Rechtsprechung
| BFH, 26.02.2002 - X R 4/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; BewG § 1 Abs. 2; ; BewG § 12 Abs. 3; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 7; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Revision - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung - Grundbesitzerwerb - Sicherungsgrundschuld - Kaufpreisdarlehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Postulationsfähigkeit des Behördenvertreters; Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG; schuldrechtliche Rückbeziehung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98
- BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BFH, 31.05.2000 - IX R 50/97
Kaufpreis lt. Vertrag vom 17. Dezember 1983
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Dabei hat es zu beachten, dass das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens mindert (BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 50/97, BFHE 191, 563, BStBl II 2001, 594).Die Anschaffungskosten (zuzüglich Anschaffungsnebenkosten) sind sodann auf die beiden Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte dieser Wirtschaftsgüter aufzuteilen (BFH-Urteil in BFHE 191, 563, BStBl II 2001, 594).
Vom Verkehrswert der dem Wohnungsrecht unterliegenden Zimmer ist sodann der Kapitalwert des Wohnungsrechts abzuziehen (vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Tz. 55 Satz 6), wobei ein Bodenwertanteil des Wohnungsrechts nicht zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 563, BStBl II 2001, 594).
- BFH, 11.01.1979 - V R 120/77
Befähigung zum Richteramt - Prozeßbevollmächtigter - Vertreter des Finanzamts
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Der formelle Nachweis dieser Eigenschaften ist --anders als die nach damaliger Rechtslage dem Bevollmächtigten obliegende Vorlage einer schriftlichen Vollmacht-- weder Prozessvoraussetzung noch Voraussetzung für die Wirksamkeit einzelner Prozesshandlungen (BFH-Zwischenurteil vom 11. Januar 1979 V R 120/77, BFHE 127, 3, BStBl II 1979, 283).Ein solcher Hinweis war rechtlich nicht geboten (BFH in BFHE 127, 3, BStBl II 1979, 283), sondern ausschließlich für die Klarheit der Prozesshandlung förderlich (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- vom 16. März 1993 4 B 253.92, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1993, 884).
- BFH, 30.06.1995 - VI R 39/94
Das häusliche Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers im eigenen Haus dient nicht …
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Ein selbstgenutztes Arbeitszimmer dient weit überwiegend betrieblichen oder beruflichen Zwecken und wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt (BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 39/94, BFHE 178, 80, BStBl II 1995, 598).
- BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92
Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich - …
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Ein solcher Hinweis war rechtlich nicht geboten (BFH in BFHE 127, 3, BStBl II 1979, 283), sondern ausschließlich für die Klarheit der Prozesshandlung förderlich (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- vom 16. März 1993 4 B 253.92, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1993, 884). - BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95
Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch …
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Die Zugehörigkeit von Grund und Boden zur Wohnung richtet sich danach, in welchem Umfang er für die Wohnnutzung erforderlich und üblich ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50). - BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95
Zinsanteil bei gestundeten Erbausgleichszahlungen
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Denn die Gestattung langfristiger Ratenzahlung zur Tilgung einer Schuld stellt eine Kreditgewährung durch den Gläubiger dar (ständige Rechtsprechung des BFH zur Abzinsung langfristig gestundeter privater Forderungen, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1980 VIII R 190/78, BFHE 132, 38, BStBl II 1981, 160 für die gestundete Kaufpreisforderung;… vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87 ff. für Kaufpreisraten/Veräußerungszeitrente; vom 26. Juni 1996 VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175 für Ausgleichszahlungen bei Erbauseinandersetzung). - BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96
Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Das gilt auch, wenn die Vertragsparteien Zinsen nicht vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen haben (BFH-Urteil vom 25. Juni 1974 VIII R 163/71, BFHE 114, 463, BStBl II 1975, 431; ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922). - BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Die Darlehensvereinbarung zwischen dem Kläger und seinen Eltern ist --auch nach Auffassung des FA-- anzuerkennen, da es sich weder um eine verschleierte Schenkung noch um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten handelt (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N. der Rechtsprechung). - BFH, 21.10.1980 - VIII R 190/78
Abzinsung - Kaufpreisrate - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen - …
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Denn die Gestattung langfristiger Ratenzahlung zur Tilgung einer Schuld stellt eine Kreditgewährung durch den Gläubiger dar (ständige Rechtsprechung des BFH zur Abzinsung langfristig gestundeter privater Forderungen, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1980 VIII R 190/78, BFHE 132, 38, BStBl II 1981, 160 für die gestundete Kaufpreisforderung;… vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87 ff. für Kaufpreisraten/Veräußerungszeitrente;… vom 26. Juni 1996 VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175 für Ausgleichszahlungen bei Erbauseinandersetzung). - BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90
Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über …
Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Denn die Gestattung langfristiger Ratenzahlung zur Tilgung einer Schuld stellt eine Kreditgewährung durch den Gläubiger dar (ständige Rechtsprechung des BFH zur Abzinsung langfristig gestundeter privater Forderungen, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1980 VIII R 190/78, BFHE 132, 38, BStBl II 1981, 160 für die gestundete Kaufpreisforderung; vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87 ff. für Kaufpreisraten/Veräußerungszeitrente;… vom 26. Juni 1996 VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175 für Ausgleichszahlungen bei Erbauseinandersetzung). - BFH, 25.06.1974 - VIII R 163/71
Abzinsung - Kaufpreisraten - Ausschluß der Verzinsung - Notarieller Kaufvertrag - …
- BFH, 20.08.1997 - X R 127/94
§ 10 e EStG : Hinzuerwerb von Grund und Boden
- BFH, 05.09.2001 - X R 141/97
Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG
- BFH, 21.05.1987 - IV R 80/85
Lebensversicherung zugunsten eines Freiberuflers und seines Sozius kein …
- BFH, 23.01.1986 - IV R 335/84
Kapitalgesellschaft - Einlage - Einbringung eines Betriebs - Einbringungsgewinn - …
- BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 335/93
Verfassungsrechtliche Prüfung rechtsfortbildender finanzgerichtlicher …
- BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 63.92
Prozeßvertretung - Beschwerdeschrift - Unterzeichnung - Vertretung juristischer …
- BFH, 12.09.1991 - X R 199/87
Abzugsfähigkeit von Leistungen an Unterhaltsberechtigte als dauernde Last
- BFH, 27.11.2024 - X R 24/23
Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung …
Dabei wird das FG zu berücksichtigen haben, dass nach der Senatsrechtsprechung zu § 10e Abs. 1 Satz 3 EStG eine --gegebenenfalls anteilige-- schädliche Fremdnutzung auch dann vorliegt, wenn sich der Veräußerer bei der Übertragung des Eigentums ein dingliches Nutzungsrecht an Teilen der Wohnung vorbehalten hat (Senatsurteil vom 26.02.2002 - X R 4/00, BFH/NV 2002, 1140, unter II.2.d aa). - FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04
Versorgungsleistung; Dauernde Last; Teilweise Veräußerung; Rente; Zeitlicher …
Unverzinsliche Forderungen, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, sind daher nach § 12 Abs. 3 BewG grundsätzlich abzuzinsen, d.h. in einen Kapital- und einen Zinsanteil aufzuteilen und zwar auch dann, wenn die Vertragsparteien Zinsen nicht vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen haben (…BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; vom 26.02.2002 X R 4/00 BFH/NV 2002, 1140 m.w.N.). - BSG, 31.03.2005 - B 12 RJ 5/04 B
Vertretung juristischer Person im sozialgerichtlichen Verfahren
Diese Rechtsprechung des BSG stimmt mit der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) als auch des Bundesfinanzhofs (BFH) zu vergleichbaren Vorschriften in der Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) und der Finanzgerichtsordnung überein (vgl BVerwG, Beschluss vom 16. März 1993, Az.: 4 B 253/92 = DVBl 1993, 884 = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 80 und BFH, Urteil vom 26. Februar 2002, Az.: X R 4/00 = BFH/NV 2002, 1140 mwN). - FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08
Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an …
16 a) Die hier in Betracht kommende letztere Alternative setzt nach der Rechtsprechung jedoch voraus, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (…BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281; vom 26. Februar 2002 X R 4/00, BFH/NV 2002, 1140;… BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35;… Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG/Nebengesetze, § 4 EigZulG, Rz. 23 [Mai 2009]). - FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05
Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für …
Die hier in Betracht kommende letztere Alternative setzt nach der Rechtsprechung jedoch voraus, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (…vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281 ;… BFH- Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35 ; ebenso auch Blümich-Erhard, EStG/KStG/GewStG/Nebengesetze, § 4 EigZulG , Rz. 23, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 X R 4/00, BFH/NV 2002, 1140 ).
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