Kasse unter engen Voraussetzungen gar keine Schätzungsbefugnis (…vgl. zu dieser Möglichkeit bei Registrierkassen einfacher Bauart bereits Senatsbeschlüsse vom 11.01.2017 - X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rz 37 und vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 35). - BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; …
Auszug aus BFH, 28.11.2023 - X R 3/22
Rn. 52 (5) Darüber hinaus begründet selbst die Verwendung einer objektiv manipulierbaren Kasse unter engen Voraussetzungen gar keine Schätzungsbefugnis (vgl. zu dieser Möglichkeit bei Registrierkassen einfacher Bauart bereits Senatsbeschlüsse vom 11.01.2017 - X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rz 37 …und vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 35). - BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07
Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen
- FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen …
- FG Hessen, 13.11.2025 - 11 V 799/25 Soweit sich der Antragsteller im Übrigen auf Vertrauensschutz berufen hat, betrifft dies den (bloßen) Einsatz objektiv manipulierbarer Kassen, nicht aber die fehlende Vorlage von konkreten Programmierprotokollen (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BStBl. II 2024, 329).
Die lückenlose Abfolge öffnungstäglicher durchnummerierter Z-Bons stellt eine wesentliche Anforderung an den Inhalt der für die Besteuerung zu fordernden Aufzeichnungen dar, damit diese nach § 145 Abs. 2 AO ihren Zweck erfüllen können (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BStBl. II 2024, 329 Rn. 41).
Im Hinblick auf die vom Antragsgegner des Weiteren gerügte fehlende Auflistung von Bar- oder Kartenzahlungen in den Z-Bons ist darauf hinzuweisen, dass der BFH hierin - wenn überhaupt - einen formellen Mangel von unwesentlichem Gewicht gesehen hat, wenn die Kartenzahlungen - wofür im vorliegenden Fall Einiges spricht - aufgrund der vorhandenen Kartenabrechnungen und Kontoauszüge jederzeit auch nachträglich überprüfbar sind und sich keine konkreten Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Aufteilung der Zahlungswege ergeben (BFH-Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BStBl. II 2024, 329 Rn. 61).
bb) Ob die im vorliegenden Verfahren anzunehmenden formellen Mängel der Buchführung bzw. Aufzeichnungen des Antragstellers zu der vom Antragsgegner vorgenommenen griffweisen Vollschätzung berechtigen oder nur zu einer griffweisen Teilschätzung in Form eines Sicherheitszuschlags (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BStBl. II 2024, 329 Rn. 91), kann hier dahinstehen.
In Anbetracht dessen hält der Senat - auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BStBl. II 2024, 329 Rn. 45) - einen Aufschlag auf die vom Antragsteller in den Streitjahren erklärten Umsatzerlöse i.H.v. jeweils 5 % für erforderlich, aber auch ausreichend.
- BFH, 18.06.2025 - X R 19/21
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Rn. 56 Das FA und das FG haben darzulegen, wie sie ihre Überzeugung gewonnen haben und dass die Überzeugungsbildung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise zustande gekommen ist (…BFH-Urteil vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 48, m.w.N.; Senatsurteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BFHE 283, 66, BStBl II 2024, 329, Rz 56). - BFH, 29.07.2025 - X R 23/21
Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen; Auswahl …
Rn. 51 Das FA und das FG haben darzulegen, wie sie ihre Überzeugung gewonnen haben und dass die Überzeugungsbildung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise zustande gekommen ist (…BFH-Urteil vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 48, m.w.N.; Senatsurteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BFHE 283, 66, BStBl II 2024, 329, Rz 56).
- FG Schleswig-Holstein, 08.05.2024 - 1 V 123/23
Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinn bei einem Buffet-Restaurant mit …
Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (…vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2021 IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305; BFH-Urteil vom 28. November 2023 X R 3/22, NWB 2024, 1150, juris).Rn. 67 Auch die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, da in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2023 X R 3/22, NWB 2024, 1150, DStR 2024, 860).
Der in der Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Registrierkasse einfacher Bauart liegende formelle Mangel begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2023 X R 3/22, NWB 2024, 1150, DStR 2024, 860).
- BFH, 04.02.2026 - IV R 5/24
Zur Betriebsvermögenseigenschaft von "verlustgeneigten" Wirtschaftsgütern und zum …
Rn. 70 III. Da die Revision insgesamt zur Urteilsaufhebung und zur Zurückverweisung an das FG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung beziehungsweise zur Klageabweisung führt, ist über die vom FA erhobenen Verfahrensrügen nicht mehr zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BFHE 283, 66, BStBl II 2024, 329, Rz 92). - FG Köln, 04.09.2025 - 14 K 979/21 Rn. 105 Auch die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, da in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2023 X R 3/22, DStR 2024, 860).
Der in der Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Registrierkasse einfacher Bauart liegende formelle Mangel begründet nur dann keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2023 X R 3/22, DStR 2024, 860).
Rn. 107 Ob die genutzten Kassen objektiv manipulierbar waren und dies auch (einem bestimmten Personenkreis) bekannt gewesen ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 28. November 2023 X R 3/22, BFHE 283, 66, BStBl II 2024, 329), kann im Streitfall nicht festgestellt werden, da die Klägerin eine Überprüfung unmöglich gemacht hat.
- BFH, 25.03.2026 - X R 19/23
Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen …
Rn. 35 bb) Formelle Mängel der Buchführung oder der Aufzeichnungen berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (ständige Rechtsprechung, s. Senatsurteile vom 18.06.2025 - X R 19/21, BFHE 290, 318, Rz 37, und vom 29.07.2025 - X R 23-24/21, DStR 2025, 2730, Rz 30, jeweils m.w.N., beide zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; zur Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung s.a. Senatsurteil vom 28.11.2023 - X R 3/22, BFHE 283, 66, BStBl II 2024, 329, Rz 35). - FG Düsseldorf, 20.10.2025 - 14 K 500/25
Hinzuschätzung wegen formeller Buchführungsmängel - Betrieb von Geldspielgeräten …
Das FA habe die formellen Mängel nicht hinreichend gewichtet (Hinweis auf BFH-Urteil vom 28.11.2023 X R 3/22).Ergänzend führt es aus, anders als in dem Fall des BFH-Urteils vom 28.11.2023 (X R 3/22) habe es keine Vollschätzung, sondern eine "griffweise Teilschätzung (Sicherheitszuschlag)" vorgenommen.
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